Zur Auskunft nach §101 Urheberrechtsgesetz verpflichtet

Rapidshare: Filehoster gibt Daten von Nutzern heraus (Update)



30.04.2009 14:18 Uhr

Rapidshare: Filehoster gibt Daten von Nutzern heraus (Update) Der One-Click-Hoster Rapidshare.com aus der Schweiz galt lange als Geheimtipp für den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material. Doch damit dürfte bald Schluss sein. Aus einer Abmahnung, die netzwelt vorliegt, geht hervor, dass die Rapidshare AG den Rechteinhabern unter bestimmten Umständen IP-Adressen der Nutzer seines Angebots nennen muss. Grundlage hierfür ist der Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes. Auch die Provider müssen dem Gesetz zufolge ihre Kunden anhand der IP identifizieren. Was folgt, sind teure Abmahnungen. Es soll sogar schon eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Das Update vom 30. April 2009 finden Sie am Ende des Artikels.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Verweigerung der Auskunft steht unter Strafe
  2. 2Hausdurchsuchung wegen Metallica-Album auf Rapidshare
  3. 3Update vom 30. April 2009: Rapidshare äußert sich

Die Anwaltskanzlei Rasch versendete am 30. März 2009 eine Abmahnung im Auftrag der vier großen Musiklabels EMI, Universal, Sony und Warner. Sie ging an eine Person, der vorgeworfen wird, sämtliche Titel der Top 100 der deutschen Charts bei Rapidshare hochgeladen und mit Links in einem Forum öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zum juristischen Vorgehen heißt es in dem Schreiben: "Wir haben daraufhin namens und in Vollmacht unserer Mandanten die Firma Rapidshare AG, die 1&1 Internet AG und die Firma Deutsche Telekom AG auf Auskunft gemäß § 101 UrhG in Anspruch genommen."

Im Klartest bedeutet dies, dass das Landgericht Bielefeld das Verbreiten der Top 100 als so gewichtige Verletzung der Urheberrechte ansah, dass es die beteiligten Firma zur Auskunft im zivilrechtlichen Verfahren verpflichtete. Genau dies ermöglicht der Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes in seiner Fassung vom 1. September 2008. Rapidshare musste die IP-Adresse zu den hochgeladenen Dateien herausgeben. 1&1 sowie die Telekom waren verpflichtet, den Besitzer der IP-Adresse zu nennen. Auf Fragen von netzwelt antwortete die Rapidshare AG bisher nicht.

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Verweigerung der Auskunft steht unter Strafe

"Erteilt eine Firma keine Auskunft nach dem Paragrafen 101 des UrhG, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs auf Anfrage von netzwelt. Neben Geldstrafen können die Verantwortlichen auch mit Ordnungshaft bestraft werden."

In diesem wie auch in einem anderen Fall sieht Rechtsanwalt Wachs die Bedingungen für den Auskunftsanspruch nach Paragraf 101 erfüllt. Das vom Gesetzgeber als Bedingung genannte gewerbliche Ausmaß kann auch durch die Anzahl oder die Schwere der Rechtsverstöße erfüllt werden. Während in dem geschilderten Fall die einhundert in Deutschland am meisten verkauften Musiktitel zum Herunterladen angeboten wurden, ging es in einem anderen Fall um die illegale Veröffentlichung des Albums "Death Magnetic" von Metallica vor dem offiziellen Verkaufsstart.

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Kommentare: Rapidshare: Filehoster gibt Daten von Nutzern heraus (Update) (16)

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Im Forum diskutieren: News - Rapidshare: Filehoster gibt Daten von Nutzern heraus

Thema: News - Rapidshare: Filehoster gibt Daten von Nutzern heraus

hermiot
28.04.09 18:29

Wie treffend, neben eurem Artikel leutet die Werbung für "Top-Filesharing Downloads".
"Die besten, schnellsten und sichersten Filesharing-Clients,..."
Vielleicht schreibt ihr mal einen Artikel warum diese Netzwerke so sicher sind? Ich bin gespannt!
Verkehrte Netzwelt sag ich da nur... traurig.


Pan
28.04.09 18:43

Naja, gut und schön aber ich glaube das die einfach Foren durchsuchen und anhand der Uploader die Leute zu finden.

Bounzer in Rußland kann da Abhilfe schaffen.

LG Pan


inv3x
28.04.09 20:28

Bounzer?

1. Heisst es Bouncer..
2. Was hat ein Bouncer (ein IRC-Tunnel) mit dem hochladen von Dateien zu tun? Nichts..

Wenn dann bringt ein Proxy oder VPN etwas, womit die aktuelle Verbindung (Proxy) bzw. der komplette Datentransfer (VPN) umgeleitet wird..


Wenn man keine Ahnung hat und so..


Es_Regnet
28.04.09 23:36

Ein Bouncer ist “eigentlich“ nichts anderes als ein Proxy! Bevor man anderen eine Grube gräbt, sollte man ggf. die Schaufel selbst in die Hand nehmen. Dieses Programm hat mehrere Aufgaben und steht eben wegen seiner Vielseitigkeit und der damit verbundenen Anfälligkeit in der Kritik.

Aber immer schön weiter Netzwelt lesen...


Darrell
29.04.09 18:25

>> "Grundlage hierfür ist der Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes"

Was juckt ein schweizer Unternehmen ein deutsches Gesetz !?


inv3x
29.04.09 18:33

Wikipedia -> Bouncer

Bouncer ist nicht direkt ein Proxy, zwar arbeitet dieser wie einer, um die Verbindung zwischen Client und einem _IRC_ Server umzuleiten aber man kann mit einem Bouncer nicht die Aufgaben eines Socks5 o.Ä. übernehmen... aber naja.. ;-)


capa
30.04.09 09:54

Zitat:

Was juckt ein schweizer Unternehmen ein deutsches Gesetz !?



Naja, deutsche Gerichte fühlen sich für Webseiten zuständig, die für den deutschen Markt gedacht, sprich deutschsprachig sind - unabhängig vom Sitz der Firma oder Standort der Server. Bei der Rapidshare AG ist das eindeutig der Fall. Sie bietet ihre Dienstleistung explizit auch in Deutschland an und nutzt Serverstandorte im Land.

Ich bin mir jetzt nicht sicher in welcher Form Strafverfolger aus der Schweiz und Deutschland zusammenarbeiten, kann mir aber gut vorstellen, dass im Zweifel auch deutsche Gesetze in irgendeiner Form in der Schweiz Auswirkungen haben können und zudem die Verantwortlichen von Rapidshare nicht auf Reisen nach Deutschland verzichten wollen. Vor allem nicht, weil ihre Server in Deutschland stehen.

Zudem darf man nicht vergessen, dass Rapidshare ein ganz gewöhnliche Firma ist, die Geld verdienen will. So viel Idealismus wie bei Pirate Bay steckt nicht dahinter.

Grüße
Capa


Unregistriertt
30.04.09 13:48

Die Gerichtsbarkeit liegt in jenem Land, in dem die HAUPTHANDLUNG (in dem Fall nehme ich mal an der Download) stattfindet.

Ich hatte jetzt keine Lust nachzugucken aber wenn beim Downloaden kein Vertrag zwischen den Parteien Hoster und Downloader entsteht dann is die Gerichtbarkeit auch in Deutschland zu suchen.

Und falls es stimmt dass die deutsche Server in Anspruch nehmen haben die ja auch einen Vertrag mit den Anbietern, die mit Sicherheit nach deutschem Recht arbeiten.


reconnect
30.04.09 17:02

D.h. sie geben lieber Daten heraus, als den Standort Deutschland aufzugeben. Verwirrend das ganze.


DigiProtect
01.05.09 04:54

Wer heute noch bei Rapidshare lädt, braucht sich nicht wundern über Post von DigiProtect/Kornmeier & Co.
Rapidshare ist tot, so hart es sich auch anhören mag. Noch werden einige auf meinen Beitrag mit "Ach Quatsch" antworten, bis morgen die Ersten 450€ und mehr zahlen sollen... In der ersten Zeit wird RapidShare sogar weniger Traffic begrüßen und weiter "gute Miene zum bösen Spiel" machen... Langsamere, aber im Ausland stationierte Alternativen sind die einzige Chance. Welche Angebote das genau sind, müsst ihr selbst herausfinden.


K-Opfer
01.05.09 13:15

Hab da mal ne Frage zu Rapidshare (bin wirklich ein technischer Laie :D):

So wie ich das System "Rapidshare" verstanden habe, ist es doch nicht so wie bei den P2P, dass (behauptet wird) bei jedem Download kommt es automatisch zu einen Upload. Wenn ich mir nun die Abmahnungen und auch Statements der letzten Tage ansehe, werden zur Zeit doch wohl nur diejenigen "verfolgt", die bei Rapidshare etwas hochladen, sprich beim Hochladen wird wohl die IP-Adresse übertragen und auch von Rapidshare gespeichert. Wie sieht es denn beim reinen Download aus? Wird da auch die IP-Adresse irgendwo gespeichert?


Tingl
01.05.09 15:27

Es kommt drauf als was du runterlädst, also als free oder premium user.

Free User: Die Ip Adresse und die datei die man herunterlädt werden gespeichert und bleiben etwa 2 stunden erhalten, danach sind sie nicht mehr verfügbar

Premium User: Die IP, das Datum und die Datenmenge die ein bestimmter acc. heruntlädt, werden gespeichert und bleiben für etwa 30 tage erhalten, es wird nicht gespeichert welche datei ein user runterlädt, sondern nur das volumen


OnkelTom
01.05.09 18:12

@Tingl

Woher hast du diese Informationen? Stammen sie direkt von Rapidshare?
In zwei stunden wäre es ja unmöglich an die IP zu gelangen.


korniopfer
01.05.09 18:43

Nach meinen Verständnis der Artikel und der bisherigen öffentlichen Berichterstattung teilt Rapidshare die IP-Adressen der Uploader mit. Die IP-Adressen der Downloader sind unbekannt, derjenige mit einem Premiumaccount kann aber abrufen, über welche IP-Adressen er wieviele Traffic verursacht hat. Es wird wohl nicht gespeichert, wer was runterlädt.

Nichts desto trotz sollte der Uploader sich bewußt sein, ob eine strafrechtliche Handlung vornimmt, die neben unangenehmen Strafen auch zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können. Genauso tut das mittlerweile der Downloader. Dieser ist nur für die windigen Abmahner noch nicht interessant genug, weil er ja bei einen Dateihoster einen nachweißbaren Schadensfall (Wert der CD, des Films, etc) produziert. Damit lassen sich dann leider keine Phantiesiewerte für die Abmahnung produzieren, was sich dann wiederrum negativ auf die Anwaltsgebühren auswirkt.


meinnameist
04.05.09 11:41

@DigiProtect
achquatsch sage ich, so lang man sich an gesetzte hält ist doch alles io. na klar kann es sein bzw sollte sogar so sein das illigale Uploads bestraft werden aber rapidshare ist denke ich in erster linie ein sehr nützlich für unternehmen die mal schnell was versenden wollen (spart firmen eigenen speicherplatz, trafik & e-mail platz..) also rapidshare wird nicht so schnell am hungertuch nagen.
die user die illigal uploaden bzw downloader werden eher selten einen Premiumservice nutzen und bezahlen im gegensatz zu unternehmen.


mkmane
05.05.09 19:24

wie soll rapidshare einen uploader identifizieren, wenn sich dieser über einen reseller wie RS ACCOUNTS (www.rsaccounts.de) einen premium-account kauft und seine daten im internetcafe hochläd?

noch anonymer wäre es, wenn er über prepaid-Karten geht. eine prepaid-karte für einen 30 Tage Accout und eine Prepaid-Karte für eine T-Mobile Hotspot. Da kann man keinen uploader identifizieren...


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