Französische Musikproduzenten melden Urheberrechtsverstöße an

Urteil: Anbieter von P2P-Software dürfen verklagt werden

Urteil: Anbieter von P2P-Software dürfen verklagt werden In Frankreich hat das juristische Vorgehen gegen illegales Filesharing eine neue Stufe erreicht. Nicht mehr die am Up- oder Download der Dateien beteiligten Nutzer sind Ziel der Klage, sondern Betreiber der P2P-Plattformen selbst. LimeWire, Morpheus und SourceForge wurden in Millionenhöhe verklagt.

Ein Pariser Zivilgericht hat die Klage des Zusammenschlusses französischer Musikproduzenten als rechtskräftig angesehen. Die Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) hatten bereits im Juni 2007 die Anbieter von P2P-Software LimeWire, Morpheus, dem Azureus-Nachfolger Vuze sowie Shareaza verklagt. Letzteres wird vom Online-Portal SourceForge gespeichert und offiziell zum Download angeboten.

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Den verklagten Projekten wird zur Last gelegt, im großen Stile Urheberrechtsverstöße ermöglicht und nichts dagegen unternommen zu haben. Die SPPF beruft sich dabei auf einen Passus der in Frankreich als umstritten geltenden Reform des Urheberrechts von 2006: Wer wissentlich ein Programm anbietet und verbreitet, das auf das Zulassen eines unautorisierten Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken ausgelegt ist, muss demnach mit Strafen rechnen.

SourceForge
Verklagt, weil es Shareaza anbietet: Das Projekt SourceForge.

Bei strenger Auslegung sei sogar das bloße Hinweisen auf solche Software strafbar. Das trifft vor allem Download-Plattformen wie SourceForge, die quelloffene Projekte auf ihren Servern anbieten und unterstützen. Das französische Unternehmen Advestigo habe die Urheberrechtsverstöße beobachtet und dokumentiert, auf diese Informationen beruft sich das Gericht nun. Ein Klage nach französischem Recht gilt dabei als zulässig.

Zwei Summen der Schadensersatzforderungen sind bereits bekannt: Die SPPF verlangen von Morpheus 3,7 Millionen Euro, von Vuze sogar 16,6 Millionen. Gilles BianRose, Mitgründer von Vuze, beklagt die Kriminalisierung des Filesharings, die mit dieser Klage einhergehe. Denn eine P2P-Software sei nicht automatisch zu verurteilen, da mit ihrer Hilfe auch legale Inhalte getauscht und verbreitet werden könnten.

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Und wann verklagen die Microsoft für den I-explorer ? Denn der ermöglicht das browsen nach illegalen inhalten. Wann verklagen die prozessor hersteller, wegen mittel zum zweck (mein pc mit dem ich nach...

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