Opendownload.de: Rentner wehrt sich gegen die "Internetmafia"

Schriftlichen Widerspruch einlegen

Das Unternehmen muss dem vzbv nun umfangreiche Angaben über seine Geschäfte, insbesondere zu dem mit den Online-Portalen erzielten Umsätzen machen. Das Landgericht Hanau sah es als erwiesen an, dass der Anbieter vorsätzlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe, da er die Onlineportale auch nach der Abmahnung durch den vzbv unverändert weiter betrieb und sogar ein neues Portal mit dem gleichen Wettbewerbsverstoß eröffnete.

Auch sei der Wettbewerbsverstoß ursächlich für den auf Kosten einer Vielzahl von Abnehmern erzielten Gewinn. Es sei davon auszugehen, dass viele Verbraucher nur deshalb die Leistungen der Firma in Anspruch genommen haben, weil sie von einer Kostenfreiheit ausgegangen seien. Genau auf diese Zielgruppe habe die Werbung des Anbieters gezielt - sonst hätte er die Kostenpflichtigkeit des Angebots samt Preisangabe in den Text mit aufgenommen.

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Zur "Zielgruppe" gehörte damit auch der Dormagener Rentner Max Reetmann. Im Gegensatz zu circa zehn bis 20 Prozent der Geschädigten, die einknicken und Rechnungen bezahlen, die sie eigentlich gar nicht bezahlen müssten, machte er, was Verbraucherzentralen empfehlen: Er legte schriftlich Widerspruch ein und zahlte nicht. Ein Musterschreiben dazu finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

netzwelt hat für Sie eine nützliche (nicht vollständige) Übersicht zusammengestellt. Sie zeigt, unter welchen Firmierungen und Namen Homepages agieren oder agierten, die im Verdacht stehen, scheinbar kostenlose Services oder Produkte anzubieten, aber letztlich doch wohl Geld kosten oder möglicherweise kosteten (Recherchedatum 19.11.2008). Sie agieren im Umfeld der britischen Adresse Jupiter House. Die Übersicht finden Sie in dieser PDF-Datei.

Mit diesen Briefzeilen hat sich der Dormagener Rentner Max Reetmann gegen die "Internetabzocker" (O-Ton) gewehrt. Sie basieren auf Formulierungs-Hilfsbausteinen von Verbraucherschützern, die wir Ihnen hier vorstellen:

Musterbrief: So setzen Sie sich zur Wehr

"Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Rechnung vom 19.10.2008 stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am 4.10.2008 auf der Internetseite www.opendownload.de (oder www.routenplaner-online.de etc.) angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsabschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige. Schließlich mache ich hilfsweis auch von meinem Widerrufsrecht aus §§312, 355 ff BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen…".

Das rät netzwelt: Nerven bewahren, Kurs verfolgen

Legen Sie nach dem genannten Formulierungs-Baukastensystem Widerspruch gegen eine Rechnung ein, von der Sie überzeugt sind, dass Sie Ihnen zu Unrecht zugesendet wurde. Nur zu schreiben "Ich zahle nicht", ist zu wenig. Sie müssen Argumente liefern, warum Sie nicht bezahlen. Da in der Regel Abzocker-Internetseiten auch nach Widerspruchs-Briefen oder -E-Mails meist nicht von Rechnungs-Mahnungen absehen, gilt: behalten Sie Nerven und verfolgen Sie Ihren Kurs des Widerspruchs beziehungsweise der Zahlungsverweigerung. Meist, spätestens nach zehn weiteren Mahnungen, werden Sie von den Bauernfängern nichts mehr hören.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort oder fragen einen Rechtsanwalt. Diese Empfehlung gilt jedoch nur für Internet-Seiten, die Preisangaben nicht deutlich kennzeichnen. Bezahlen müssen Sie nach Expertenmeinung allerdings für all jene Internetseiten, die Preise deutlich kennzeichnen. Wird also beispielsweise ein zu entrichtender Preis oder Betrag direkt dort dargestellt, wo Sie Ihren Namen in einem Internet-Formular eingeben müssen, so ist das nach Juristenmeinung deutlich genug. Das gilt aber nur dann, wenn der Preis in einer angemessenen und leicht erkennbaren Schriftgröße platziert ist. Eine Nennung des Preises über ein Sternchen in einer Fußnote genügt nach Ansicht von Juristen und Verbraucherschützern nicht. Viele Webseiten ändern daher nach einer Abmahnung durch Verbraucherschützer ihr Webdesign.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass das Angebot einer Homepage tatsächlich kostenlos ist, klicken Sie die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) auf der jeweiligen Homepage an. Da Sie in der Regel nicht alles lesen werden (obwohl Sie rechtlich dazu verpflichtet sind), sollten Sie über die Computer-Suchfunktion nach wichtigen Begriffen recherchieren. Hierzu drücken Sie beispielsweise auf Ihrer Tastatur "Strg" und dann "f" und fragen dort bestimmte Begriffe ab. So finden Sie schneller mögliche Fallen. Als Suchbegriffe empfiehlt sich hier "Betrag", "Rechnung", "zu entrichten", "Zahlen", "ermächtige", "Nutzungsentgelt", "Euro" oder "Mehrwertsteuer".

Generell gilt: Seien Sie skeptisch, wenn eine Webseite nach Ihren Adress- oder sogar den Bankdaten verlangt. Wenn Sie unsicher sind, ob das Angebot seriös ist: Fragen Sie Freunde oder Bekannte, oder recherchieren Sie in einer Internetsuchmaschine, was über die Sie interessierende Internetseite bereits geschrieben wurde.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 5 Beiträge

Zitat: Bevor sich hier noch mehr Gäste eintragen hier den Link zur...

Ja schnippie hat recht, anmelden, dann könnt ihr auch die links verfolgen. @schnippie: Ich denke jetzt mal sehr laut. Mir kommt das langsam komisch vor mit diesen Gasteinträgen, das wird immer mehr.

Bevor sich hier noch mehr Gäste eintragen hier den Link zur Seite.http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/58476-opendownload-de-load2009-com-content-services-ltd.html . Wäre aber...

Ich bin auch gerade auf Opendownload reingefallen und eine Rechnung bekommen! Kann ich das wirklich ignorieren?

Ich bin auch ein Betroffener von Opendownload.de. Ich empfehle über die Bankverbindung die betreffende Bank wo man das Geld überweisen soll zu informieren, was für dubiose Geschäfte sie damit unterstützt....

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