Verbraucherschützer und Anwälte raten weiterhin von Zahlungen ab

Abofallen: Abgelehntes Strafverfahren kein Grund zu zahlen

Abofallen: Abgelehntes Strafverfahren kein Grund zu zahlen Für Aufsehen sorgt eine Entscheidung des Landgericht Frankfurt. Die 27. Strafkammer des Gerichts lehnte die Eröffnung einer Verhandlung gegen Betreiber von so genannten Abofallen ab. Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei kein Betrug ersichtlich, heißt es. Andere Gerichte, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte kommen da zu anderen Bewertungen. Derweil gibt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen Tipps zum Verhalten gegenüber ungerechtfertigten Forderungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Verbraucher sind Tricks gewohnt
  2. 2Zwei Juristen, drei Meinungen
  3. 3Verbraucherschützer und Anwälte raten weiterhin von Zahlungen ab
  4. 4Inkassounternehmen fürchten um ihr Ansehen
  5. 5Tipps vom Inkassoverband gegen ungerechtfertigte Forderungen

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte etwa 1.000 Fälle vorgelegt, in denen sie dem ehemaligen "Director" der "NetContent Ltd." Michael B. und der Geschäftsführerin der "Online Content Ltd." Katarina D. gewerbsmäßigen Betrug vorwarf. Hinweise auf die Kosten von Angeboten der Firmen im Internet seien in kleingedruckten Texten am Seitenende versteckt gewesen.

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Anders als der Staatsanwaltschaft reichten den Strafrichtern die Kostenhinweise aus. Sie sieht keine Täuschungsabsicht bei den Betreibern der Seiten, da wie es im Urteil heißt "die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit - in welcher Form auch immer - anführen.".

Verbraucher sind Tricks gewohnt

Die Richter des Landgericht (LG) Frankfurt vertreten die Auffassung, dass man bei Dienstleistungen - sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben - nicht auf den ersten Blick erkennen muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Nach Meinung der Kammer ändert auch der Einsatz von Sternchentexten daran nichts. Verbraucher seien allerorten mit ihnen konfrontiert.

Es sei mittlerweile eben "keinesfalls unüblich oder überraschend, dass vertragsrelevante Informationen, auch hinsichtlich der Preisgestaltung, gerade nicht hervorgehoben angezeigt werden, sondern an anderer Stelle." Daran ändere sich auch nichts, wenn der Surfer zum Sternchentext scrollen muss. Es sei ja am Bildschirmrand erkennbar, dass die Seite noch weiter geht.

Zwei Juristen, drei Meinungen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bleibt bei ihrer Bewertung der Sachlage und erwägt rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Klage. Dies sagte ihre Sprecherin Doris Möller-Scheu gegenüber heise.de. Parallel laufen weitere Verfahren gegen Michael B. und Katarina D. sowie weitere Beschuldigte. Erst am 10. März durchsuchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrere Wohnungen und Büros der Beschuldigten.

Ebenfalls anderer Auffassung sind Zivilrichter vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. In ihrer Entscheidung vom 4. Dezember 2008 sahen sie auch in Sternchentexten keinen ausreichenden Hinweis auf die Kosten. In den bemängelten Internetseiten der Unternehmen "Genealogie Ltd." und "NetContent Ltd." erkannten die Richter Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies sind jedoch "nur" Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten.

Die Richter des OLG verlangen vom Bürger weitaus weniger Aufmerksamkeit als ihre Kollegen vom Landgericht. Explizit führten sie aus, dass ein Sternchentext mit einen Hinweis auf die Kosten bei weitem nicht ausreiche, "um einer Irreführung der Verbraucher entgegen zu wirken".

Lesen Sie auf der nächsten Seite wie Rechtsanwälte die Entscheidung beurteilen, welche Tipps sie Betroffenen geben und was der Bundesverband Inkasso zum Thema sagt.

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Das was das Landgericht Frankfurt da als eine Art Freibrief für die Millionen B***** von Online Content ist ein Schlag ins Gesicht aller Verbraucher und Internet-Nutzer. Die Staatsanwaltschaft sollte dringend gegen...

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