Ist Internetabzocke etwa keine Straftat?
Kommentar: Skandalgerichts-Entscheidung in Frankfurt
Wenn es eines weiteren Beweises bedarf, dass weite Kreise der deutschen Gerichtsbarkeit beim Thema Internet massive Inkompetenz aufweisen und deshalb nach Ansicht vieler IT-Experten leider zu häufig versagen, dann zeigt dies eine aktuelle Beurteilung der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt.
Inhaltsverzeichnis
- 1München wird gemieden - dort ist die Justiz härter
- 2"Durchschnittlich gebildete Bürger" erkennen Abzockseiten
- 3Wenn Richter das System Internet nicht verstanden haben
- 4Bunte Luftblasen nebeln selbst Internet-Profis zu
- 5Klick, Klick, Klick - der Spinne ins Netz gegangen
- 6Das Gesamtpaket ist die Irreführung!
Grund: Das juristische Internet-Kompetenzzentrum mochte auf typischen Internetabzock-Seiten wie routenplaner-online.de, in die gleiche Kategorie gehört auch opendownload.de , keine "Straftat" erkennen. Die Richter wiesen deshalb die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt per Beschluss vom 5. März 2009 ab. Damit stellen sie sich gegen ein Zivilurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ 6 U 186/07 v. 4.12.2009; Link siehe Textende), das durchaus von arglistiger Täuschung auf Abzockseiten spricht.
Dessen ungeachtet sehen die Richter am Landgericht Frankfurt keine Irreführung der Nutzer, da der Preis für die vermeintliche Dienstleistung ja in einer Fußnote deutlich sichtbar sei.
München wird gemieden - dort ist die Justiz härter
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte ungefähr 1.000 Fälle vorgelegt und den Homepage-Betreibern Verschleierung von Preisangaben sowie gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen. Dass Richter in bestimmten Regionen Deutschlands ein seltsames Verständnis von Irreführung im Netz haben, hat sich längst in der Internetbranche herumgesprochen. Deshalb siedeln sich Abzockfirmen besonders gerne in der Region Frankfurt oder Mannheim an. Dort wurde bisher fast immer in ihrem Sinne "Recht" gesprochen. München wird gemieden - dort ist die Justiz härter.
Der Skandal: Mit dieser aktuellen richterlichen Beurteilung stellen sich wenige Richter gegen die Ansicht von Millionen Menschen, darunter Hunderte von Fachleuten. Sind denn alle IT-Experten Idioten? Denn fast jeder der mit Homepages oder Medien professionell zu tun hat, kommt zu einem ganz anderen Urteil. Darüber wurde auch in unzähligen netzwelt-Veröffentlichungen, auf SAT.1 ("Akte"), Pro7 ("Taff") oder dem ZDF ("WISO") berichtet.
Abzocke liegt nach Ansicht der meisten Experten vor, wenn Internetnutzer nicht auf den ersten oder zweiten Blick erkennen, dass eine Dienstleistung im Internet nicht kostenlos ist, sondern entgeltlich.
"Durchschnittlich gebildete Bürger" erkennen Abzockseiten
Man spricht dann von Abzockseiten. Das sind jene Seiten, die gewerbsmäßig und systematisch im Internet zu bestimmten Themenfeldern lanciert werden, mit nur einem Ziel: Nutzer in die Irre zu führen und abzuzocken. Dabei gibt es mittlerweile Hunderttausende Opfer in Deutschland. Das netzwelt-Forum verzeichnet über 100.000 Einträge von Geschädigten. Die Dunkelmänner und -frauen von Abzockseiten sitzen im Hintergrund und verdienen Millionen. Sie schaden Bürgern genauso wie anderen Seiten, die seriös arbeiten.
Geradezu von Arroganz zeugt es, wenn Richter nun die ewige Klamotte beschwören, der "durchschnittlich gebildete Bürger" könne erkennen, dass es sich auch auf Abzockseiten um eine kostenpflichtige Seite handele.
Ja wo leben wir eigentlich? Im Peter-Pan-Land? Netzwelt erreichen regelmäßig aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz E-Mails und Briefe von Abzock-Geschädigten. Und das sind wahrlich nicht nur Gerhirngeschädigte. Es kommen Briefe von 60-jährigen Rentnern ebenso wie von der 23-jährigen Krankenpflegerin, dem 40-jährigen Baumeister, dem 30-jährigen Handelsvertreter, dem 35-jährigen Politologen und sogar von IT-Fachleuten selbst sie alle sind auf Abzockseiten "reingefallen".

Ein solches Urteil des Landgerichts Frankfurt, wird nicht über dem des Oberlandesgerichts Frankfurt stehen. Es hat nur niedere Bedeutung und sollte daher nicht überbewertet werden. Nach dem Motto: Lex...
Es ist wahrscheinlich zu viel verlangt, dass sich ein Richter mit solchen "Lappalien" abgibt, wie z. B. sich im Internet zu informieren. Er weiß ja alles besser - auch besser als ein Staatsanwalt. Ich glaube, wenn so...
Jetzt sollten die Geschädigten ihren Hinter hochkriegen und aktiv werden. Wäre ich Geschädigter,ich würde dem Gericht einen Erfahrungsbericht schreiben und einige Fragen vorlegen. Z.B. ...
Es ist noch nicht aller Tage Abend und die Sta hat noch ein paar heißere Eisen im Feuer: heise online - 16.03.09 - Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab ...
Manche Richter scheinen wirklich Tomaten auf den Augen zu haben. Leider setzen sie mit dieser Entscheidung ein völlig falsches Signal, nämlich dass die Abzocker weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu...