Vorabkontrolle der Uploads technisch nicht machbar
Rechtshaken: Warum RapidShare die Urteile nicht befolgen kann (Update)
Das Geschäftsmodell des One-Click-Hosters RapidShare wird durch Gerichte wiederholt in Frage gestellt: Zu lasch die Kontrollen, zu groß der Profit durch illegale Handlungen. RapidShare soll vorab gegen das Hochladen geschützter Inhalte vorgehen - technisch ist das aber unmöglich.
Inhaltsverzeichnis
- 1Datenspeicher zweckentfremdet
- 2One-Click-Hoster vor Gericht
- 3RapidShare: "Urteil nicht umsetzbar"
- 4Das Urteil des OLG Hamburg
- 5Zusätzliche oder einheitliche Gesetze?
- 6Update vom 27. Oktober:
Das Update vom 27. Oktober finden Sie am Ende des Artikels.
Datenspeicher zweckentfremdet
Die in der Schweiz ansässige Firma RapidShare hat das Prinzip der One-Click-Hoster weltweit etabliert. Dabei laden Nutzer Dateien auf die Server der Firma hoch und erhalten einen Download-Link. Über diesen haben sie die Gelegenheit, die Dateien zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder herunterzuladen - mit wenig Bandbreite klappt das kostenlos, für volle Geschwindigkeit bietet Rapidshare ein Bezahl-Modell an.
Was vom Grundsatz her wir eine gelungene Möglichkeit erscheint, Dateien zwischenzuspeichern oder als Backup außerhalb des eigenen Computers zu platzieren, wurde schnell zum Marktplatz für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Denn User begannen, die Links zu ihren hochgeladenen Inhalten nicht für sich zu behalten, sondern in Foren und Blogs zu veröffentlichen. So hatte eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Personen Zugriff auf Musik, Videos und Software.
One-Click-Hoster vor Gericht
Verständlich, dass die Rechteinhaber auf diesen Umstand aufmerksam wurden. Im vergangenen Jahr urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass RapidShare einige hochgeladene Dateien entfernen und sich verpflichten musste, bestimmte Websites regelmäßig nach illegalen Uploads zu durchsuchen. "Konkret wurde RapidShare auferlegt, zusätzlich zu den eingesetzten Filtern bestimmte Link-Listen durch seine Abuse-Abteilung überprüfen lassen. Diese Maßnahme wurde sofort umgesetzt", schildert RapidShare-Geschäftsführer Bobby Chang gegenüber netzwelt.
In einer negativen Feststellungsklage von RapidShare gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) legte das Landesgericht Düsseldorf im Januar 2008 hingegen fest, dass der One-Click-Hoster schon im Vorfeld die Inhalte kontrollieren müsse und auch solche Maßnahmen zu ergreifen hätte, welche "das Geschäftsmodell deutlich unattraktiver machen" würden. Bisherige Maßnahmen von RapidShare seien unzureichend.
RapidShare: "Urteil nicht umsetzbar"
Schon damals wies RapidShare auf die technische und rechtliche Unmöglichkeit hin, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Denn Dateien könnten in mit Passwort verschlüsselten Archiven oder mit einem falschen Namen hochgeladen werden, sodass Kontrollen über den digitalen Fingerabdruck einer urheberrechtlich geschützten Datei nicht greifen könnten.
Erschwerend komme hinzu, dass Nutzer solche urheberrechtlich geschützten Inhalte auch vollkommen rechtmäßig bei RapidShare hochladen könnten: "Technische Filtermaßnahmen können nicht zwischen urheberrechtlich zulässigen Kopien, etwa einer Privatkopie im Sinne von Paragraf 53 UrhG, und rechtswidrigen Vervielfältigungen unterscheiden", so Chang. Die Datei wäre in beiden Fällen identisch, die Löschpflicht seitens RapidShare jedoch nicht.
Weitere Informationen
Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

Gibt nur eine lösung : Pro tag nur 5 downloads pro datei die hochgeladen wurde. Seihen wir mal ehrlich,wenn ich meine Privaten Daten dort hochgeladen hätte ,würde ich bestimmt nicht mehr als 5...
Also ist doch ganz klar warum das hier so alles abläuft. Fragt euch doch erstmal woran der Staat mehr verdienen würde. 1. An Rapidshare welcher seinen Umsatz nur in einen Staat investiert. 2....
Darüber hat netzwelt schon berichtet http://www.netzwelt.de/news/80146-gema-klage-rapidshare-kuendigt-berufung.html
Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung heise online Zitat: Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Rapidshare AG hat der Filehoster Berufung angekündigt. Das...
Auch wenn es für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, warum Brumbärs Link eingekürzt wurde, nur so viel: Basis dieser Quelle war eine Veröffentlichung vom Wochenende auf 123recht "Hausdurchsuchung wegen...