Gegen Internetanbindung der Praxen für elektronische Gesundheitskarte
Online-Durchsuchung: Zahnarzt-Rechner bleiben häufig offline
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zieht Konsequenzen aus dem positiven Beschluss des Bundestages zur Online-Durchsuchung. Um das Arztgeheimnis weiterhin schützen zu können, lehnt sie die Online-Anbindung der Zahnarztpraxen ab, die im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geplant ist.
Der stellvertretende Vorsitzende der KZBV Doktor Günther Buchholz sieht das Arzt-Patienten-Verhältnis gefährdet: "Mit dem Bundestagsvotum wird das Durchforsten von Zahnarztcomputern über das Internet möglich. Das erodiert das Arztgeheimnis und belastet die Arzt-Patienten-Beziehung."
Laut Buchholz haben bisher ein Großteil der Zahnärzte aus Datenschutzgründen ihre Praxiscomputer nicht an das Internet angebunden. Würden sie dies nun im Zuge der Einführung der eGK tun, schüfen sie damit auch technische Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen. Auch die richterlichen Kontrollmechanismen beruhigen die Zahnärzte nicht. Buchholz meint, dass es letzte Sicherheit vor Missbrauch nicht geben könne und verweist auf die Fälle von gesetzeswidrigen Datenzugriffen oder -weitergaben in der Vergangenheit.
Doktor Janusz Rat, Vorsitzender des Datenschutzkontrollausschusses der KZBV, spricht sich nicht nur gegen die Internetanbindung von Computern mit Patientendaten aus, sondern macht die Zahnärzte auch noch darauf aufmerksam, dass sie kein Muss ist: "Glücklicherweise sind die Zahnarztpraxen rechtlich nicht verpflichtet, an den Online-Anwendungen der eGK teilzunehmen. Seit gestern ist es noch wichtiger, dass sie es auch nicht tun."
Die elektronische Gesundheitskarte
Bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) handelt es sich um eine Chipkarte, die in Deutschland die Krankenversicherungskarte ersetzen soll. Auf der mit einem Passbild des Besitzers versehenen Karte ist nicht nur die Speicherung von Personendaten vorgesehen. Zusätzlich zu den Daten, die sich schon bisher auf der Krankenversicherungskarte befinden, sollen auch Notfalldaten, eine Arzneidokumentation oder Rezepte gespeichert werden.
Befürworter behaupten, die Datenübermittlung zwischen Krankenhäuser, Ärzten, Hebammen, Krankengymnasten, Krankenkassen, Apotheken und Patienten könne dadurch kostengünstiger, einfacher und schneller abgewickelt werden. Kritiker bezweifeln diese Angaben und machen datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Für sie ist die eGK ein weiterer Schritt zum "gläsernen Patienten".

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