Schnelleres Internet durch kürzere Kabelleitung
Breitband: Bundesnetzagentur erleichtert Netzzugang
Die Bundesnetzagentur hat eine Weichenstellung für den Breitbandausbau in der Fläche vorgenommen. Ab sofort dürfen die Konkurrenten der Telekom auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bereits an einem Schaltverteiler zugreifen. Dadurch verkürzt sich die Leitung des Internet-Anbieters zu den einzelnen Haushalten, wodurch höhere Bandbreiten möglich sind und ländliche Gebiete einfacher mit DSL versorgt werden können. Die so genannte "letzte Meile" ist einer der Streitpunkte zwischen der Telekom und den alternativen Providern, die den letzten Abschnitt zum Endkunden gegen Vorleistungen anmieten müssen. Bisher wird für die "letzte Meile" 10,50 Euro im Monat fällig. Die Konkurrenten der Telekom fordern, die Entgelte auf 7,90 im Monat zu reduzieren.
Mit der Öffnung des TAL-Zugangs entfallen für die Internet-Anbieter auch aufwändige Tiefbauarbeiten. So müssen Kabelverzweiger nicht mehr umständlich einzeln angebunden werden, weil die DSL-Vernetzung an einem zentralen Punkt gebündelt wird.
Telekom-Konkurrenten sollen vom Zugang rege Gebrauch machen
"Die Bundesnetzagentur zeigt mit der heute ergangenen Entscheidung, dass sie das Problem der "weißen Flecken" aktiv angeht und die nötigen regulatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch in ländlichen Gebieten künftig jeder einen schnellen Internet-Anschluss bekommen kann. Insofern trägt die heutige Entscheidung bereits der erst vor kurzem von der Bundesregierung beschlossenen Breitbandstrategie Rechnung", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth bei der Bekanntgabe der Entscheidung am Dienstag in Bonn. Das Programm der Bundesregierung sieht Breitbandanschlüsse für alle bis 2010 vor; finanzielle Mittel für den Ausbau stehen im Konjunkturpaket bereit.
Kurth appellierte an die Wettbewerber, die neue Zugangsmöglichkeit rege zu nutzen, um den Breitband-Ausbau in der Fläche voranzutreiben. Die Entgelte, die von den Wettbewerbern an die Telekom für die Nutzung des TAL-Zugangs zu zahlen sind, werden in einem gesonderten Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt.
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