Abofallen-Betreiber zu Unterlassung und Auskunft über Einnahmen verurteilt

OLG Frankfurt: Betreiber von Abofallen täuschen vorsätzlich

OLG Frankfurt: Betreiber von Abofallen täuschen vorsätzlich Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen Erfolg gegen Betreiber von so genannten Abofallen errungen. Die Anbieter der Seiten routenplaner-server.com, kochrezepte-server.com, grafik-archiv.com und genealogie.de befand das Gericht der "arglistigen Täuschung" nach Paragraf 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für schuldig.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Text unter Eingabefeld reicht als Hinweis auf Kosten nicht aus
  2. 2Auskunft über Einnahmen und Gewinnabschöpfung
  3. 3Hilfe für Opfer von Abofallen

Die Richter des Frankfurter Oberlandesgerichts erkannten in der Gestaltung der Webseiten im September 2007, dem Beginn der Klage, Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bei den vom DSW beanstandeten Internetseiten sei der Preis nicht leicht erkennbar gewesen. Internetsurfer seien "über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistungen irregeführt" worden, heißt es in der schriftlichen Begründung des Urteils vom 4. Dezember 2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07).

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In ihrer ausführlichen Urteilsbegründung setzen die Richter der Frankfurter Kammer sich intensiv mit Abofallen und den Gewohnheiten von Internetsurfern auseinander. Sie beschreiben zum Beispiel ausführlich, wie sich ein normalen Surfer bei seinen Internetsitzungen verhält. In etwas umständlichen Juristendeutsch heißt es, dass "zu berücksichtigen [sei], dass die situationsadäquate Aufmerksamkeit eines Durchschnittsverbrauchers, der im Internet surft und so auf die fraglichen Websites gelangt, eher gering ist". Viele Informationen nehme er nur "fragmentarisch" wahr.

Text unter Eingabefeld reicht als Hinweis auf Kosten nicht aus

Genau aus diesem Grund müsse sehr deutlich auf die Kosten für ein Angebot hingewiesen werden. Der Verbraucher müsse nicht davon ausgehen, dass bereits das Anklicken eines Eingabe-Buttons einen mehrmonatigen Vertrag nach sich zieht. Außerdem genüge der Sternchentext unter dem Eingabefeld, der einen Hinweis auf die Kosten enthält, "bei weitem nicht, um einer Irreführung der Verbraucher entgegen zu wirken". Das Gegenteil sei der Fall, da der Internetnutzer aus Gewohnheit davon ausgehe, dass ein Sternchen am Eingabefeld darauf hinweist, dass es sich um ein Feld handele, das zur Anmeldung ausgefüllt werden müsse.

Bei den beanstandeten Webseiten sei der Text unter dem Eingabefeld außerdem so geschrieben gewesen, dass die ersten beiden Sätze "geeignet sind, die Lesebereitschaft des Internet-Nutzers erlahmen zu lassen", wie es in der schriftliche Urteilsbegründung heißt. Weiter heißt es, dass Verbraucher, sofern sie die Preisangaben erkennen würden, den Wert der Leistung nicht im Voraus überprüfen können, die sie mit dem Vertrag erwerben. Weil den Richtern ein anderes Geschäftskonzept der Abofallen nicht plausibel erscheint, spricht für sie alles für eine vorsätzliche Täuschung der Verbraucher.

Auskunft über Einnahmen und Gewinnabschöpfung

Der klagende DSW will jetzt das vom OLG Auskunftsrecht zu den Einnahmen der Betreiber der Abofallen wahrnehmen und zusätzlich ein Gewinnabschöpfungsverfahren zugunsten der Staatskasse einleiten. Vor allem Letzteres dürfte sich schwierig gestalten. Die beanstandeten Internetseiten betreibt inzwischen eine Firma namens "Go Web Ltd." mit Sitz in Großbritannien. Seit dem Beginn der Klage ist genug Zeit vergangen, um mögliche Gewinne zu investieren oder beiseite zu schaffen.

Das Urteil des OLG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht keine Revision am Bundesgerichtshof zu, aber die Beklagten reichten eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, um trotzdem ein Revisionsverfahren begehen zu können.

Hilfe für Opfer von Abofallen

Bei ungerechtfertigten Rechnungen von Abofallen sollte man in keinem Fall zahlen. Die folgenden Mahnungen und Drohungen besitzen, wie das Frankfurter Urteil zeigt, meist keine Grundlage. Rechtlich verbindliche Hilfe bieten Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte. Weitere Informationen über Abzocker, Abofallen und Nutzlosdienste finden Sie auch im netzwelt-Forum.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 6 Beiträge

Ach wie toll - aber mir wäre es lieber, die würden die Gelder zurück an die betrogenen Abzocke-Opfer überweisen. Da ist aber eh keine Chance da die Brüder die Kohle schon längst abgebunkert...

Zitat: Haben Herr immorb von diesem Herrn etwas anderes erwartet? War doch abzusehen, das aus Stoibärland Seehofen wird Der Gute hat in den wenigen Jahren seiner Amtszeit den...

Zitat: War noch was?? :confused:jo,der Herr Seehofer verkrümmelt sich nach Ex-Stoibärland und hinterlässt ein sehr löchriges Verbraucherinformationsgesetz. m.f.G. ...

Zitat: Na endlich. :) Noch schöner wäre es allerdings gewesen, wenn die Sache auch strafrechlich entsprechend gewürdigt worden wäre. Betrug und

Na endlich. :) Noch schöner wäre es allerdings gewesen, wenn die Sache auch strafrechlich entsprechend gewürdigt worden wäre. Betrug und arglistige Täuschung sind schließlich keine Kavaliersdelikte.

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