Angesaugt: Download-Tools für One-Click-Hoster

Link-Generatoren machen Dampf

Eine rechtliche Grauzone offenbar - die für den Nutzer solcher Tools aber unbedenklich sein dürfte, solange CryptLoad und Co. nicht unter Generalverbot gestellt werden. Zur Ehrenrettung sei gesagt, dass diese Programme durchaus auch legal nutzbare Features besitzen: So lassen sich heruntergeladene RAR-Archive automatisch entpacken oder Links in einem eigenen Format verschlüsseln.

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Der zweite Dorn im Auge der Hoster sind die Premium-Generatoren. Websites, die diesen Service anbieten, verfahren nach folgendem Muster: Sie kaufen ganz regulär einen oder mehrere Premium-Accounts bei Rapidshare. Statt diese aber selbst zu nutzen, bieten sie die Bandbreite anderen Nutzern an. Die kopieren ihre Rapidshare-Links einfach in eine Eingabemaske auf der Website, eingerahmt von Unmengen an Werbung, und bekommen so einen Download zu Premium-Konditionen - aber nicht zu Premium-Preisen.

Premium-Links
Websites fungieren als Generatoren von Premium-Downloads.

Auch hier sind die AGBs von Rapidshare unmissverständlich: "RapidShare behält sich das Recht vor, Zugänge zu sperren, die von mehreren Kunden gleichzeitig genutzt werden." Um diese Gefahr zu eliminieren, betreiben manche der Premium-Websites eigene Download-Server. Die Eingabemaske veranlasst also lediglich den Server der Anbieter, die Datei herunterzuladen und zu speichern. Der Nutzer startet seinen Download so nicht mehr von den Rapidshare-Servern und gegenüber dem One-Click-Hoster lädt tatsächlich nur eine IP-Adresse die Dateien herunter.

Vampirismus, irgendwie

Paradox, welcher Aufwand betrieben wird, um den Nutzer in seiner Umsonst-Mentalität zu unterstützen: One-Click-Hoster verdienen Geld, welches zu großen Teilen durch den kostenpflichtigen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Kassen gespült wird. Das umgehen die Anbieter der Premium-Generatoren und erhalten ihrerseits Werbeeinnahmen dadurch, dass sie ein kostenpflichtiges Angebot kostenlos machen.

Auf den ersten Blick wirkt diese Maschinerie wie eine Schlange, die sich selbst in den Schwanz beißt. Andererseits ist es ebenso gut möglich, dass Rapidshare indirekt aus den Testern von Download-Managern und Premium-Generatoren neue - und damit zahlende - Kunden generiert. Das wäre eine Erklärung, warum sich das harte Durchgreifen bislang nur in den AGBs von Rapidshare niederschlägt, nicht aber in konkreten strafrechtlichen Prozessen.

Auf konkrete Nachfrage von netzwelt zu dieser Thematik blieb Bobby Chang, Geschäftsführer der Rapidshare AG, sehr allgemein: "Missbraucht ein User unsere Plattform, behalten wir uns vor, seinen Zugang zu sperren oder gegebenenfalls auch weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten. Entdecken wir systematischen Missbrauch, reagieren wir entsprechend."

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