Landgericht Hamburg sieht Nutzungsrechte verletzt
Urheberrechts-Urteil: Google muss Bildsuche filtern
Mit dem Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Bildsuche verstößt Google gegen die Nutzungsrechte - so urteilte das Landgericht Hamburg. Google muss die Bilder aus dem Suchindex filtern, der Konzern hingegen will in Berufung gehen. Denn das Urteil könnte eine Lawine auslösen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Google: "Krasses Fehlurteil"
- 2Bildrechte mit Lawinen-Effekt
- 3Urteil soll durchgesetzt werden
Gegen Google geklagt hatte Thomas Horn, ein Hambuger Künstler und Anbieter von Postern, Kleidung und anderen Artikeln einer Comicfigur namens "PsykoMan". Fünf urheberrechtlich geschützte Comiczeichnungen waren in Googles Bildsuche aufgetaucht, die Websites nach Bildinhalten durchforstet und wie bei der normalen Google-Suche Ergebnisse zu bestimmten Schlagworten präsentiert.
Google: "Krasses Fehlurteil"
Das Hamburger Landgericht gab Horn und seinem Anspruch auf Schadensersatz jetzt in erster Instanz recht und stimmte dem Anspruch auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten zu. Das LG erlegte Google auf, die betreffenden Bilder aus dem Suchindex zu entfernen, die die Nutzungsrechte verletzt haben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, bis Ende Oktober kann Google noch in Berufung gehen.
Und laut Kay Oberbeck, Pressesprecher von Google Deutschland, wird der Konzern das auch tun - notfalls bis zum Bundesgerichtshof. Dieses "krasse Fehlurteil" führe dazu, dass sämtlichen Anbietern, die in Deutschland eine Bildsuche als Geschäftsmodell haben, die Grundlage entzogen würde. Vom Rückschritt "ins digitale Steinzeitalter" und einem "untragbaren Ergebnis" spricht Oberbeck und sieht die "Interessen von Millionen Nutzern" in Gefahr.

Muss künftig Nutzungsrechte wahren: Googles Bildsuche.
Bildrechte mit Lawinen-Effekt
Sobald das Urteil rechtskräftig würde, könnte die Schadensersatzforderung Schule machen. Google müsste dann sämtliche im Index der Bildsuche aufgeführten Ergebnisse auf Verletzungen des Urheberrechts kontrollieren. Ein Kraftakt, dem der Konzern möglicherweise das Abstellen der Bildsuche in Deutschland vorziehen würde. Denn dass Google den Vorschlag des Gerichts, statt einer Bildervorschau in der Suche Textbeschreibungen anzuzeigen, umsetzt, kommentierte Oberbeck bereits als "nutzerfern und technikfeindlich".
Jeder Website-Betreiber kann über Einträge in einer Datei namens robots.txt steuern, in welche Bereiche des Servers der Google-Bot vordringen darf - dieses Programm durchsucht Seiten und Inhalte wie Bilder und fügt diese Googles Index zu. Laut Thomas Horn seien die für das Urteil relevanten Zeichnungen allerdings nicht von seiner eigenen Website aus im Index gelandet - sondern von Drittanbietern, auf die er keinen Einfluss habe.
Urteil soll durchgesetzt werden
Ein Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte. Wie als Notbremse erlegte das LG Hamburg dem Kläger Horn deshalb laut Informationen des Hamburger Abendblattes eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro auf. Diesen Betrag müsste Horn vorab aufbringen, falls er das Urteil durchsetzen wolle - dies sei ihm nicht möglich. Dennoch ist der Künstler ebenso überzeugt wie Google, "die Sache jetzt durchzuziehen". Den vom Gericht zugesprochenen Schadensersatz von 1.342,12 Euro plus Zinsen wolle er sich nicht entgehen lassen.

schönes Urteil, man soll ja schließlich fragen wenn man fremde Dateien für eigene Werbung nutzen will. Ob dieser Schuss allerdings noch nach hinten losgehen wird bleibt abzuwarten.
Reife Leistung, Herr Horn - so kann man den Hass der Internetgemeinde natürlich auch auf sich ziehen.
Ist doch eine nette Werbung für den PsykoMan ;)