Amerikanische Angestellte starten Sammelklagen
Klage: Hochfahren des PCs zählt nicht zur Arbeitszeit
Die ersten Minuten im Büro: Aufs Knöpfchen drücken, warten bis der Rechner hochgefahren ist und sich in der Zwischenzeit einen Kaffee holen. Gehört das schon zur Arbeitszeit oder muss ein Angestellter den Computer in seiner Freizeit hoch- und herunterfahren? In Amerika rollt genau wegen dieser Frage eine Klage-Welle auf große Firmen zu.

Inhaltsverzeichnis
- 1Amerika: Paradies für Juristen
- 2Kläger: "Booten gehört zur Arbeitszeit"
- 3Firmen: "Warten und Kaffee-Trinken wird nicht bezahlt"
Amerika: Paradies für Juristen
Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, besonders wenn es um juristische Klagen geht. Einem Artikel im "National Lawsuit Journal" zufolge stoßen amerikanische Anwälte vermehrt auf unzufriedene Angestellte, die Firmen wie den Mobilfunk-Anbieter AT&T verklagen. Der Grund: Die Mitarbeiter werden nicht für die Zeit bezahlt, die sie mit dem Hoch- und Herunterfahren ihres Computers, dem Booten, zubringen.
Kläger: "Booten gehört zur Arbeitszeit"
Im Artikel kommt der Anwalt Mark Thierman zu Wort, der bereits seit mehreren Jahren entsprechende Klagen bearbeitet: "Es sind vor allem Angestellte mit Stundenlohn, die nicht viel mehr als das Minimum verdienen. Jeden Tag geht ihnen eine halbe Stunde verloren, das summiert sich." Seiner Meinung nach gehört diese halbe Stunde zur Arbeitszeit. Vor allem, weil die Angestellten während dieser Zeit schon Geschäftlichem nachgingen, seien es Anrufe oder das Koordinieren von Terminen.
Firmen: "Warten und Kaffee-Trinken wird nicht bezahlt"
Ganz anders sieht das der Unternehmens-Anwalt Richard Rosenblatt. Er vertritt die Meinung, dass die Mitarbeiter während des Boot-Vorgangs eher eine Zigarette rauchen oder sich mit Kollegen unterhalten: "Sie arbeiten nicht. Alles, was sie bis zu diesem Zeitpunkt getan haben, ist einen Schalter zu drücken oder ihr Passwort einzugeben", äußert sich Rosenblatt gegenüber dem National Law Journal. Daher zähle dieser Zeitraum nicht zur Arbeitszeit.
Derzeit sehen sich neben AT&T in Amerika noch drei andere Großkonzerne mit Sammelklagen konfrontiert, darunter ein Callcenter-Betreiber. Der Grund für die Klagen ist immer der gleiche: Die Unternehmen bezahlen die Angestellten nicht für die Zeit, die ihre Computer zum Starten und Herunterfahren benötigen. In Deutschland sind vergleichbare Fälle bisher nicht bekannt. Mit Amerika als Vorbild könnte die ein oder andere Firma aber sicherlich auf die Idee kommen, die Angestellten schon vor Arbeitsbeginn zum Hochfahren ihrer PCs antreten zu lassen.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 5 Beiträge
Den Computer solle man als Werkzeug ansehen. Ich bin mit sicher, daß keiner auf die Idee kommen würde, das Hochfahren einer Maschine in einer Schlosserei dem Mitarbeiter von der Arbeitszeit abzuziehen. Ebenso gibt...
Also mir geht es genauso. Ich arbeite in einem Unternehmen, was Milliardenumsätze macht und erst hatten wir eine sogenannte Vorarbeitszeit und nacharbeitszeit und nu nichtmehr. Übrigens...
Dann lasst den verda**** PC doch einfach laufen, dann entfällt das Hochfahren. Gut, das Unternehmen muss ein paarhundert Dollar mehr für unnützen Stromverbrauch berappen und die grünen Spinner werden Amok laufen...
Das sie nicht während der Zeit arbeiten, behauptet die Firmenleitung. Ich kann doch nicht pauschal sagen, dass die Angestellten in der Zeit nicht arbeiten. Irgendwann ziehen sie dann noch eine halbe...
na mal allen ernstes, wer nicht in der lage ist, sich während des hochfahrens des rechners produktiv zu verhalten, indem aktennotizen studiert, die ersten telefonate geführt und andere tätigkeiten verrichtet...