Erfolg für Verbraucherschützer: Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

Etappensieg: Urteil gegen Abofallenbetreiber

Etappensieg: Urteil gegen Abofallenbetreiber Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Abofallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Abofallen erzielt hat. Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau.

"Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft", erklärt der oberste Verbraucherschützer Gerd Billen. Die Entscheidungen aus Hanau sind allerdings nicht rechtskräftig geworden, weil die Beklagten in Berufung gegangen sind. Sollte die Berufungsinstanz der vzbv erneut Recht geben, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne der Online Service Ltd. zugunsten der Staatskasse eingezogen werden.

Der vzbv versucht mit den Verfahren der Online Service Ltd. ihren nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu sei mit den aktuellen Urteilen gelegt. Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln der Abofallenbetreiber.

Im April 2007 hatte der vzbv die Firma wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten wie lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de oder online-flirten.de abgemahnt. Diese waren derart gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert.

Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.

Zuletzt hat die Online Service Ltd. im April und im September mit zahlreichen Mahnungen für Aufsehen gesorgt. Vor etwa einem Monat sah sich sogar das Amtsgericht Wiesbaden zu einer Stellungnahme genötigt, weil die von Online Service Ltd. beauftragte Rechtsanwältin ihren Briefen ein Urteil des Gerichts beigelegt hatte, um ihren Standpunkt zu untermauern. Das Gericht fühlte sich nicht nur missverstanden, sondern zu Unrecht zitiert.

Verbraucherschützer rieten in beiden Fällen dazu Ruhe zu bewahren und nicht zu zahlen. Hilfestellung und Musterbriefe hielten alle Verbraucherzentralen bereit.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen tappen monatlich über 20.000 Verbraucher in Abofallen im Internet. Verbraucherschützer Billen fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf: "Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet." Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war.

Auch WEB.de wegen irrerführender Geschäftspraxis verurteilt

Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine dreimonatige Club-Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" und "Dankeschön" an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen.

Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 7 Beiträge

Zitat: Wird die Luft nun endlich dünner für die Herrschaften? Wenn man sich die Gebote der Nutzlosbranche anschaut wohl nicht. Neue Firma, neue Marionette, neuer Briefkastenstandort,...

vielen dank für deine antwort immorb ! der bundesverband verbraucherzentralen ist gegen sog. "abofallen" im internet vorgegangen, was bedeutet, daß internetnutzer seiten besuchen,...

In diesem Zusammenhang halte ich auch dieses Urteil (LINK) gegen die D.I.S. für beachtenswert. Wird die Luft nun endlich dünner für die Herrschaften? Zeit wäre es ja nun wirklich. Gibts eigentlich was...

Zitat: @Immorb : abgesehen davon, daß das urteil noch nicht rechtskräftig ist, sage mir doch einmal bitte, wo du deine Ansprüche jetzt schon anmelden würdest ! ...

@ takeiteasyxxl Meiner Meinung nach, bleibt für den Geschädigten weiterhin nur der Weg über eine Klage. Bei einer Gewinnabschöpfung käme das Geld ja nicht den geschädigten Verbrauchern, sondern...

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