Auslandsgeheimdienst dringt in über 2.500 Rechner ein
Online-Durchsuchung: BND infiltriert tausende Computer
Der Bundesnachrichtendienst (BND) spionierte im letzten Jahr tausende Computer per Online-Durchsuchung aus. Dies berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Das Nachrichtenmagazin beruft sich dabei auf interne Informationen des Auslandsgeheimdienstes, die ihm vorliegen.
Laut Spiegel durchsuchte der BND im Jahr 2008 in mindestens 2.500 Fällen Computer im Ausland. Die Mitarbeiter des Geheimdienstes hätten dabei zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert und in die BND-Zentrale nach Pullach bei München übermittelt. In anderen Fällen seien so genannte Keylogger installiert worden. Mit diesen Programmen lassen sich Eingaben auf der Tastatur verfolgen und so Passwörter zum Beispiel für E-Mail-Postfächer oder Verschlüsselungsprogramme gewinnen.
Online-Durchsuchung kein Einzelfall
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sagte dem Nachrichtenmagazin, dass die Bundesregierung durch die Praktiken des BND "Lügen gestraft" werde. Vor dem Bundesverfassungsgericht erklärte die Regierung vor etwas über einem Jahr, dass eine Online-Durchsuchung technisch so aufwändig sei, dass es nur ein wenige Fälle pro Jahr gebe. "Diese Behauptung hat sie jetzt im Gesetzgebungsverfahren zum BKA-Gesetz wiederholt", kritisierte Baum. Baum hatte zusammen mit anderen Personen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Online-Durchsuchung im Inneren geklagt. Die obersten Richter erlaubten daraufhin im Februar 2008 die Online-Durchsuchung nur unter strengen Auflagen.
Laut "Spiegel" will das für den BND zuständige Kanzleramt mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung restriktiver handhaben. Online-Durchsuchungen sollen in Zukunft nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" durchgeführt werden dürfen. Der BND-Präsident muss die Maßnahme vorab persönlich genehmigen und ein Beamter mit der Befähigung zum Richteramt sei für die Überwachung zuständig.
Politiker fordern gesetzliche Grundlagen für BND
Politiker aus Regierung und Opposition forderten inzwischen eine gesetzliche Regelung. "Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste, Max Stadler (FDP), will "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts".

.. wie schon vor 2 Tagen von mir gesagt: Überprüfung ja, da wie dort einschränkend. Letztlich hat auch der Verbraucher den gewissen Schutz . das gute Gewissen gibt dem wohl auch recht ..
Da sieht man mal wieder das Leute Kommentare schreiben die ihre Infos aus der "Bild" bekommen. Denn 1. gem BND-Gesetz (2) 1Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von...
Da hast du völlig Recht. Gerade der Vielzahl der Durchsuchung in 2009 zeigt, dass die BND sich nicht an das, was er vor dem Bundesverfassungsgericht behauptet hat (pro Jahr sei nur einige Online-Durchsuchungen...
alle machen was sie wollen , doch keiner was er soll . was soll man da noch sagen . hier kannste wählen wem de willst . die machen doch alle das was sie wollen . und nichts fürs volk . hauptsache das eigne konto...