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30.09.2008
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Oldenburger Landgericht senkt Schwelle für Auskunftsanspruch

"Tauschbörsen-Nutzung bereits gewerbliches Filesharing"

Filesharing

"Tauschbörsen-Nutzung bereits gewerbliches Filesharing"

Seit September sind Provider dazu verpflichtet, Kundendaten gegenüber der Staatsanwaltschaft offenzulegen. Allerdings nur, wenn ein Gericht dem Anschlussinhaber gewerbliches Filesharing nachgewiesen hat. Das legen die Richter in Deutschland allerdings sehr unterscheidlich aus.

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Der ab 1. September geltende angepasste Auskunftsanspruch sollte eigentlich die Anzahl der Abmahnverfahren reduzieren. Denn diese sorgten in der Vergangenheit in großem Umfang dafür, dass Internet-Provider zur Herausgabe von Kundendaten gezwungen waren, obwohl der Anschlussinhaber lediglich eine Datei getauscht hatte. Diese Herausgabe muss stets richterlich veranlasst werden, die Staatsanwaltschaften steuerten hier gegen - unwillig, sich "von der Medienindustrie instrumentalisieren" zu lassen, wie die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker sagte.

Die allgemeine Weisung lautet daher: Verfahren, die sich nicht gegen gewerbliche Datentauscher richten, sollen eingestellt werden. Neben der puren Masse an Daten hängt diese Einschätzung auch von der Aktualität der Daten ab: So genannte First Seeder, welche Musik oder Filme zur Veröffentlichung oder noch davor anbieten, werden eher der gewerblichen Nutzung zugeordnet.

Die Definition des gewerblichen Filesharings ist allerdings schwammig, wie jüngste Verfahren zeigen. Die Landgerichte Nürnberg, Bielefeld, Köln, Bonn und Frankfurt am Main sahen bereits den Tausch eines Musikalbums als ausreichend an, um von gewerblicher Verbreitung auszugehen. Hierbei war allerdings auch die Tatsache mitentscheidend, dass dieses Album erst vor kurzem veröffentlicht worden war und damit der potentielle Schaden für die Musikindustrie als höher eingestuft wurde.

Oldenburg: Gewerbliche Tauschbörse

Das Landgericht Oldenburg geht noch einen Schritt weiter: So sahen die Richter es dort in einem Verfahren als erwiesen an, dass bereits die bloße Nutzung einer Tauschbörse im Internet den Anspruch des Privaten endgültig verliere. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal steht dazu im krassen Gegensatz: Hier wurde das Gesetz zugunsten des Privatnutzers ausgelegt und ein Auskunftsanspruch komplett abgelehnt.

Diese stark voneinander abweichenden Interpretationen des gewerblichen Filesharings könnten dazu führen, dass sich eine Schicht industriefreundlicher Landgerichte in Deutschland etabliert. Verfahren würden dann gezielt in bestimmten Gebieten gestartet - denn solange der Provider im Raum des zuständigen Gerichts eine Niederlassung hat, kann dort der Auskunftsanspruch in Gang gesetzt werden.


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TSH, am 01.10.2008 07:33

Kurze Frage: Was ist dann "nicht gewerbliches Filesharing" bzw. ist laut dieser Aussage dann Filesharing generell und immer gewerblich?


Eisenbart, am 02.10.2008 14:05

Fragt die deutschen Gerichte, Richter was schädlicher für Deutschland ist:

a.) Besuch einer Tauschbörse

b.) völlig legal das Konsumverhalten ändern, z.B. Kaufen eines japanischen Autos statt eines deutschen Autos

Da Autos das Rückgrad der deutschen Wirtschaft sind, hat dieses Verhalten weitreichende Folgen. Das Konsumverhalten ist leider eines der wenigen Druckmittel, die das Volk noch hat.

(PS:Leute wie Schuhmacher, etc. verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland)


-Valmont-, am 02.10.2008 17:18

Zitat:

Fragt die deutschen Gerichte, Richter was schädlicher für Deutschland ist:

a.) Besuch einer Tauschbörse

b.) völlig legal das Konsumverhalten ändern, z.B. Kaufen eines japanischen Autos statt eines deutschen Autos

Da Autos das Rückgrad der deutschen Wirtschaft sind, hat dieses Verhalten weitreichende Folgen. Das Konsumverhalten ist leider eines der wenigen Druckmittel, die das Volk noch hat.

(PS:Leute wie Schuhmacher, etc. verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland)



Da muß ich dir vollkommen recht geben.


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