Rechtshaken: Warum RapidShare die Urteile nicht befolgen kann (Update)
Das Urteil des OLG Hamburg
Im kürzlich bekannt gewordenen Urteil gegen RapidShare vom Juli 2008 wiederholte das Oberlandesgericht Hamburg im Kern die Forderungen des LG Düsseldorf - diesmal war IBM der Kläger, weil über den One-Click-Hoster verteilte Software entfernt werden sollte. Auch hier der Tenor: RapidShare müsse eine Vorabprüfung für hochzuladende Dateien einführen, auch eine Speicherung und Auswertung der am Upload beteiligten IP-Adressen sei möglicherweise nötig. Das OLG begründete das Urteil damit, dass es keine rechtliche Unterstützung für ein Geschäftsmodell geben dürfe, das gegen geltende Gesetze verstoße.
Chang sieht diese uneinheitlichen Urteile der deutschen Gerichte als ein Problem an, welches die Branche der One-Click-Hoster belastet: "Die mangelnde Rechtssicherheit führt zu immer neuen Prozessen, in denen die neu implementierten technischen Verfahren sowie die neu etablierten Prozesse in der Abuse-Abteilung immer wieder in Frage gestellt werden." Eine klare Regelung würde den Anbietern hier mehr helfen als die Insellösungen, an denen sich derzeit orientiert werden müsse.
Zusätzliche oder einheitliche Gesetze?
Ein Konflikt also gleich auf zwei Ebenen: Gerichte urteilen verschieden und die Auflagen sind offenbar nicht umsetzbar. Auch Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde & Beuger, schätzte gegenüber netzwelt die Lage bereits nach dem Urteil des LG Düsseldorf im Januar 2008 ähnlich ein: "Auch wenn das Gericht anderer Meinung ist: Meines Erachtens ist es RapidShare nicht möglich, seine Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren."
Nur was bedeutet diese Ohnmacht im Klartext? Muss das Geschäftsmodell der One-Click-Hoster in Deutschland für unrechtmäßig erklärt und verboten werden, solange die Gefahr illegaler Uploads besteht? RapidShare hat im Bereich des Datentauschs Dimensionen erreicht, in die sonst nur dezentrale P2P-Netzwerke wie BitTorrent vorgestoßen sind: eine einzelne Firma, die laut einer Internetstudie von ipoque in 2007 für fünf Prozent des gesamten südeuropäischen Internetverkehrs verantwortlich war.
Die Gerichte sind sich bei ihren Urteilen gegen RapidShare einig, dass der One-Click-Hoster seine Einnahmen hauptsächlich durch das Speichern urheberrechtlich geschützter und später illegal verbreiteter Inhalte bezieht - aufgrund der aktuellen Rechtslage ist dies aber nicht zu verhindern. Die Grauzone, dass sich ein Hoster nach dem Telemediengesetz die Daten nicht zu eigen macht, sondern lediglich speichert, könnte in Zukunft verschwinden. Dazu bedürfe es jedoch einer klaren Handlungsanweisung durch die Gerichte, denn die aktuelle technisch bedingte Patt-Situation nützt weder Hostern noch Rechteinhabern.
Update vom 27. Oktober:
Entgegen diverser Presseberichte vom vergangenen Wochenende plant RapidShare nicht, die Uploads auf die Server vorab zu kontrollieren. Bobby Chang, COO der RapidShare AG, wiederholt in einer Stellungnahme die zuvor getätigten Aussagen: "Weder technische Filter noch Abuse-Mitarbeiter können den Verwendungszweck einer Datei beim Upload kontrollieren und damit auch keine urheberrechtlich zulässige Kopie, etwa eine Privatkopie im Sinne von Paragraf 53 UrhG, in Vorhinein von einer rechtswidrigen Vervielfältigung unterscheiden."

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Gibt nur eine lösung : Pro tag nur 5 downloads pro datei die hochgeladen wurde. Seihen wir mal ehrlich,wenn ich meine Privaten Daten dort hochgeladen hätte ,würde ich bestimmt nicht mehr als 5...
Also ist doch ganz klar warum das hier so alles abläuft. Fragt euch doch erstmal woran der Staat mehr verdienen würde. 1. An Rapidshare welcher seinen Umsatz nur in einen Staat investiert. 2....
Darüber hat netzwelt schon berichtet http://www.netzwelt.de/news/80146-gema-klage-rapidshare-kuendigt-berufung.html
Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung heise online Zitat: Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Rapidshare AG hat der Filehoster Berufung angekündigt. Das...
Auch wenn es für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, warum Brumbärs Link eingekürzt wurde, nur so viel: Basis dieser Quelle war eine Veröffentlichung vom Wochenende auf 123recht "Hausdurchsuchung wegen...