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06.11.2008
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Zweistufiges Verfahren soll Privatssphäre schützen - Befristung bis 2020

Einigung: Große Koalition beschließt Online-Durchsuchung

Sicherheit

Einigung: Große Koalition beschließt Online-Durchsuchung

Nachdem sich bereits im April die zuständigen Minister einigen konnten, haben jetzt auch die Bundestagsfraktionen von Union und SPD nach monatelangen Verhandlungen die letzten Streitpunkte für das neue Gesetz des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Weg geräumt. Bis zuletzt war vor allem die Online-Durchsuchung umstritten. Knackpunkt war der Schutz der Privatsphäre der Verdächtigen und von Unbeteiligten. Die Einigung sieht ein zweistufiges Verfahren vor.

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Dem Gesetzentwurf zufolge, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, muss im ersten Schritt ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen. Der BKA-Präsident erhält aber eine Eilbefugnis für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen.

Gewonnene Daten werden von Datenschützern überprüft

Die erhobenen Daten überprüfen zwei BKA-Beamte und der unabhängige Datenschutzbeauftragte des BKA, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist der Teil der Intim- und Privatsphäre eines Menschen, der nach deutschem Recht gegen staatliche Eingriffe absolut geschützt ist.

Berühren die bei einer Online-Durchsuchung erhobenen Daten diesen Kernbereich, dürften die erlangten Informationen nicht verwendet werden. Dies könnte zum Beispiel bei Tagebüchern, Informationen zu Krankheiten und privaten Erotikaufnahmen, die den eigenen Rechner noch nie verlassen haben, der Fall sein.

Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt

Den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts trage das zweistufige Verfahren voll Rechnung, sagt der SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper. Gegenüber der ARD erläuterte er, dass die Daten einem Richter vorgelegt werden müssen, wenn Datenschützer ihre Verwertbarkeit anzweifeln. Außerdem wurde bekannt, dass die heimliche Online-Durchsuchung im Gesetz bis Ende 2020 befristet sein soll.

"Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht," lobte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP den Entwurf. Das BKA habe jetzt ein "praxistaugliches Gesetz", mit dem der internationale Terrorismus wirksam bekämpft werden könne. Trotzdem würden "rechtsstaatliche Grundsätze strikt beachtet."

Opposition übt Kritik

In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kündigte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an, dass ihre Partei das Gesetz im Bundestag ablehnen werde. Die frühere Bundesjustizministerin nannte die geplante Befristung der Online-Durchsuchung bis 2020 "eine Farce". Zwölf Jahre seien viel zu lang.

Keine Kritik mehr übte dagegen der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Im Morgenmagazin von ARD und ZDF sagte er, dass er zwar den Wortlaut des Kompromisses noch nicht kenne, aber es scheine, als seien einige Verbesserungen in dem geänderten Entwurf erreicht worden.

Umstrittenes BKA-Gesetz könnte bereits Ende 2008 in Kraft treten

Das BKA-Gesetz ist wegen seiner weitreichenden Befugnisse umstritten. Zur Terror-Abwehr kann das BKA erstmals vorbeugende Aufgaben übernehmen. Kritiker sehen in dieser Regelung eine Verwischung der Grenze zwischen Geheimdiensten und den Polizeibehörden, da das Bundeskriminalamt nicht mehr nur für die Strafverfolgung zuständig ist.

Neben der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer erlauben die neuen Vorschriften dem BKA die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen sowie Rasterfahndungen. Bereits in der kommenden Woche soll das BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Sollte auch der Bundesrat zustimmen, könnte das BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten.


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Hans Der Driver, am 06.11.2008 12:17

Na ist das nicht schön - und vor allem Zitat:

Die erhobenen Daten überprüfen zwei BKA-Beamte und der unabhängige Datenschutzbeauftragte des BKA, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist der Teil der Intim- und Privatsphäre eines Menschen, der nach deutschem Recht gegen staatliche Eingriffe absolut geschützt ist.


Wölfe werden eingesetzt, um die Schafe vor den Wölfen zu schützen. :schild:


sarazena, am 09.11.2008 12:49

http://www.alexander-langer.de/wp-content/uploads/2007/07/bigschaeuble-plakat-1984.png


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