Dubios: Eigene MP3s weiterverkaufen mit Bopaboo

Ohne technische Hürden

Noch befindet sich Bopaboo im geschlossenen Betatest und gibt nur US-Bürgern die Möglichkeit, sich als Tester anzumelden. Beim Kauf oder Verakuf von MP3s wird zu keinem Zeitpunkt mit technischen Mitteln kontrolliert, ob ein Nutzer tatsächlich rechtmäßiger Besitzer der hochgeladenen MP3 war oder nach dem Anbieten von Songs die ursprünglichen Dateien von der Festplatte gelöscht hat. Es ist somit theoretisch möglich, die komplette und möglicherweise Tausende Lieder fassende Musiksammlung auf Bopaboo zum Einzelpreis von etwa 50 Cent zu verkaufen und trotzdem auf der eigenen Platte zu behalten.

Ein anderes Detail lässt das Geschäftsmodell von Bopaboo lukrativ erscheinen: Wer besonders viele gebrauchte MP3s von anderen Nutzern kaufen möchte, kann seine Kreditkarten-Daten angeben. Andersherum ist es aber nicht möglich, sich den eigenen erwirtschaften Gewinnen aus Verkäufen auszahlen zu lassen. Bopaboo erlaubt nur, mit diesem Geld weitere MP3s anderer Personen zu kaufen. Und bei jeder Transaktion verdient der Shop 20 Prozent mit.

Rechtlich fragwürdig: Gebraucht-MP3s bei Bopaboo

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Bopaboo - Der Online-Shop wirbt damit, lieber Songs legal zu verkaufen, als sie illegal zu tauschen.
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Der Online-Shop wirbt damit, lieber Songs legal zu verkaufen, als sie illegal zu tauschen.

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Upload - Mit jedem Hochladen erklären Sie sich einverstanden, die MP3 im Nachhinein von der Festplatte zu entfernen.
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Mit jedem Hochladen erklären Sie sich einverstanden, die MP3 im Nachhinein von der Festplatte zu entfernen.

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Auswahl - Laut Bopaboo gibt es keine Begrenzung, wie viele Lieder Sie zum Verkauf anbieten dürfen.
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Laut Bopaboo gibt es keine Begrenzung, wie viele Lieder Sie zum Verkauf anbieten dürfen.

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Auf die Server - Einmal gestartet, lässt sich der Upload nicht unterbrechen. Erst wenn die Dateien auf dem Server gelandet sind, können Sie diese wieder entfernen.
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Einmal gestartet, lässt sich der Upload nicht unterbrechen. Erst wenn die Dateien auf dem Server gelandet sind, können Sie diese wieder entfernen.

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Prüfung - Nach dem Upload analysiert Bopaboo anhand des Hashwertes, ob Sie die MP3 in der Vergangenheit bereits hochgeladen und zum Verkauf angeboten haben.
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Nach dem Upload analysiert Bopaboo anhand des Hashwertes, ob Sie die MP3 in der Vergangenheit bereits hochgeladen und zum Verkauf angeboten haben.

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Kauf - Sie können auch Lieder anderer Anbieter käuflich erwerben. Die verfügbaren Versionen mit Tags und Bitate werden aufgelistet und können dem Warenkorb hinzugefügt werden.
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Sie können auch Lieder anderer Anbieter käuflich erwerben. Die verfügbaren Versionen mit Tags und Bitate werden aufgelistet und können dem Warenkorb hinzugefügt werden.

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Bezahlung - Am Ende des Bestellvorgangs wird der fällige Betrag für die MP3 entweder Ihrem virtuellen Guthaben abgezogen oder die angegebene Kreditkarte entsprechend belastet.
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Am Ende des Bestellvorgangs wird der fällige Betrag für die MP3 entweder Ihrem virtuellen Guthaben abgezogen oder die angegebene Kreditkarte entsprechend belastet.

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Download - Nach dem Bezahlen steht die MP3 in Ihrem Account zum Download bereit und funktionierte beim anschließenden Abspielen einwandfrei.
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Nach dem Bezahlen steht die MP3 in Ihrem Account zum Download bereit und funktionierte beim anschließenden Abspielen einwandfrei.


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"Illegales Geschäftsmodell"

Obwohl sich Bopaboo noch in der geschlossenen Beta-Phase befindet, hagelt es in den USA bereits Kritik. Die Argumentation der Juristen: Das Wiederverkaufsrecht beschränke sich auf echte Werkstücke wie CDs oder Kassetten, nicht aber auf Dateien wie MP3s. Anwälte der Copyright Alliance halten das Geschäftsmodell von Bopaboo für "fehlerhaft und illegal". Sollte sich der Shop in der Zukunft deutschen Kunden öffnen, ist hierzulande ebenfalls mit Widerstand von GEMA und Labels zu rechnen.

Auch der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs hält das Geschäftsmodell für fragwürdig: "Nachdem über die Webseite nur DRM-freie Songs verkauft werden dürfen, kann sich das Angebot schwerpunktmäßig nur an Personen richten, die ihre eigene Musik-Sammlung digitalisieren. Das Problem dabei ist dann aber, dass der Verkäufer dann seine legal erstellte 'Privatkopie' verkauft. Dies ist nicht gestattet."

Lediglich wenn der Verkäufer MP3s legal bei einem Download-Portal erworben hätte und die Nutzungsbedingungen dort die Weiterveräußerung nicht ausschließlich untersagen würden, steht laut Wachs dem Verkauf erst einmal nichts im Wege. "Es ist eine sehr interessante Frage, wie deutsche Gerichte dies beurteilen werden, denn noch gibt es keine Entscheidung, die sich mit dieser Thematik direkt befasst", so Wachs.

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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir folgende redaktionelle Übersichten erstellt: Filesharing und Audio Player & Playlister.

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