OLG Köln verurteilt Telekom dazu Karten mit DM-Guthaben umzutauschen
Telefonkarten: Telekom muss Restguthaben erstatten
In einer Zeit, in der jeder Einwohner Deutschlands statistisch gesehen mehr als einen Handyvertrag besitzt, sind Telefonkarten für öffentliche Telefonzellen ein Relikt aus lang zurück liegenden Tagen - vor allem, wenn ihr Guthaben noch in Deutschen Mark verbucht ist. Das Oberlandesgericht Köln entschied nun, dass die Telekom alte Telefonkarten unbefristet umtauschen muss.
Eine Besitzerin von 3.668 Telefonkarten mit einem Gesamtguthaben in Deutscher Mark (DM) in Höhe von umgerechnet 17.633 Euro wollte ihre Karten bei der Telekom umtauschen. Diese weigerte sich, da ihrer Meinung nach der Anspruch auf Umtausch inzwischen verjährt sei. Die Frau klagte daraufhin gegen den rosa Riesen und erhielt am gestrigen Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Köln recht. Dies teilte ihre Anwaltskanzlei Meilicke, Hoffmann & Partner mit.
Unbefristeter Umtausch alter Telefonkarten
Den Richtern des OLG zufolge sei die Telekom zwar berechtigt gewesen, zum 1. Januar 2002 die leicht zu fälschenden Telefonkarten der ersten Generation nachträglich zu sperren. Gleichzeitig müsse der ehemalige Telefonmonopolist seinen Kunden aber die gesperrten Telefonkarten, die ohne Gültigkeitsvermerk ausgegeben wurden, unbefristet gegen aktuelle Telefonkarten mit gleichem Guthabenwert umtauschen. Die Verjährungsfrist beginne dem Gericht zufolge erst, wenn der Besitzer der Telefonkarte gegenüber der Telekom äußert, sein Recht auf Umtausch in Anspruch nehmen zu wollen.
Revision beim Bundesgerichts angekündigt
Die Telekom vertritt ihrerseits die Auffassung, dass der Anspruch auf Umtausch der bis Mitte 1998 ausgegeben fraglichen Telefonkarten seit dem Herbst 2007 verjährt sei. Das Unternehmen kündigte an, die Urteilsbegründung des OLG Köln zu prüfen und von der zugelassenen Möglichkeit der Revision beim Bundesgerichtshof in Leipzig Gebrauch zu machen. Wie viele der alten Karten sich im Besitz von Sammlern befinden oder anderweitig noch im Umlauf sind, ist bei der Telekom einen Firmensprecher zufolge nicht bekannt.
Links zum Thema
- Telekom
- Anwaltskanzlei Meilicke, Hoffmann & Partner (Quelle)
- Urteil des OLG Köln (Az.: 11 U 213/08)
- Berichtigungsbeschluss des OLG Köln

nein behalten
wäre mal inter. wie die Sache ausgeht, war auch lange Sammler und habe noch ein paar hundert volle Karten zuhause, die ich dann auch gerne zurückgeben würde!!!
"elektronische Geldkarten" u.a. mit Geldwert, müssen wie reales Geld behandelt werden, alles andere ist Betrug !