Gericht erläutert Urteil und weist Interpretation von Katja Günther zurück

Leere Drohungen: Abmahnung von Online Service Ldt.

Leere Drohungen: Abmahnung von Online Service Ldt. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rollt auf Kunden der Firma Online Service Ltd. eine Mahnwelle zu. In einem Schreiben droht die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden Klagen an. Betroffen sind Personen, die sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale berechtigt weigern, ihr Abonnement zu zahlen. Das Arbeitsgericht Wiesbaden sah sich auf Grund der bundesweiten Aufmerksamkeit gezwungen, seine Entscheidung zu erläutern.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Zahlungsforderungen für Angebote der Online Service Ltd.
  2. 2Gericht weist von Anwältin hergestellten Zusammenhang zurück
  3. 3Verbraucherschützer raten zum Widerspruch

Zahlungsforderungen für Angebote der Online Service Ltd.

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Die Online Service Ltd. aus dem hessischen Hanau betreibt ein wildes Sammelsurium an Internetangeboten: Routenplaner, Kochrezepte und Hausaufgaben gehören ebenso dazu wie Horoskope, Sudokus und Tattoo-Vorlagen. Allen Online-Angeboten gemeinsam ist nach Informationen der Verbraucherzentrale NRW, dass die Interessenten erst am Ende der Anmeldeseite über die Kosten informiert werden. Dieser Hinweis befinde sich "ohne besondere Hervorhebung mitten im Kleingedruckten".

"Die Verbraucher können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und wegen der unzureichenden Hinweise auch unbegrenzt widerrufen", sagt die Juristin Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale NRW. Für sie steht fest, dass wegen der fehlenden Preisklarheit Kunden, die den Anmeldebutton drücken, keinen wirksamen Vertrag abschließen würden.

Die Rechtsanwältin Günther versucht ihren Zahlungsaufforderungen Nachdruck zu verleihen indem sie mit einer Klage vor Gericht droht. Dabei nimmt sie Bezug auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 619/08) und suggeriert laut Verbraucherzentrale NRW, dass damit der Richter "die geschäftlichen Gepflogenheiten der Internet-Abzocker gebilligt" habe.

Gericht weist von Anwältin hergestellten Zusammenhang zurück

Das dem nicht so ist, stellte das Wiesbadener Gericht jetzt noch einmal klar: "Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online-Dienst." Das Gericht habe nur geurteilt, dass der beklagte Online-Dienst dem Kläger nicht seine Rechtsanwaltskosten erstatten müsste. Diese waren ihm entstanden, nachdem er sich "gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte."

Amtsgericht Wiesbaden
Fühlt sich zu unrecht als Argument für eine mögliche Klage herangezogen: Amtsgericht Wiesbaden.

Der zuständige Richter gelangte in diesem Verfahren zu dem Ergebnis, dass keine Rechtsanwaltskosten zu erstatten seien. Der Kläger konnte dem Online-Dienst keine "sittenwidrige Schädigung, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten, nachweisen"

Mit keinem Wort sei das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Verweis in den Mahnungen der Anwältin Günther auf das Urteil stünde folglich in keinem Zusammenhang mit dem Inhalt der Schreiben.

Verbraucherschützer raten zum Widerspruch

Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale NRW sieht keinen Grund, von ihrer Empfehlung abzurücken. Die Verbraucherjuristin rät nach wie vor, "sich von Drohungen nicht einschüchtern zu lassen, auf keinen Fall zu zahlen und der Forderung per Musterbrief zu widersprechen." Lässt die Online Service Ltd. nicht locker, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

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ich bin 2009 in diese verrückte Falle getappt. Ich hatte niemanden, der mich nach erhalt der ersten Rechnung aufgeklärt hätte, was zu tun wäre. Ich wei0 bis heute noch nicht einmal, wie ich da hineingekommen bin....

Zitat: Bin auch in so eine falle getabt mit opendownload. Habe eine rechnung in der höhe von 99 € erhalten. Obwohl es auf der seite kein Hinweiss dafür gab das mann monatlich 8 €...

Bin auch in so eine falle getabt mit opendownload. Habe eine rechnung in der höhe von 99 € erhalten. Obwohl es auf der seite kein Hinweiss dafür gab das mann monatlich 8 € zubezahlen hat. Sie haben auf meine...

Guten Abend ! Muß leider feststellen, dass ich nicht die Einzigste bin, die an die " ******** " Content Service Ltd. opendownload geraten bin. Wann legt man diesen ********* endlich das Handwerk ???

Schönen guten Abend, habe mich sehr darüber gefreut, dass gegen den betreffenden Anwalt, Olaf Tank, jetzt ermittelt werden soll, da ich von dem Herrn gerade heute ebenfalls in der genannten...

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