Wegen versuchten Betrugs an der taz

Internet & Netzwelt: Abmahnanwalt Gravenreuth muss in Haft

Abmahnanwalt Gravenreuth muss in Haft Weil er die Tageszeitung "taz" betrogen hatte, muss der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth nun für 14 Monate in Haft. Der als "Abmahnanwalt" zu zweifelhaftem Ruhm gelangte Gravenreuth hatte 2007 versucht die "taz" zu betrügen. Seine Revision wurde diese Woche verworfen, er ist des Betrugs schuldig. Das Urteil aus dem September 2008 ist damit rechtskräftig.

Die Richter des Landgerichts befanden vergangenes Jahr, dass sich Gravenreuth widerrechtlich am Vermögen der "taz" bereichern wollte. Im Jahr 2006 versuchte der Anwalt die Internetadresse taz.de pfänden zu lassen.

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Pfändung wegen einer E-Mail

Die Pfändung von taz.de sollten Gravenreuths Kosten für eine Abmahnung decken. Diese hatte die Zeitung jedoch schon überwiesen und konnte dies auch vor Gericht belegen. Gravenreuth versuchte mit dem Chaos in seiner Kanzlei zu begründen, dass er die Zahlung der "taz" nicht registriert hatte. Die Gerichte glaubten ihm diese Ausrede nicht.

Abgemahnt hatte Gravenreuth die Zeitung, weil er eine E-Mail erhalten hat, die ihn aufforderte, das Abonnement für den taz-Newsletter zu bestätigen. Das daran anschließende Gerichtsverfahren hat der Anwalt aus München verloren.

In die Gesamtstrafe von 14 Monaten Freiheitsentzug hat das Berliner Gericht zwei Bewährungsstrafen des Amtsgerichts München mit einfließen lassen. Dieses hatte den Anwalt in den Jahren 2006 und 2007 wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern zu Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise sechs Monaten verurteilt.

Bewährungsstrafen aufgehoben

Diese beiden Urteile hatte das Landgericht München I im Frühjahr 2008 zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten zusammengefasst. Wegen des Vorstrafenregisters des Angeklagten lehnte das Gericht eine erneute Bewährungsstrafe ab, da nicht zu erwarten sei, dass er sich zukünftig ohne Verbüßung einer Strafe rechtstreu verhalten werde.

Eine Durchsuchung der Gravenreuth-Kanzlei förderte jedoch ein Fax der "taz" zu Tage, von dem er bis dahin behauptet hatte, es nie bekommen zu haben. Er begründete dies mit dem "Chaos" im Büro und mangelnder Rechtskenntnis seinerseits. Dadurch wäre der Geldeingang klar gewesen und das Handeln von Gravenreuth rechtswidrig. Gravenreuth äußerte sich damals gegenüber netzwelt.de: "Dieses Fax kam NACH der unklaren Zahlung und NACH der Leistungsbestimmung durch mich. Nach dem BGB kann der Gläubiger nach einer unklaren Zahlung die Leistung bestimmen. Der Schuldner kann dann nicht mehr nachträglich erklären, dass er es auf eine andere Schuld gebucht haben will." Dieser Ausführung folgte das Kammergericht Berlin nicht. Sein Urteil ist nun rechtskräftig.

Die Begründung zum Urteil kann im Original-Wortlaut auf der Webseite des "taz"-Anwalts Johannes Eisenberg nachgelesen werden.

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Beiträgeinsgesamt 9 Beiträge

Komisch das er noch immer auf z.B. Gulli sein Unwesen treibt. Obwohl er angeblich doch im Knast ist. Glaube kaum das er dort einen PC mit Internetandchluss hat.

Wie viele Existenzen wurden von diesem Rechtsbrecher unter dem Deckmantel der Rechtswahrung entweder völlig oder auch nur beinahe ruiniert? Zuletzt sogar noch die eigene... Welch ein Stoff für eine Ballade!

Dieses gesamte Abmahnwesen gehört sich abgeschafft! Aber das haben wir unser damen und Herren Poliprofis zu verdanken... TWR

Na, das tut mir aber leid ;-)

Nein nicht: "weil er versucht hat... zu betrügen" auch nicht: weil er einen vollendeten Betrug begangen hat, sondern: weil er betrogen hat. Der Herr ist ein Betrüger. Der erste Sätze des Artikeln muss also heissen:...

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