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28.05.2009
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BKA führte noch keine heimliche Durchsuchung von Festplatten durch

Online-Durchsuchung: Ausweitung auf Verfassungsschutz geplant

Sicherheit

Online-Durchsuchung: Ausweitung auf Verfassungsschutz geplant

Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, Online-Durchsuchungen auch für den Verfassungsschutz zu erlauben. Das Bundeskriminalamt, das seit Anfang 2009 heimlich Festplatten durchsuchen darf, machte seinem Präsidenten zufolge von dieser Möglichkeit bisher keinen Gebrauch.

In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei gibt die Bundesregierung Überlegungen zu, nach der Bundestagswahl auch dem Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen zu erlauben. Zur Begründung heißt es, "der verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme ("Online-Durchsuchung") kann angesichts der Nutzung moderner Informationstechnik etwa bei der Anschlagsvorbereitung in terroristischen Netzwerken auch für die Aufklärungsaufgaben der Verfassungsschutzbehörden nützlich sein." Im Klartext: Online-Durchsuchungen helfen nicht nur der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten, sondern auch dem Geheimdienst beim Sammeln von Informationen.

Weiter heißt es in dem Schriftstück, die Bundesregierung äußere sich "grundsätzlich" nur im parlamentarischen Kontrollgremium "zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik". Aus diesem Grund beantwortet sie die Fragen nach der internen Verfügbarkeit der technischen Mittel für eine Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bereits durchgeführten Online-Durchsuchungen oder entsprechenden Schulungen für Mitarbeiter nicht. Ob das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen eines Amtshilfeersuchens für die Schlapphüte tätig geworden ist, lässt die Bundesregierung ebenfalls unbeantwortet.

BKA-Präsident: Online-Durchsuchung nur als letztes Mittel

Auskunftsfreudiger zeigt sich dagegen der Präsident des BKA Jörg Ziercke. In einem Interview mit der Zeitung "Westfalen Blatt" erklärt er, dass seine Behörde noch keine Online-Durchsuchung durchgeführt habe. Die entsprechende Software sei aber seit dem 1. Januar 2009, dem ersten möglichen Termin für eine gesetzlich erlaubte Online-Durchsuchung, vorhanden.

Ziercke sagt seine Behörde halte sich an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und nutze Online-Durchsuchungen nur als letztes Mittel. Trotz vorhandener Gefahren im Bereich des internationalen Terrorismus hätten andere Ermittlungsmethoden bislang zur Aufklärung der Verdachtsfälle ausgereicht. Ziercke rechnet aber nach wie vor mit vier bis fünf Online-Durchsuchungen pro Jahr. Die genaue Zahl sei ihm aber nicht so wichtig wie die Möglichkeit, im Ernstfall auf den Computer eines Verdächtigen zugreifen zu können.


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