Mobilfunkanbieter und Internetprovider wehren sich gegen Datenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: Speicherpflicht gelockert (Update)

Vorratsdatenspeicherung: Speicherpflicht gelockert (Update) Ein umstrittenes Mittel im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität wird löchrig. Das Berliner Verwaltungsgericht verbietet der Bundesregierung mehrere Mobilfunkunternehmen des Freenet-Konzerns dazu zu zwingen, Kundendaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass zu speichern. Der DSL- und Telefonanbieter Hansenet mit der Marke "Alice" weigere sich seinerseits IP-Adressen länger als fünf Tage zu speichern. Dies berichten die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat).

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Das Update vom 16. September finden Sie am Ende des Artikels.
  2. 2Aufhebung der Speicherpflicht nicht endgültig
  3. 3IP-Adressen nur fünf Tage lang speichern
  4. 4Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung
  5. 5Update vom 16. September: Neuer Beschluss aus Köln

Das Update vom 16. September finden Sie am Ende des Artikels.

Der AK Vorrat veröffentlichte einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgericht vom 16. Januar 2009 (Az. VG 27 A 331.08). Das Gericht gab den Antragstellern recht. Die Bundesnetzagentur darf die Mobilfunkanbieter "Mobilcom", "Debitel" (inklusive "Talkline"), "Klarmobil" und "Callmobile" nicht mehr dazu zwingen, Kundendaten anlasslos aufzuzeichnen. Die Berliner Richter bezeichnen die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig. "Talkline", "Debitel" und "Klarmobil" bieten laut dem AK Vorrat ihren Kunden dementsprechend an, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen.

Aufhebung der Speicherpflicht nicht endgültig

Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts ist aber nur ein Aufschub und bedeutet nicht das endgültige Aus für die Vorratsdatenspeicherung. Die Richter weisen darauf hin, dass sie weder die Wirksamkeit der zugrunde liegenden EU-Richtlinie noch die Umsetzung im deutschen Recht zur Grundlage ihrer Entscheidung machten. Der Nachteil für die klagenden Mobilfunker liege vielmehr darin, dass sie die Kosten für die Speicherung der Daten tragen müssen, bevor das Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung getroffen habe. Es sei zu befürchten, dass ihnen diese Kosten nicht angemessen ersetzt werden. Die Mobilfunker selber rechnen mit Investitionen sowie jährlichen Kosten für Wartung und Personal in Millionen-Höhe, wenn sie die Daten speichern müssen.

IP-Adressen nur fünf Tage lang speichern

Der AK Vorrat berichtet ebenfalls, dass sich der DSL- und Telefonanbieter Hansenet, der seine Produkte unter dem Markennamen "Alice" vertreibt, weigere, die Kennungen (IP-Adressen) seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine anders lautende Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27. Januar 2009 habe das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09).

Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung

Die auf eine Richtlinie der EU zurückgehende Vorratsdatenspeicherung ist umstritten. Sie sieht die Speicherung aller in Deutschland anfallenden Telefon-, Handy- und Internet-Daten für jeweils ein halbes Jahr vor. Ihre Befürworter betrachten sie als wirksames Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sowie die organisierte und unorganisierte Kriminalität. Ihre Kritiker sehen einen Überwachungsstaat am Werk, der die Rechte der Bürger massiv einschränkt. Private Unternehmen wehren sich ebenfalls, weil der Staat die Verantwortung und die Kosten für die Speicherung der Daten auf sie abwälzt.

Update vom 16. September: Neuer Beschluss aus Köln

Das Hamburger Telekommunikationsunternehmen Hansanet muss dem Kölner Verwaltungsgericht zufolge nun doch verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung betreiben. Das geht nach Berichten des Online-Magazins Heise aus einem entsprechenden Beschluss vom 8. September mit dem Aktenzeichen 21 K 1107/09 hervor.

Am 6. Juli 2009 wurde Hansanet von der Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Hansenet legte Widerspruch ein, und dieser wurde nun abgelehnt. Das Hamburger Unternehmen hat nun zwei Wochen Zeit ,um Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

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