Rechtsanwalt Gravenreuth wegen Betrugs hinter Gittern

Betrug: Abmahnanwalt zu 14 Monaten Haft verurteilt

Betrug: Abmahnanwalt zu 14 Monaten Haft verurteilt Der als "Abmahnanwalt" bekannt gewordene Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verschärfte ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg aus dem Jahr 2007 gegen das Gravenreuth Berufung eingelegt hatte. Damals war er nur zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Die Richter des Landgerichts befanden, dass sich Gravenreuth widerrechtlich am Vermögen der Tageszeitung "taz" bereichern wollte. Im Jahr 2006 hatte der Anwalt versucht, die Internetadresse taz.de pfänden zu lassen. Zu dieser Zeit hat sich Gravenreuth intensiv mit dem Thema "Domainpfändung" beschäftigt, wie sein Artikel vom 19. Mai 2006 auf jurpc.de vermuten lässt.

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Pfändung wegen einer E-Mail

Mit der Pfändung von taz.de wollte Gravenreuth seine Kosten für eine Abmahnung erhalten. Diese hatte die Zeitung jedoch schon überwiesen und konnte dies auch vor Gericht belegen. Gravenreuth versuchte mit dem Chaos in seiner Kanzlei zu begründen, dass er die Zahlung der "taz" nicht registriert hatte. Die Gerichte glaubten ihm diese Ausrede nicht.

Homepage Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth
Screenshot der Homepage des Rechtsanwalts Gravenreuth.

Abgemahnt hatte Gravenreuth die Zeitung, weil er eine E-Mail erhalten hat, die ihn aufforderte das Abonnement für den taz-Newsletter zu bestätigen. Das daran anschließende Gerichtsverfahren hat der Anwalt aus München verloren.

In die Gesamtstrafe von 14 Monaten Freiheitsentzug hat das Berliner Gericht zwei Bewährungsstrafen des Amtsgerichts München mit einfließen lassen. Dieses hatte den Anwalt in den Jahren 2006 und 2007 wegen der Veruntreuung von Mandatengeldern zu Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise sechs Monaten verurteilt.

Bewährungsstrafen aufgehoben

Diese beiden Urteile hatte das Landgericht München I im Frühjahr 2008 zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten zusammengefasst. Wegen des Vorstrafenregisters des Angeklagten lehnte das Gericht eine erneute Bewährungsstrafe ab, da nicht zu erwarten sei, dass er sich zukünftig ohne Verbüßung einer Strafe rechtstreu verhalten werde.

Der Schuldspruch des Landgericht Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Bis nächste Woche Mittwoch hat Günter Freiherr von Gravenreuth Zeit Revision gegen das Urteil einzulegen. In diesem Fall blieben ihm vier Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils, um die Revision zu begründen. Legt er keine Revision ein, dürfte er demnächst eine Aufforderung zum Strafantritt in eine Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten.

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Beiträgeinsgesamt 15 Beiträge

Zitat: *** schieb *** Weiß jemand, ob der Kerl nun wirklich einsitzt, oder seinen Kopf aus der Schlinge ziehen konnte? Zutrauen würde ich es ihm. :( ...

Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft - taz.de Mehr hab ich nicht gefunden...

*** schieb *** Weiß jemand, ob der Kerl nun wirklich einsitzt, oder seinen Kopf aus der Schlinge ziehen konnte? Zutrauen würde ich es ihm. :(

Danke für den Link. War interessant zu lesen. ;)

LG Berlin: Rechtsanwalt Freiherr v.G. soll wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz in´s Gefängnis. Das schriftliche Urteil. Zu beachten: Strafrechtlich ist der Angeklagte...

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