Verbraucherschützer raten zum Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen
Abofallen: Anwältin beantragt gerichtliche Mahnbescheide
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meldet, dass die einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwältin Katja Günther den Druck auf vermeintliche Kunden der Firma "Online Content Ltd." erhöht. Internetnutzer erhielten derzeit gerichtliche Mahnbescheide in denen sie zur Zahlung der Beiträge für so genannte Abofallen aufgefordert werden. Die Verbraucherschützer raten, sich nicht von unberechtigten Forderungen einschüchtern zu lassen.
Für Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sind die gerichtlichen Mahnbescheide "eine neue 'Qualität' der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern." Die Mahnbescheide erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Firma "Online Content Ltd." für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.
Nicht einschüchtern lassen
"Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", rät Barbara Steinhöfel allen, die einen gerichtlichen Mahnbescheid der Firma "Online Content Ltd." erhalten. Laut der Verbraucherzentrale ist ein Mahnbescheid ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben.
Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liege darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Das Mahngericht erlasse nach einer ausschließlich formalen Prüfung einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird. Ist die Forderung unberechtigt, müssten Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach sei es Sache des Anbieters (in diesem Fall "Online Content Ltd."), ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.
Mahnbescheide als finanzielles Risiko für Abzocker
Die gerichtlichen Mahnbescheide sind für die Betreiber der so genannten Abofallen ein gefährlicher Weg, Geld einzutreiben. Pro Mahnbescheid entstehen ihnen bei den meistens geforderten Summen zwischen 80 und 100 Euro Gerichtskosten von 23 Euro. Bei jeder nicht erfolgten Zahlung bleiben sie auf den Gebühren sitzen. Grob gerechnet ergibt sich daraus, dass die gerichtlichen Mahnbescheide für Firmen wie "Online Content Ltd." ein Minusgeschäft sind, wenn weniger als 20 Prozent der angeschriebenen Personen zahlen.
Weitere Informationen zu Abzocke im Internet und so genannten Abofallen finden sie im netzwelt-Forum.

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Zitat: hey... wie widerspreche ich denn? habe gerade so einen inkasso-mahnbescheid bekommen, hab ne gute viertelstunde mit dem Typ vom Inkasso telefoniert, aber...
Zitat: hey... wie widerspreche ich denn? habe gerade so einen inkasso-mahnbescheid bekommen, hab ne gute viertelstunde mit dem Typ vom Inkasso telefoniert, aber...
hey... wie widerspreche ich denn? habe gerade so einen inkasso-mahnbescheid bekommen, hab ne gute viertelstunde mit dem Typ vom Inkasso telefoniert, aber der kann im Endeffekt ja...
Weder Verbraucherzentralen noch namhafte Foren sind verunsichert. Entsprechende Informationen, falls es doch zu MNB kommen, werden seit geraumer Zeit d.h vor dem Bekanntwerden angeboten. Auf Grund der...
Zitat: wichtig: Verjährungbeginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis des Anspruchs vorliegt. - also 31.12.