Deutsche Inkassostelle aus Eschborn darf kein Geld mehr eintreiben
Gericht: Lizenz von berüchtigtem Inkassobüro eingezogen
Das Inkassobüro "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" aus dem hessischen Eschborn darf keine Geldforderungen mehr erheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Der Widerruf der Inkassolizenz vom 2. November 2006 sei rechtens gewesen. Das unterlegene Unternehmen, das unter anderem Rechnungsbeträge für so genannte Abofallen eingetrieben hat, kann noch in Berufung gehen.
Am 16. Mai 2006 erteilte der Präsident des Amtsgerichts Frankfurt am Main der "Deutschen Inkassostelle" die Erlaubnis zur "außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderung". Ein halbes Jahr später widerrief er die Erlaubnis. Gegen diesen Widerruf klagte die "Deutsche Inkassostelle" vor dem Verwaltungsgericht.
Das zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied am 14. Januar, dass der Widerruf rechtens sei. Es seien Gründe bekannt geworden, die Zweifel an der "Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung des Inkassounternehmens" aufkommen ließen. Das SWR-Magazin Ländersache berichtet unter anderem von Ermittlungen der Staatswanwaltschaft Frankfurt gegen den Geschäftsführer der "Deutschen Inkassostelle" Udo P. wegen Betrugs. Die Polizei in Viersen in Nordrhein-Westfalen ermittelt gegen die "Deutsche Inkassostelle" wegen des Einzugs unberechtigter Forderung der "MV Consulting".
Das SWR-Magazin Ländersache berichtet über die "Deutsche Inkassostelle" und die "Zentrale Inkassostelle".
Gegen die Entscheidung kann die "Deutsche Inkassostelle" innerhalb einer Woche Berufung vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Tut sie dies nicht, darf sie nach dem 30. April 2009 keinerlei Inkassotätigkeit mehr nachgehen. Aber die Verantwortlichen der "Deutsche Inkassostelle" scheinen für diesen Fall vorgesorgt zu haben.
In Mainz, der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, gründete der Geschäftsführer der "Deutschen Inkassostelle" Udo P. ein weiteres Inkassounternehmen. Es firmiert als "ZI Zentrale Inkassostelle GmbH" und ist von der Entscheidung des Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nicht betroffen.

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Pressemitteilung. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage gegen Widerruf einer Inkassoerlaubnis ab Einige Stichworte: Zitat: ...
Zitat: fehlt eigentlich nur noch die bezeichnung "bescheid" um direkt als staats-stelle gefühlt zu werden Wenn der Fäustle das liest, wird er seinem Mainzer...
möchte nicht wissen, bei wie vielen leuten der adler seine aufgabe der abschreckung erfüllt hat... fehlt eigentlich nur noch die bezeichnung "bescheid" um direkt als staats-stelle gefühlt zu werden. :rolleyes:
Hallo, ich habe jetzt von "Collector"GmbH&Co.-Management Post bekommen, mit einer Forderung von 1000Gratisproben über 134,21 Euro. Das "Euro" haben sie auch als Zeichen in ihrem...
Zitat: Die Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit war darauf gestützt, dass die Klägerin im Geschäftsverkehr mit ihren Schuldnern einen Briefkopf mit einem aufgedruckten Doppelkopfadler...