Virtueller Stadtrundgang: "Sightwalk" macht Street View Konkurrenz

Datenschutzrechtliche Bedenken

Google Street View wurde in der Vergangenheit stark angefeindet - von Bürgern wie auch Datenschützern. Sie sehen einen massiven Eingriff in die Privatsphäre durch die Rundum-Bilder. Zusätzlich befeuerten fotografische Aufnahmen, die Nackte, Autokennzeichen und Hausnummern zeigen, die Diskussion um den Dienst.

Auch Sightwalk wird sich mit Kritik auseinandersetzen müssen. So sieht Bettina Gayk, Sprecherin der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, in einer ersten Einschätzung noch Mängel in der Unkenntlichmachung von Personen und Autokennzeichen. Auch Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein findet die Lösung nach einem ersten Eindruck "eher unbefriedigend".

Virtueller Stadtrundgang: "Sightwalk" macht Street View Konkurrenz
Sightwalk nutzt frei zugängliches Kartenmaterial des OpenStreetMaps-Projekts zur Navigation.
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Beschwerdemöglichkeit auf der Seite

Weichert verweist auf einen Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in Deutschland. Demnach seien bereit gestellte Bilddaten unzulässig, wenn darauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern zu erkennen sind. "Die Anforderungen scheinen bei Sightwalk nicht erfüllt zu sein", sagt der oberste Datenschützer Schleswig-Holsteins gegenüber netzwelt. Nach dem Beschluss ist den Betroffenen außerdem die Möglichkeit einzuräumen, der "Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder zu widersprechen und dadurch die Bereitstellung der Klarbilder zu unterbinden."

Leon Fuller von Sightwalk kann die datenschutzrechtlichen Bedenken verstehen und räumt ein, dass bei der Vielzahl an Bildern auf der Seite auch einige Mängel bei der Verpixelung der Fotos auftauchen können. Insgesamt hält er dies jedoch für "sehr unwahrscheinlich": Mehrfach habe Sightwalk persönlich geprüft, dass jedes Gesicht, Kfz-Kennzeichen sowie jede Hausnummer nicht zu erkennen seien. Auch von einer neutralen Instanz habe man die Verwendung rechtlich absegnen lassen. Für Beschwerden hat der Dienst dennoch vorgesorgt: So können fotografierte Personen oder Grundstücksbesitzer von der Seite aus eine Nachricht an Sightwalk senden, damit die Aufnahmen entfernt werden.

Was aus datenschutzrechtlicher Sicht noch auf Dienste wie Sightwalk zukommt, wird sich womöglich schon in der nächsten Woche zeigen. Dann nämlich trifft sich der "Düsseldorfer Kreis", eine Vereinigung der obersten Datenschützer in Deutschland. Die Experten wollen einen Maßstab für Dienste entwickeln, die digitale Straßenansichten im Internet anbieten. Im Vorfeld zu dem Treffen soll es auch Gespräche mit Google geben. Erst wenn mit dem Suchmaschinenanbieter eine Einigung erzielt worden ist, könnte ein Vorgabenkatalog auch an Anbieter wie Sightwalk herangetragen werden.

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