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04.09.2008
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Anwälte, Datenschützer und Google klären auf

Google Chrome: Das Kleingedruckte im Datenschutz

Moritz Zielenkewitz

Google Chrome: Das Kleingedruckte im Datenschutz

Nach dem ersten Hype kommt die Ernüchterung: Chrome setzt als Browser zwar Maßstäbe, nimmt sich allerdings auch einiges raus. Wegen Nutzungsbedingungen und Datenschutz schlagen nicht nur Datenschützer Alarm - auch Rechtsanwälte haben Bedenken an Googles Vorgehensweise.

Inhalt

  • Was Google dem Nutzer abverlangt
  • Nutzungsbedingungen: Google steckt zurück
  • "Schwammig und bedenklich"
  • "Googles Datenziel ist unklar"
  • 1.: Suchanfragen und URLs
  • 2.: Identifikationsnummer für Browser
  • 3.: Abgleich mit der Phishing-Datenbank
  • Fazit: Mit Google Chrome warten

Was Google dem Nutzer abverlangt

Seit wenigen Tagen erst ist Google Chrome verfügbar und hat laut Net Applications bereits knapp 1,5 Prozent Marktanteil weltweit. Einen eigenen Browser zu veröffentlichen, ist ein bedeutender und logischer Schritt für den größten Suchmaschinen-Betreiber der Welt. Das Ergebnis der ersten Tests: Chrome ist schnell und schlicht - aber hält der Google-Browser auch dicht?

Ein Blick auf die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Chrome wirft Fragen auf. Denn der Browser sammelt fleißig Daten - genauer Verwendungszweck unbekannt. Wer Chrome herunterlädt, erklärt sich mit vielen Klauseln einverstanden, die bei genauem Lesen mehr als Stirnrunzeln hervorrufen.

Nutzungsbedingungen: Google muss zurückstecken

Der Aufschrei bei den Datenschützern war groß. Peter Eckersley von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation bezeichnete Chrome als "Fließband für unsere Daten." Einer der Gründe: In der ersten Version des EULA (End User License Agreement) von Chrome fand sich folgender Abschnitt unter 11. Inhaltslizenzierung von Ihnen:

Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte.

Im Klartext trat damit jeder Nutzer noch vor der Installation von Chrome die Nutzungsrechte sämtlicher Daten an Google ab, die er zukünftig in Chrome eingeben würde. Google reagierte auf den Protest und entschuldigte sich mit der Aussage, für Chrome seien Textabschnitte aus den Nutzungsbedingungen anderer Services übernommen worden. Der neu formulierte Passus, der es auch in den deutschsprachigen Text geschafft hat, lautet:

Das Urheberrecht sowie sämtliche anderen Rechte, die Sie hinsichtlich Ihrer Mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte bereits besitzen, verbleiben in Ihrem Besitz.

>>> Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Anwälte die Nutzungsbedingungen von Google Chrome beurteilen.


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News Flash, am 02.12.2008 09:25

Google Chrome: Das Kleingedruckte im Datenschutz

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