Einsparung von neun Terrawattstunden Strom und drei Millionen Tonnen CO2

EU-Verordnung: Netzteile sollen weniger Strom verbrauchen

EU-Verordnung: Netzteile sollen weniger Strom verbrauchen Die EU-Kommission reguliert den erlaubten Stromverbrauch der nächsten Kategorie technischer Geräte für den Umweltschutz. Nach Glühbirnen, Handy-Ladegeräten sowie Fernsehern, Kühlschränken und Waschmaschinen legt sie jetzt auch Höchstgrenzen für den Stromverbrauch von Netzteilen fest.

Die Kommission der Europäischen Union (EU) verabschiedete am gestrigen Montag Bestimmungen für stromsparende externe Netzteile. Die Verordnung soll zu einer größeren Energieeffizienz externer Stromversorgungen führen. Bis 2020 sollen die Stromverluste um fast ein Drittel gesenkt werden. Die von der EU anvisierten Energieeinsparungen von neun Terrawattstunden entsprechen dem Jahresverbrauch Litauens und verringern die Kohlendioxid-Emissionen um mehr als drei Millionen Tonnen.

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EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sieht in der Festlegung ehrgeiziger Energieeffizienzanforderungen an Produkte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz in Europa: "Diese Ökodesign-Maßnahme wird die Energieeffizienz externer Netzteile, die täglich in Verbindung mit vielen Haushalts- und Bürogeräten genutzt werden, erheblich verbessern."

EU legt Anforderungen an die Energieeffizienz fest

Die neue EU-Verordnung legt Anforderungen an die Energieeffizienz externer Stromversorgungen fest. Solche externen Netzteile wandeln den Strom aus der Steckdose mit 220 Volt in einen Niederspannungsstrom mit meist fünf oder zwölf Volt um. Mit dieser niedrigeren Spannung können Haushalts- und Bürogeräte wie zum Beispiel Schnurlostelefone, PCs, Monitore, Notebooks und Modems betrieben werden.

Die Netzteile ziehen allerdings auch Strom, wenn gar kein Gerät an sie angeschlossen ist. Deswegen betreffen die Anforderungen der EU sowohl die "aktive" Effizienz bei der Versorgung beispielsweise eines Notebooks beim tatsächlichen Betrieb als auch den Stromverbrauch bei "Nulllast". Also die aufgenommene Leistung des Netzteils in der Steckdose, wenn das Notebook gar nicht angeschlossen ist.

Vorschrift erlangt in zwei Schritten Gültigkeit

Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft und entsprechen laut der EU international anerkannten Effizienzkriterien, die von Modellen mit erheblich höherer Effizienz im Vergleich zu derzeitigen Durchschnittsmodellen erreicht werden würden.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 7 Beiträge

Lies mal da----->http://www.netzwelt.de/forum/aktuelle-themen/59855-news-verbot-eu-schafft-klassische-gluehbirne-ab.html und...

kann mir jemmand mal genau sagen ob bei der neuen eu verordnung für glühlampen auch die halogen lampen von betroffen sind. oder nur die glühbirnen aus dem verkehr gezogen werden. denn ich kenne bis jetzt...

Freiheit für die Verpackung haben wir doch schon längst: Aldi verkauft z.B. Käse in 376g-Verpackung (daß 400g draufsteht, interessiert wohl keine Sau), Mehl in 992g-Verpackung, Milch in 980 ml-Tüten usw. ...

Zitat: Hi, Wenn diese EU Kommissionen nicht so viel nervende Erlasse los lassen würden, dann würde ich bei diesem Thema uneingeschränkt "Super EU" rufen! Aber auf jede...

Zitat: Das wissen die Firmen doch sicherlich, nur warum Geld in eine "Entwicklung" stecken wenn es niemand fordert... Die Pläne für solche Sachen liegen doch garantiert längst bei...

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