Landgericht München I erlaubt Sparkasse die Kündigung des Kontos

Abofallen: Sparkasse darf Anwältin Konto kündigen

Abofallen: Sparkasse darf Anwältin Konto kündigen 15.000 bis 20.000 Euro aufgeteilt auf 250 Einzahlungen gingen im Schnitt täglich auf einem Konto der Münchner Stadtsparkasse ein. Trotzdem will das Geldinstitut die Geschäftsbeziehung mit der Kontoinhaberin Katja Günther beenden. Die Rechtsanwältin gelangte mit ihren Mahnungen für so genannte Abofallen zu zweifelhaftem Ruhm. Am vergangenen Dienstag entschied das Landgericht München I, dass die Sparkasse das Konto nicht weiter führen muss.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Beschwerden veranlassen Sparkasse zu Kündigung
  2. 2Anderkonto für Abofallen-Betreiber
  3. 3Große Drohkulisse ohne juristisches Fundament

Das Gericht lehnte die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung ab. Gleichzeitig hob es zwei einstweilige Verfügungen auf, die die Sparkasse dazu zwangen, das Konto bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09).

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"Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen", so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München.

Beschwerden veranlassen Sparkasse zu Kündigung

Die Stadtsparkasse München wurde durch zahlreiche Beschwerden von Betroffenen und Geprellten auf das Geschäftsgebaren von Katja Günther aufmerksam. Dieses sei bei der Kontoeröffnung nicht ersichtlich gewesen, hieß es aus München. Inzwischen bedauert das Geldinstitut, dass sich viele Betroffene einschüchtern ließen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Die Entscheidung des Landgericht München I ist noch nicht rechtskräftig. Katja Günther kann noch Berufung einlegen. In bisherigen Verfahren sah sie durch die Kündigung des Kontos ihr Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt, da sie bei keinem anderen Geldinstitut mehr ein Konto erhalte. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass sich noch weitere Gerichte mit dem Fall beschäftigen müssen.

Anderkonto für Abofallen-Betreiber

Katja Günther führte bei der Stadtsparkasse München ein so genanntes Anderkonto, also ein Konto für die Ansprüche Dritter. Bei diesen Dritten handelte es sich um die Betreiber von so genannten Abofallen im Internet. Dies sind Angebote, die auf den ersten Blick kostenlose Leistungen wie Routenplaner, Tattoo-Vorlagen, Gedichte, Hausaufgabenhilfe oder Software-Downloads offerieren. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird, ist unauffällig gestaltet oder fehlt auf einigen dieser Seiten komplett.

Mit ihrer Berufsbezeichnung ist die Rechtsanwältin nur ein Teil der Drohkulisse um den Opfern der Abofallen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Eine Zeit lang drohte sie in ihren Schreiben mit negativen Einträgen bei der SCHUFA, bis diese ihr dies verbot. Später verwies Günther auf eine Entscheidung des Amtsgericht Wiesbaden, aus der sich eine Zahlungspflicht ergebe. Dies funktionierte aber nur so lange, bis das Gericht die Interpretation der Anwältin zurückwies.

Große Drohkulisse ohne juristisches Fundament

Ohne diese Drohkulisse kommen die Abofallen-Betreiber nicht an ihr Geld. Denn bisher scheuen sie den Gang vor Gericht, da sie nach Einschätzung von Experten und Verbraucherschützern keinen Prozess gewinnen würden. Den zehntausenden Opfern, die bisher gezahlt haben, stehen mindestens genauso viele Internetnutzer gegenüber, die sich an die Verhaltenstipps von Verbraucherschützern gehalten haben: Nicht einschüchtern lassen, auf keinen Fall zahlen und per Musterbrief widersprechen.

Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu Abofallen und vermeintlichen Gratisdiensten finden Sie im netzwelt-Forum.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 4 Beiträge

Sie könnte ja immer noch "outsourcen" und das Anderkonto z.B. in Nassau/Bahamas einrichten. Die haben bestimmt nichts gegen solch "erlauchte" Kundschaft.

Natürlich wird Frau Günther über ihren Rechtsanwalt Bernhard Syndikus (das war der kleine Herr neben ihr mit Sonnebrille und Regenschirm) Berufung einlegen. Ob dann das OLG München ihr Recht geben wird, halte ich...

die gute frau günther hat es übrigens auch schon in den lawblog geschafft:daumen:

Die offizielle Pressemeldung der Stadtsparkasse München Pressemitteilung vom 13.05.2009 - Stadtsparkasse München Zitat: Presseservice > Textarchiv > 2009 > Pressemitteilung...

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