Online-Shop lädt zum fragwürdigen Musikhandel ein
Dubios: Eigene MP3s weiterverkaufen mit Bopaboo
Besitzen Sie MP3-Dateien, die Sie nicht mehr hören und die nur Speicherplatz wegnehmen? Dann hat der Online-Shop Bopaboo eine verlockenden Geschäftsidee: Verkaufen Sie die Lieder doch einfach und streichen den Gewinn ein. Laut Anwälten drohen allerdings echtliche Probleme.
Inhaltsverzeichnis
- 1Digitale Musik "Second Hand"
- 2Fragwürdiges Geschäftsmodell
- 3Ohne technische Hürden
- 4"Illegales Geschäftsmodell"
Digitale Musik "Second Hand"
Was Bopaboo aktuell anbietet, klingt interessant: Statt Musik illegal über Tauschbörsen zu verbreiten, sollen die Nutzer sie einfach über den Shop legal verkaufen. Wer seine MP3s auf die Bopaboo-Server hochgeladen hat, kann einen Verkaufswert zwischen 25 und 99 Cent festlegen. Wie viele Songs eine Person anbietet, wird nicht begrenzt - über eine Prüfsumme sorgt der Shop allerdings dafür, dass jede MP3 nur ein einziges Mal verkauft wird.
Sobald ein Interessent zuschlägt, wird das Geld dem virtuellen Konto gutgeschrieben - abzüglich 20 Prozent, die an Bopaboo fließen. Mit diesem Gewinn können die freiwilligen Musikhändler daraufhin von anderen Anbietern die gebrauchten MP3-Dateien erwerben und auf die eigene Festplatte herunterladen. Um den Handel anzukurbeln, spendiert Bopaboo jedem neu angemeldeten Nutzer einen virtuellen Dollar.
Fragwürdiges Geschäftsmodell
Bopaboo fungiert also als Marktplatz und vermittelt die digitalen Gebraucht-MP3s privater Anbieter. Dennoch darf das Geschäftsmodell stutzig machen: Denn im Gegensatz zum Verkauf einer Ware oder zumindest eines Tonträgers befindet sich die MP3 nach dem Upload auf die Bopaboo-Server und dem erfolgreichen Anbieten nach wie vor auf der eigenen Festplatte - von Verkauf im eigentlichen Sinne also keine Spur.

MP3-Gebrauchthandel in der rechtlichen Grauzone: Bopaboo.
Bopaboo macht es sich an dieser Stelle in den Nutzungsbestimmungen einfach: Der Nutzer verpflichtet sich dazu, die Lieder nach dem Kauf durch eine andere Person vom System zu entfernen. Das geschieht aber auf komplett freiwilliger Basis, appelliert an das Rechtsbewusstsein des Nutzers - und geht davon aus, dass dieser das Kleingedruckte der Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden hat.
Ein weiterer Streitpunkt: Zwar verbietet der Online-Shop das Hochladen von Liedern, die DRM-geschützt sind, und betont, dass nur legal erworbene MP3s zum Verkauf angeboten werden dürfen. Doch da sich mit technischen Möglichkeiten die rechtmäßig gekaufte oder von CD gerippte Datei nicht von einer illegal aus der Tauschbörse geholten unterscheiden lässt, ist die Gefahr des Missbrauchs enorm hoch.
>>> Lesen Sie auf der nächsten Seite, was Anwälte zu Bopaboo sagen.
Weitere Informationen
Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir folgende redaktionelle Übersichten erstellt: Filesharing und Audio Player & Playlister.
