Staatsanwälte als Wellenbrecher gegen die Anzeigenflut

Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen



06.08.2008 12:44 Uhr

Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen Die deutschen Staatsanwaltschaften ermitteln gegen Filesharer nur noch bei gewerblicher Nutzung. So sehen es zumindest neue Leitlinien vor, die dem Rechtsapparat bundesweit einheitliche Empfehlungen geben sollen. Ein Dämpfer für den Abmahnwahn also, doch Musik- und Filmindustrie sind besorgt.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Geduldeter Privattausch
  2. 2Instrument Staatsanwaltschaft
  3. 3Wind sähen, Sturm ernten
  4. 4Leitlinien oder Leidlinien?

Geduldeter Privattausch

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Die Kernaussage der geplanten Leitlinie der Generalstaatsanwälte: Verfahren, die sich nicht gegen gewerbliche Datentauscher richten, werden eingestellt. Bereits jetzt wird Nordrhein-Westfalen erst ab 200 Dateien tätig, Sachsen-Anhalt führt bei unter 3.000 getauschten Dateien die Ermittlungen nicht weiter.

Und Berlin handelt seit Herbst 2007 überhaupt nicht mehr bei Strafanzeigen gegen vermeintliche Filesharer, wie die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker im Interview mit der Süddeutschen Zeitung deutlich machte. Ihre Begründung: Die Staatsanwaltschaft lasse sich nicht für die Unterhaltungsindustrie instrumentalisieren.

So stehe das Verfahren von der Ermittlung der Kontaktdaten beim Internet Service Provider (ISP) über Hausdurchsuchungen bis hin zur Beschlagnahmung der Computer in keinem Verhältnis zur Schwere des Delikts und der Schadenssumme - vor allem, weil es dabei um die Verletzung von Grundrechten gehe.

Instrument Staatsanwaltschaft

Wie aber läuft eine solche Strafanzeige ab und an welcher Stelle kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel? Anwälte zeigen im Auftrag der Unterhaltungsindustrie Filesharer an, sobald sie an die am Datentausch beteiligten IP-Adressen gelangen. Mit dieser IP wenden sie sich an die Staatsanwaltschaft, um über den Provider an die Kontaktdaten, also die tatsächliche Identität des Nutzers, zu gelangen.

Die Staatsanwaltschaft wird nun tätig, findet den vermeintlichen Filesharer und Papier wird erzeugt. In den meisten Fällen stellt die Staatsanwaltschaft daraufhin das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Verlangen die von Musik- und Filmindustrie beauftragten Anwälte jetzt allerdings Akteneinsicht, kommen sie an die gewünschten Daten und können ein Privatverfahren aufrollen.

Tausendfach wiederholt ergibt diese Methode die in Deutschland bekannte Abmahnwelle. Für die Staatsanwaltschaft bedeutet das einen enormen Personalaufwand, laut Junker kann von einer regelrechten Überflutung mit Abmahnungen gesprochen werden. Eine einheitliche Bundesregelung sei wünschenswert, um diesem Gebahren Einhalt gebieten zu können.

Wind sähen, Sturm ernten

Auch wenn sich Gelegenheits-Tauscher über diese Leitlinie und die bereits in einigen Bundesländern gängige Praxis freuen werden, so ist ein Aspekt noch unklar: Die exakte Definition von gewerblichem Filesharing nämlich. Der Begriff ist in soweit problematisch, als dass in einer kostenlosen BitTorrent-Software mit kostenlos angebotenen Inhalten im Grunde nie ein gewerbliches Interesse unterstellt werden kann.

Bislang versteht die Staatsanwaltschaft darunter die so genannten First Seeder, die Filme und Alben kurz nach einer ersten illegalen Veröffentlichung im Netz über Filesharing-Clients einer breiten Masse zur Verfügung stellen. Ferner fließt die pure Menge an angebotenen Daten in die Beurteilung mit ein - laut Junker sei der Schaden jedoch virtuell, da ein Datei-Download nicht automatisch mit dem Verlust eines Käufers gleichgesetzt werden könne.

Leitlinien oder Leidlinien?

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU, würden diese Leitlinien ein falsches Signal senden und wie ein Freifahrtschein für illegalen Datentausch wirken. Tatsächlich könnten BitTorrent und Co. einen zweiten Frühling erleben, sobald Filesharing in geringem Maße offiziell zur Bagatelle erklärt wird. Die Rechteinhaber sehen dieser Zukunft besorgt entgegen.

Daran dürfte auch das im September dieses Jahres in Kraft tretende Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums nichts ändern: Zwar sind dann Anwälte befugt, ohne Staatsanwaltschaft die Kontaktdaten vom Provider einzufordern. Allerdings wieder nur nach einer richterlichen Feststellung, dass ein gewerbliches Interesse des Filesharers vorliegt.

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Kommentare: Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen (4)

  1. 1News - Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen
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Im Forum diskutieren: News - Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen

Thema: News - Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen

Hans Der Driver
06.08.08 14:06

Diese Pläne der Ermittlungsbehörden sind erstmal richtig, denn sie werden auf Kosten Aller von Wenigen tatsächlich instrumentalisiert. Und uns bleibt vielleicht doch erspart wegen einer Datei kriminalisiert zu werden. (Kann auch durchaus sein, der eine oder andere Staatsanwalt hat einen Sohn oder eine Tochter, die auch mal ein bisschen ....)

Aufatmen? Vielleicht! Die Einflussmöglichkeiten der Film- und Musikvermarkter sollten nicht unterschätzt werden, man wird Regelungen finden und wenn es das Angebot an die Staatsanwaltschaften ist einen erheblichen Obolus (den man dann dem Abgemahnten auf´s Auge drückt) in das Säckel des Fiskus zu zahlen.

Das derzeitige Planen der Staatsanwaltschaften resultiert einfach nur daraus, dass die eine oder andere Kanzlei etwas sehr übertrieben hat, mit der Menge ihrer Auskunftsersuchen, da hat Gier ne Menge Hirn gefressen, auch das könnten die Abmahner per Selbstverpflichtung auf ein gesundes Maß zurück schrumpfen.

An den gesetzlichen Bestimmungen hat sich und wird sich nichts ändern, deshalb sollte sich Jeder über mögliche Folgen klar sein, bevor er runterlädt. Jetzt bereits anhängige Verfahren sind sowieso nicht betroffen.


RainerMaier
06.08.08 14:49

Mal abwarten, was die Praxis bringt. Für meinen Geschmack ist hier noch viel zu viel Auslegungssage. Aber nichtsdestotrotz: Auch wenn die Abmahnwelle dadurch abflauen sollte: Der Musiktausch in dieser Form bleibt dennoch (leider) illegal.

Dabei gibt es auch legale Wege kostenlos an aktuelle (aber auch sehr spezielle) Musik zu kommen. Infos dazu habe ich z.B. bei iRights.info oder http://www.tauschnix.de gefunden. Ich selbst beziehe meine Musik mittlerweile seit geraumer Zeit über den Radiomitschnitt. Klappt sehr gut. Es gibt so viele Sender auf der Welt, bei denen kaum noch dazwischen geredet wird - und es gibt so viele Spartensender (mein Tipp: Streaming Soundtracks :D - zu finden mit der kostenlosen Software auf der TauschNix-Seite).

Also: Warum illegal, wenn es auch legal geht?


dreizack
06.08.08 18:01

Parallel zu ihrer großen Entrüstung über die Entscheidung der Staatsanwälte will die Filmindustrie (und wohl auch die Musikindustrie) bereits eine neue Strategie entwickeln: Zusammenarbeit mit den Providern, um Warnmails zu schicken ohne Umgehung des Datenschutzes.

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/exklusiv/wirtschaft/art1545,324519

Nun eine Warnmail könnte sogar angemessen sein im Gegensatz zu den Strafanzeigen und Abmahnungen mit den übertriebenen Gebühren. Wollen wir hoffen, dass sie das dieses Mal besser machen, anstatt zu versuchen eine ganze Generation zu kriminalisieren und Familien in den Ruin zu treiben.


dreizack
07.08.08 10:38

Hier ein etwas ausführlicherer Bericht (1 Woche alt) der Frankfurt Rundschau zum Thema Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie und Provider in Großbritannien - mit Kommentaren aus Deutschland.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/?em_cnt=1374569&


(4) Kommentare

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