Mann wegen Besitz von pornografischen Comics verurteilt
Australischer Richter: Die Simpsons sind echte Personen
Die Figuren der US-amerikanischen Comic-Serie Die Simpsons gelten vor Gericht als Personen: Dies verfügte ein Richter des New South Wales Supreme Court in Australien, wie die Rundfunkanstalt BBC aus Sydney berichtet. Anlass für diese Entscheidung war der Fall eines Mannes, der wegen dem Besitz von Kinderpornografie angeklagt wurde.

Inhaltsverzeichnis
- 1Verurteilt: Anzügliche Simpsons-Comics auf dem PC
- 2Einspruch eingelegt: Comic-Figuren sind keine echten Menschen
- 3Antrag auf Berufung abgelehnt: Comic-Figuren sind Personen
Verurteilt: Anzügliche Simpsons-Comics auf dem PC
Auf dem Computer des Angeklagten hatten die Beamten bei einer Durchsuchung nicht authorisierte Simpsons-Comics gefunden, in denen die minderjährigen Zeichentrick-Charaktere Maggie, Lisa und Bart Simpson Geschlechtsverkehr haben. Das Gericht in Sydney verurteilte den Mann aufgrund dieses Fundes im Februar 2008 zu einer Geldstrafe von umgerechnet knapp 1.540 Euro und setzte ihn zudem auf Bewährung. Die Begründung: Die Charaktere seien mit Personen gleichzusetzen und in diesem Fall der Besitz der Comics als kinderpornografisches Material strafbar.
Einspruch eingelegt: Comic-Figuren sind keine echten Menschen
Der Verurteilte legte daraufhin beim Supreme Court Berufung ein. In der Begründung gab er an, die Simpsons-Charaktere seien eindeutig keine echten Menschen und würden sich rein äußerlich stark von ihnen unterscheiden. Das Gericht erkannte zwar an, dass beispielsweise "die Hände nur vier Finger aufweisen und sich die Gesichter mit Augen, Nase und Mund absichtlich und merklich von denen eines Menschen unterscheiden". Allerdings hieße dies nicht, dass diese Figuren deshalb nicht als Personen angesehen werden. Der zuständige Richter wies den Antrag auf Berufung daher ab.
Antrag auf Berufung abgelehnt: Comic-Figuren sind Personen
Dem Richter zufolge sei dieser Fall zwar schwierig, der Gesetzgeber habe aber ganz klare Verpflichtungen: Zu denen zähle auch zu verhindern, dass mit Comics wie diesen eine eventuelle Nachfrage nach kinderpornografischen Material gefördert werde. Die ausführliche schriftliche Begründung des Richters steht zum Nachlesen online. Den Link finden Sie bei den Links zum Artikel.
Links zum Thema
- Richterliche Entscheidung zum Nachlesen
- Quelle: BBC News Sydney
- Simpsons: Aktuelle Folge nimmt Apple aufs Korn

meine güte, sowas hört sich echt nur nach USA an. Da bin ich aber dann doch irgendwie froh das die deutschen gesetze doch fast "gescheit" sind
Blödsinniges Urteil. Seit wann sind Zeichentrickfiguren "Personen"? Es ist etwas Farbe auf Papier, von mir aus auch in digitaler Form, mehr nicht. Ich hätte natürlich nichts dagegen, wenn der Mann...
schwierige sache, ich finde, dass es zum thema kinderpornografie keine auslegungssache gibt und die strafen nicht hoch genug sein können. und trotzdem ist es schwierig zu akzeptieren, dass die simpsons als personen...
Richtig so:dafuer: geschieht ihm recht und von mir aus gern noch härter bestrafen:evil2: