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27.10.2008
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Vorabkontrolle der Uploads technisch nicht machbar

Rechtshaken: Warum RapidShare die Urteile nicht befolgen kann (Update)

Filesharing

Rechtshaken: Warum RapidShare die Urteile nicht befolgen kann (Update)

Das Geschäftsmodell des One-Click-Hosters RapidShare wird durch Gerichte wiederholt in Frage gestellt: Zu lasch die Kontrollen, zu groß der Profit durch illegale Handlungen. RapidShare soll vorab gegen das Hochladen geschützter Inhalte vorgehen - technisch ist das aber unmöglich.

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Inhalt

  • Datenspeicher zweckentfremdet
  • One-Click-Hoster vor Gericht
  • RapidShare: "Urteil nicht umsetzbar"
  • Das Urteil des OLG Hamburg
  • Zusätzliche oder einheitliche Gesetze?

Das Update vom 27. Oktober finden Sie am Ende des Artikels.


Datenspeicher zweckentfremdet

Die in der Schweiz ansässige Firma RapidShare hat das Prinzip der One-Click-Hoster weltweit etabliert. Dabei laden Nutzer Dateien auf die Server der Firma hoch und erhalten einen Download-Link. Über diesen haben sie die Gelegenheit, die Dateien zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder herunterzuladen - mit wenig Bandbreite klappt das kostenlos, für volle Geschwindigkeit bietet Rapidshare ein Bezahl-Modell an.

Was vom Grundsatz her wir eine gelungene Möglichkeit erscheint, Dateien zwischenzuspeichern oder als Backup außerhalb des eigenen Computers zu platzieren, wurde schnell zum Marktplatz für urheberrechtlich geschützte Inhalte. Denn User begannen, die Links zu ihren hochgeladenen Inhalten nicht für sich zu behalten, sondern in Foren und Blogs zu veröffentlichen. So hatte eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Personen Zugriff auf Musik, Videos und Software.

One-Click-Hoster vor Gericht

Verständlich, dass die Rechteinhaber auf diesen Umstand aufmerksam wurden. Im vergangenen Jahr urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass RapidShare einige hochgeladene Dateien entfernen und sich verpflichten musste, bestimmte Websites regelmäßig nach illegalen Uploads zu durchsuchen. "Konkret wurde RapidShare auferlegt, zusätzlich zu den eingesetzten Filtern bestimmte Link-Listen durch seine Abuse-Abteilung überprüfen lassen. Diese Maßnahme wurde sofort umgesetzt", schildert RapidShare-Geschäftsführer Bobby Chang gegenüber netzwelt.

In einer negativen Feststellungsklage von RapidShare gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) legte das Landesgericht Düsseldorf im Januar 2008 hingegen fest, dass der One-Click-Hoster schon im Vorfeld die Inhalte kontrollieren müsse und auch solche Maßnahmen zu ergreifen hätte, welche "das Geschäftsmodell deutlich unattraktiver machen" würden. Bisherige Maßnahmen von RapidShare seien unzureichend.

RapidShare: "Urteil nicht umsetzbar"

Schon damals wies RapidShare auf die technische und rechtliche Unmöglichkeit hin, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Denn Dateien könnten in mit Passwort verschlüsselten Archiven oder mit einem falschen Namen hochgeladen werden, sodass Kontrollen über den digitalen Fingerabdruck einer urheberrechtlich geschützten Datei nicht greifen könnten.

Erschwerend komme hinzu, dass Nutzer solche urheberrechtlich geschützten Inhalte auch vollkommen rechtmäßig bei RapidShare hochladen könnten: "Technische Filtermaßnahmen können nicht zwischen urheberrechtlich zulässigen Kopien, etwa einer Privatkopie im Sinne von Paragraf 53 UrhG, und rechtswidrigen Vervielfältigungen unterscheiden", so Chang. Die Datei wäre in beiden Fällen identisch, die Löschpflicht seitens RapidShare jedoch nicht.


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Wotan, am 10.10.2008 08:38

Was hat ein Hamburger Gericht überhaupt bei einem Schweizer Unternehmen für eine Auswirkung?


sedo, am 10.10.2008 21:14

-Vielleicht kann man die urls der firma seitens der prvider sperren so das deutsche provider nicht zugreifen können.
oder rapidshare darf den deutschen nicht erlauben auf die seite zuzugreifen. was fürn quatsch!!!!!

-irgendwann kommt die zeit dann klagt ein schweizer unternehmen gegn Rapidshare dann machts auch kein Unterschied mehr

-Die können doch nicht einfach meine Dateien Durchsuchen.
Irgendwie vergessen die Gerichte Die Datenschutzgesetze.
Wir wandern immer mehr in richtung Kontrollstaat.
Das gibts nicht verdammte scheiße.
wenn heute das verboten wird frag ich mich was als nächstes kommt.
dann sperre ich mich gleich selber in ein gefängnis
absolute schei..


muslix64fan, am 17.10.2008 10:20

Zitat:

Was hat ein Hamburger Gericht überhaupt bei einem Schweizer Unternehmen für eine Auswirkung?


Im Prinzip hat das erst mal keine Auswirkungen. In der Regel haben aber große Firmen irgendwie eine
"Vertretung" hier in Deutschland und an die wird sich das Gericht wenden.
Besteht keine Vertretung sollten die Unternehmenschefs keinen privaten Wochenendausflug nach
Deutschland machen oder per Flugzeug in Deutschland "zwischenlanden".


zonenbub, am 16.03.2009 17:41

Wenn ich urheberrechtliche geschütztes Material mit der Post in einem Päckchen verschicke, kann man auch nicht die Post dafür haftbar machen.

Und wenn ich illegale Aktivitäten über meinen Web.de Mail Account betreibe, dann wird man auch den Anbieter nicht dafür haftbar machen können.

Und so sieht es eben auch bei Rapidshare und Co. aus.


Hans Würtelchen, am 17.03.2009 11:27

Das mit dem Postpaket und der Zustellung ist ein gutes Beispiel! Was kann die Firma Rapidshare dafür, daß einige ihren Dienst missbrauchen? Richtig, überhaupt nichts! Auch können Pistolen oder Küchenmesser usw. nichts dafür, daß sie Menschen töten. Verantwortlich ist doch sicher immer derjenige, welcher in Eigenverantwortung handelt. Die Gerichte scheinen vom Internet nicht wirklich Ahnung zu haben, denn illegale Uploads zu verhindern, ist einfach unmöglich, da nicht nur oft auch Upload-Server in Bananenstaaten sind, sondern auch anderwärtig illegales hochladen könnte, wie in etwa *.rar Archive versteckt in normalen Bildern. Was kommt dann also als nächstes? Internet ohne Bilder? Klasse!

Nichts desto trotz stelle ich in den Urteilen deutscher Gerichte leider tendenziell vermehrt fest, daß diese nicht mehr den Bürger vor Unternehmen, sondern vielmehr die Unternehmen selbst vor den Kunden "Im Namen des Volkes" schützen.

Habe hier mal einige Punkte aufgeführt, welche zum Nachdenken anregen sollten. Vielleicht kann man daran feststellen, was unser sogenanntes Rechtssystem tatsächlich wert ist.

1. Es gibt Richter die haben Immobilien und sind somit direkt oder indirekt auch sehr oft Vermieter. Diese sitzen dann in Amtsgerichten und urteilen zum Mietstreitigkeiten. Was passiert, wenn sie Gesetze ignorieren? Nichts, da sie in ihrer Endscheidungsfreiraum nicht durch dritte beeinflussbar sind! Was kann man machen? Man kann eine Gehörsrüge aussprechen! Ob diese Erfolg hat, entscheidet übrigens der Richter/in selbst, die das Gesetz zum Beispiel zum Wohle des Vermieters ignoriert hat. Zweite Instanz ist übrigens unter 699 EUR Streitwert auch nicht möglich!

2. Schon mal gefragt, warum es, wie im aktuell Fall eines Berliner Arbeitsgerichtes möglich sein kann, dass eine Kaisers-Kassieren wegen 1,30 € nach über 30 Jahren schuften bei Kaisers gekündigt werden kann und auch in der zweiten Instanz verliert? Nun ja, liegt es daran, daß Richter der 1 Instanz und Richter der 2 Instanz am gleichen Tisch in der Kantine sitzen, da ja auch 1 Gebäude? Ist es Zufall, daß die Kassiererin rein zufällig auch noch gewerkschaftlich in der Kaisers-Filiale aktiv war. Ist es Zufall, daß hier Vermutungen zum Urteil reichten, obwohl eigentlich In dubio pro reo gelten sollte?


Und Datenschutz? Ja das gab es tatsächlich mal in Deutschland. Schöne Zeit war das! Heute gibt es das, wie jeder weis, auch dank vieler einzelner Richter, überhaupt nicht mehr, zumindest in der unteren Gerichtsbarkeit.


Brumbär, am 17.03.2009 18:09

fyi ... offensichtlich fängt RS jetzt an IP-Adressen von Uploadern rauszugeben.

board.gulli.***/thread/1340095-hausdurchsuchung-nach-upload-bei-rapidsharecom/


princess15114, am 17.03.2009 18:54

Auch wenn es für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, warum Brumbärs Link eingekürzt wurde, nur so viel:
Basis dieser Quelle war eine Veröffentlichung vom Wochenende auf 123recht "Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Urhebergesetz".
Auch da hatte der Thread/Anfrage nicht lange Bestand.

Das bei solchen Meldungen die Gemüter hochkochen, ist verständlich.

Bekannt ist, dass verschiedentlich Beauftragte der Musikindustrie Schnittstellen zum RS-System besitzen, um Links mit urheberrechtlichem Inhalt zu entfernen.
Diese Möglichkeit schützt RS vor Klagen bzgl. Mitstörerhaftung.

Inwiefern RS tatsächlich IPs von Uploader herausgibt, oder ob es sich hier nicht um eine Fahrlässigkeit des Uppers handelt (Links gemeinsam mit Mailadresse o.ä in Foren gepostet oder sonstiges), wird man an den künftigen Aktivitäten in dieser Richtung feststellen können.
Der Contentindustrie sind die One-Klick-Hoster schon seit langem ein Dorn im Auge.


schnippewippe, am 27.06.2009 03:19

Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung
heise online

Zitat:

Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Rapidshare AG hat der Filehoster Berufung angekündigt. Das Unternehmen, das mit der GEMA schon mehrfach im Clinch gelegen hat, strebt ein klärendes Urteil einer höheren Instanz an. Ziel sei, "langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken", teilte das Unternehmen dazu mit........mehr im link.


burnout150, am 27.06.2009 15:29

Darüber hat netzwelt schon berichtet

http://www.netzwelt.de/news/80146-gema-klage-rapidshare-kuendigt-berufung.html


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