Streit um Rundfunkgebühren für "neuartige Empfangsgeräte" geht weiter
Gericht kippt GEZ-Gebühr für privaten Internet-PC (Update)
Verbraucherschutz
Die seit Anfang 2007 geltende Gebührenpflicht für internetfähige Computer gerät weiter ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Münster gab einem Kläger Recht, der sich dagegen gewehrt hatte, für seinen Online-Rechner eine Rundfunkgebühr an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) entrichten zu müssen.
Das Update vom 27. Mai 2009 zur Entscheidung der übergeordneten Instanz finden Sie am Ende des Artikels.
Das Gericht kommt in seinem Urteil (Az.: 7 K 1473/07) zu dem Schluss, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch eine Gebührenpflicht begründe. Die siebte Kammer des Verwaltungsgericht Münster stützt ihren Beschluss auf fast identische Argumente wie das Verwaltungsgericht Koblenz.
Gerichte verneinen Gebührenpflicht
Die Koblenzer Richter hatten eine Anwaltskanzlei von den Gebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang befreit. Ihrer Meinung nach könne nicht aus dem bloßen Besitz so genannter "neuartiger Empfangsgeräte" wie Computern, Handys oder gar internetfähigen Kühlschränken auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.
Die Münsteraner Richter zogen zusätzlich die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten heran. Aus ihr gehe hervor, dass im Jahr 2007 nur 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung und nur 3,4 Prozent der "Onliner" ab 14 Jahren täglich Radio über das Internet gehört hätten. Dass der Student seinen Rechner wirklich zum Rundfunkempfang nutze, habe der WDR vor Gericht nicht nachgewiesen. Gleichzeitig erkannten die Richter an, dass der entsprechende Nachweis in der Praxis nur schwer zu erbringen sei.

![]()
![]()
Werbemotiv der GEZ: Der Rapper Samy Deluxe hat keine Probleme mit der GEZ.
(Quelle GEZ, Klick vergrößert.)
Die Richter sind der Meinung, dass eine "einschränkende Auslegung" der Regelung geboten sei, solange der Rundfunkstaatsvertrag an einer gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne erkennbar neuere technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Erst wenn dies der Fall sei, stelle die Rundfunkgebühr keine "unzulässige Besitzabgabe" für internetfähige PCs mehr dar.
WDR kann Rundfunknutzung nicht belegen
Der in Münster klagende Student besitzt weder Radio noch Fernseher. Der WDR hatte ihm einen Gebührenbescheid über 5,52 Euro zugeschickt, weil er einen Rechner mit Online-Zugang besitzt. Der Student wehrte sich gegen den Bescheid mit dem Hinweis, dass er seinen Online-Rechner nicht für den Rundfunkempfang nutze.
Eine allgemeine Gebührenpflicht könne nach Meinung des Klägers nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten angenommen werden. Der WDR machte dagegen geltend, dass sich die Gebührenpflicht allein aus dem Bereithalten, also dem Besitz, eines Gerätes mit der Möglichkeit zum Hören oder Sehen von Radio- oder Fernsehprogrammen begründe.
Das Urteil des Verwaltungsgericht Münster ist noch nicht rechtskräftig. Der WDR kann noch Widerspruch einlegen. Aussichtslos scheint ein Widerspruch nicht zu sein, denn die Gerichte sind sich bisher in Bezug auf die GEZ-Gebühren für an das Internet angeschlossenen PCs nicht einig.
Anders als die Koblenzer Richter entschied eine Kammer im fränkischen Ansbach im Juli zugunsten der GEZ. Die Ansbacher Richter waren der Meinung, dass auch für Online-Rechner in Büros eine Rundfunkgebühr zu entrichten sei.
Ministerpräsidenten auf der Suche nach Neuregelung
Auch das Münsteraner Urteil dürfte nicht das letzte Wort zum Thema Rundfunkgebühr und "neuartige Empfangsgeräte" gewesen sein. In der für den Rundfunk zuständigen Runde der Ministerpräsidenten der Länder wird derzeit über eine Neustrukturierung der Gebühren diskutiert. Eine Abgabe pro Haushalt könnte die gerätebezogene Rundfunkgebühr ablösen.
Update vom 27. Mai 2009: Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Studenten
Das übergeordnete Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts und entschied am Dienstag, das für einen Computer mit Internetzugang GEZ-Gebühren zu zahlen sind (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Ihrer Auffassung nach sei nicht die tatsächliche Nutzung von Rundfunkangeboten, sondern das "Bereithalten" eines "neuartigen Rundfunkempfangsgeräts" entscheidend. "Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR könnten zahlreiche Radiosender live empfangen werden," ließ das OVG verlauten. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist wie in einem ähnlichen Fall aus Bayern zugelassen.
- Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
- Urteil: Keine GEZ-Gebühren für Computer
- GEZ: Rundfunkgebühren für das iPhone
Diskutieren Sie zu diesen Artikel im Forum!
Neues Thema eröffnen
sn00py603
07.10.08 11:46
Wird mal Zeit, das da was geändert wird. Da blickt doch sowieso keiner mehr durch, durch den Gebührendschungel
Göre
07.10.08 13:59
Die sollen ein kleines Gerät erfinden, dass sie zwischen die Leitung klämen und bei den Leuten die kein Radio und kein ARD/ ZDF usw. hören/ sehen wollen diesen Dienst abschalten.
Somit sparen einige Bürger eine Menge Geld für die Gebühren der GEZ und können dies ihren z.B. Kindern zu gute kommen lassen.
Bei mir z.B. sind diese ganzen GEZ Programme gaaaanz weit weg in der Programmliste und nicht mal beim Zappen würde ich auf diese Programme zugreifen.
Aber mal sehen wie ein neues Gesetz aussehen wird.
08.10.08 06:45
...ein kleines Gerät erfinden... ?
Es wäre kein Problem für die öffentlich-rechtlichen ihr Angebot zu verschlüsseln und nur dem zahlenden Kunden zur Verfügung zu stellen. (siehe Premiere)
Man würde dadurch sogar Kosten sparen, da man diese komische GEZ dann nicht mehr benötigen würde.
Dies wird aber nicht geschehen, da das Angebot der öffentlich-rechtlichen so schlecht ist, dass sie nur sehr wenige Kunden haben würden. Wieso sich also um das Geld bringen?
sn00py603
08.10.08 08:08
Dazu fehlt die gesetzliche Grundlage. Rundfunkempfang muss jedem ermöglicht werden. Dafür muss jeder auch bezahlen. Natürlich gibt es möglichkeiten, gewisse Sender zu sperren. Das geht aber nur, wenn jemand Kabelnutzer ist. Der Netzbetreiber muss einen Empfang der öffentlich rechtlichen Sender zulassen, die privaten kann er sperren, da der Nutzer des Kabels an den Betreiber ja auch Nutzungsgebühren zahlen muss. Siehe Kabel Deutschland.
Göre
08.10.08 12:37
Trotz alledem muss selbst der Kunde von Kabel Deutschland an die GEZ bezahlen auch, wenn dieser diese Programme nicht nutzt bzw. sperren lässt.
Von mir aus können sie 5, 72 oder so in etwa für Radio verlangen. Aber über 50 Euro für 3 Monate dafür das ich, wenn dann mal ab und zu im Auto Radio höre ist eindeutig zuviel.
Ich frag mich eh was die mit dem ganzen Geld wollen *sry* aber, wenn man so überlegt das "jeder" zweiter Erwachsene GEZ bezahlen muss ist das ganz schön heftig was die im Monat an Geld bekommen.......
Göre
08.10.08 12:55
Edith schreit:
Nur mal so was wir zahlen
Gebührenerträge und Verwaltungskosten
Die GEZ nahm im Jahr 2006 für die Rundfunkanstalten 7,286 Milliarden Euro ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2006 162,4 Millionen Euro (2,23 Prozent der Gesamterträge). Die Kosten pro Teilnehmerkonto betrugen 4,01 Euro (2005: 3,97 Euro).[1]
(Quelle Wikipedia)
...Konnte leider meinen Beitrag nicht mehr ändern....
Schneckenfuss
21.11.08 18:45
Tja ... Ich habe noch nicht einmal ein Radio - geschweige denn eine Anlage. Aber ich bezahle noch dafür ...
Radio höre ich, wenn überhaupt, dann gaaaaanz selten mal Online. Ansonsten gibt es ja auch Viva und MTv (muß man nur wissen WANN da mal Musik läuft).
ARD und ZDF ... Also ich schaue da auch nie wirklich großartig rein. Höchstens mal zur EM oder WM. Könnte ich aber auch gut und gerne drauf verzichten.
Ich wäre auch eher dafür das WENN bezahlt werden muß, dann an die Sender die es auch betrifft. Und ich sehe eigentlich alles was ich so empfangen kann außer ARD und ZDF.
Für den PC noch Gebühren verlangen zu wollen finde ich genauso blöd wie die Idee mit den Handy´s. MICH fragt ja niemand WAS ich an Funktionen haben will - OB ich das überhaupt haben will und brauche. Heutzutage ist das ja alles schon standarttechnisch mit bei. Dafür kann ich als Endverbraucher ja nichts !
Cokomo
24.11.08 22:39
Soweit ich mal gelesen hab,
gibts in anderen EU-Ländern keine G E Z bzw. vergleichbare Institution
also hoffen wir mal auf die Umsetzung von EU-Recht auf unseren Rechtsstaat
auch wenn ich selbst nicht dran glaube
sn00py603
25.11.08 10:26
Und dann hast du noch mehr Werbung und Reklame im Radio und Fernsehen. Mir ist das manchmal zu wieder auf den Privaten Sendern mit der Werbung. Wollen wir etwa Amerikanische Verhältnisse im Fernsehen? Ich für meinen Teil nicht.
Was meint ihr wohl warum bei den Öffentlich Rechtlichen Sendern (ARD/ZDF) nur zu bestimmten Zeiten Werbung läuft.
Bei den Privaten ist doch Werbung rund um die Uhr zu sehen.
Und Außerdem, das Verwaltungsgericht in Wiesbaden gab einem Mann Recht, weil er sich weigerte, für seinen Computer im Büro GEZ-Gebühren zu bezahlen.
Michael 23409
04.02.09 20:45
"Wollen wir etwa Amerikanische Verhältnisse im Fernsehen? Ich für meinen Teil nicht."
Warum nicht? Im amerikanischen Fernsehen gibt es neben den kommerziellen Sendern gemeinnützige Sender, die sich hauptsächlich durch Spenden finanzieren. Diese Sender haben hervorragende Programme zur Politik, Wirtschaft, Kunst und Kultur und sind werbefrei. Da kommt keiner der seichten öffentlichen deutschen Sender auch nur annähernd heran.
Ich glaube, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland so schlecht ist (und es ist wirklich schlecht im internationalen Vergleich), weil die Leute sich keine Mühe geben müssen.
Umu
27.05.09 19:38
Das Gerät gabs schon mal, wie war doch gleich der Name? TV-Fee oder so ähnlich?? MfG.
Captain Arthur
28.05.09 09:20
Ich nahm mal an, wir leben in einer Demokratie...... Naja, man kann sich auch täuschen. Die GEZ ist ein Relikt aus Nachkriegstagen, in denen es zuerst nur drei Sender gab. Die haben sich so schnell es ging die entsprechenden Gesetze gesichert und inzwischen so sehr miteinander "verknispelt", dass nichteinmal mehr unsere Juristen da durch steigen. Dass schon mehr als 2 % der Jahreseinnahmen, der öffentlich rechtlichen Sender für eine, meiner Ansicht nach, illegale Mafia-Organisation, ohne großartige Rechte (GEZ) verbraten werden, spricht schon fast für sich. Die Deutschen lassen sich leider immernoch zu sehr "melken", in anderen Staaten gibt´s solche staatlich geförderten Gangster nicht (in Polen etwa wird eine GEZ-ähnliche Organisation abgeschafft).
Wer zahlt, ist selber schuld !!
Tut endlich was dagegen !
Ich zahle nicht für etwas, was nur dazu führt, dass sich z.B. ein Herr Gottschalk die Taschen vollstopft, oder gross angelegte Massenverdummung durch Volksmusik fördert.
kymuc
10.06.09 14:07
Ich kann Captain Arthur nur recht geben. Ich zahle nicht für etwas, das ich nicht selbst entscheiden kann!! Ich höre und sehe nur private Sender ... die finanzieren sich durch Werbung und die Unterbrechungen akzeptiere ich! Ich zahle aber nicht für öffentlich rechtliche Sender, die ich "empfangen muß" weil man keine Möglichkeit hat diese zu sperren oder abzuschalten. Wir benutzen beruflich das i-phone, daß ist vertraglich festgelegt, daß das unser Firmenhandy ist ..aber ich zahle dafür sicher keine Gebühren, nur weil es einen Internetzugang hat.
Solange die GEZ es nicht auf die Reihe bringt zu unterscheiden zwischen "Fernseher/Radio besitzen" und "ich schaue und höre öffentlich rechtlich" bzw. die GEZ-Gebühren nur den Sendern zugute kommt, die Massenverdummung durch Volksmusik oder Kochsendungen verbreiten ...werden die von mir keinen Penny sehen! Wenn die privaten Sender keine Werbung mehr bringen müssen, weil sie von der GEZ unterstützt werden, dann bin ich auch bereit zu zahlen! Und solange schaue ich auf meinem Fenrseher ausschließlich DVD´s ... das wird mir wohl keiner verbieten können :-)
Martin_The_Second
11.07.09 16:24
Die sollten die öffentlich rechtlichen einfach verschlüsseln wie bei Pemiere!
Und die Personen, die das sehen/hören wollen sollen sich einen Decoder kaufen... wenn sogar nicht schon für Premiere einer unter dem Fernseher steht.
rhood
26.07.09 22:46
Das die öffentlich rechtlichen Sender Ihre Programme ins Internet stellen ist lobenswert. Doch das geschied eigentlich freiwillig? zumindest habe ich nichts anderes gelesen. Technisch ist eine Verschlüsselung kein großes Problem, viele Internetseiten machen es vor. Warum können das nicht die öffentlichen genauso umsetzen?
Nach dem Motte: Ich habe etwas bereitgestellt nun wird GEZahlt.
Hat die GEZ ihre PC´s angemeldet??
Gereon Kops
18.09.09 14:08
Ich hatte mal ein Bistro....
Gerne hätte ich das GEZ Modell auf mein Bistro übertragen. Jeden Montag habe ich Getränkelieferungen bekommen. Ich habe somit der Mechernicher Bevölkerung meine Getränke und Lebensmittel zum Verzehr zur Verfügung gestellt. Die GEZ würde jetzt "bereitgestellt" sagen.
Ich habe also meine Ware bereitgestellt... Ich hätte es toll gefunden, wenn jeder Mechernicher mir erstmal so 10 - 20 Euro monatlich hätte überweisen MÜSSEN. Bankeinzug wäre natürlich noch besser gewesen. Die Mechernicher hätten ja selbst entscheiden können ob Sie mein Angebot wahrnehmen oder nicht. Aber bitte schön erst einmal zahlen...
Das Geschäftsmodell wäre bestimmt äußerst lukrativ. Muss mir nur mal überlegen, wie ich es schaffe eine solche Regelung im Grundgesetz zu verankern?
Vieleicht hat einer von Euch ne Idee?
Gruß
Gereon Kops
gerry
24.09.09 13:08
steht nicht im rundfunkvertrag etwas davon, dass die empfangenen sendungen ohne verzögerung sein müssen ?
dies ist aber im internet devinitiv nicht der fall, da es
zuerst auf einem server zwischengespeichert und dann vom nutzer abgerufen wird. müsste mal geprüft werden. demnach bräuchte man für alle sendungen die man über das internet erhält keine gebühren zahlen. und ein eigentlicher empfänger ist es ja technich gesehen auch nicht. dies sind nur normale tv, radios, videorecorder mit empfangsteil, dvbt (auch im handy), satanlagen und pc-tv/radio karten
Iregular
24.10.09 19:21
Ich werde ne Pizzeria auf machen, und meiner ganzen Ortschaft jeden Tag ne Pizza vor die Haustür werfen.
Sie haben ja die Möglichkeit diese zu essen!
Ergo müssen sie auch zahlen!
Wenn ich sowas nur höre.. "Man hält ein Gerät bereit"
Am A*sch! Ich kann mein Auto schliesslich auch abmelden und muss dann keine Abgaben mehr zahlen. OBWOHL ich die technische Möglichkeit hätte trotzdem zu fahren..
ChapaChupo
25.10.09 01:05
wenn denn das einzige problem der privatsender die werbung wäre... da könnte ich ja noch mit leben... viel schlimmer ist aber doch das programm, mit dem die werbesendungen unterbrochen werden :eek:
da danke ich doch dem herrn meinem schöpfer, dass er uns noch spartensender ermöglicht
Zorah137
25.10.09 21:31
Wäre das Programm der ÖR noch halbwegs ansprechend für die Generation jenseits der Kukident-Fraktion, könnte man ja über einen Obolus nachdenken. (Der dann unter Wegfall der GEZ gerne per Steuer eingezogen werden darf.)
Aber entweder gibt es den gleichen Kram wie bei den Privaten (Tier- und Kochsendungen, aus den USA importierten Müll und Soaps mit eher Laiendarstellern) oder Spielfilme, die man allmählich auswendig kennt. Zumal diese eh erst laufen, wenn der normale Mensch schläft.
Dazu kommen dann noch Sendungen mit überbezahlten Selbstdarstellern wie die Herren Schmidt und Gottschalk samt ihrer prominenten Gäste, für teures Geld zum Polit-Talk eingeladene Regierungsmitglieder und andere Schwachmaten, die durch Fernsehauftritte gutes Geld verdienen.
Die wirklich GUTEN und INFORMATIVEN Sendungen mit ansatzweise bildendem Hintergrund kannste mit der Lupe suchen.
Die ÖR sollten dringend umstrukturieren.
Wirklich wichtige Nachrichten auf einem Sender für lau, und wer Unterhaltung will, soll das anmelden und zahlen. Und aus dem Internet soll sich der Abzockerhaufen ganz raushalten - das gab es nämlich schon, ehe ARD und ZDF auf die Idee kamen, ihre Inhalte anzubieten. Eher schmeiss ich vorab meinen alten Videorekorder an, als nachträglich auf die Idee zu kommen, in die Mediathek von ARD und ZDF zu schauen.
Übrigens werde ich jetzt von allen Männern Gebühren verlangen - die halten auch Empfangsgeräte bereit: Für meine weiblichen Reize. :D
P.S.: Ich bin von den Gebühren befreit.
nach oben

