Staatsanwälte als Wellenbrecher gegen die Anzeigenflut

Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen

Neue Filesharing-Leitlinien: Aufatmen statt Abmahnen Die deutschen Staatsanwaltschaften ermitteln gegen Filesharer nur noch bei gewerblicher Nutzung. So sehen es zumindest neue Leitlinien vor, die dem Rechtsapparat bundesweit einheitliche Empfehlungen geben sollen. Ein Dämpfer für den Abmahnwahn also, doch Musik- und Filmindustrie sind besorgt.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Geduldeter Privattausch
  2. 2Instrument Staatsanwaltschaft
  3. 3Wind sähen, Sturm ernten
  4. 4Leitlinien oder Leidlinien?

Geduldeter Privattausch

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Die Kernaussage der geplanten Leitlinie der Generalstaatsanwälte: Verfahren, die sich nicht gegen gewerbliche Datentauscher richten, werden eingestellt. Bereits jetzt wird Nordrhein-Westfalen erst ab 200 Dateien tätig, Sachsen-Anhalt führt bei unter 3.000 getauschten Dateien die Ermittlungen nicht weiter.

Und Berlin handelt seit Herbst 2007 überhaupt nicht mehr bei Strafanzeigen gegen vermeintliche Filesharer, wie die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker im Interview mit der Süddeutschen Zeitung deutlich machte. Ihre Begründung: Die Staatsanwaltschaft lasse sich nicht für die Unterhaltungsindustrie instrumentalisieren.

So stehe das Verfahren von der Ermittlung der Kontaktdaten beim Internet Service Provider (ISP) über Hausdurchsuchungen bis hin zur Beschlagnahmung der Computer in keinem Verhältnis zur Schwere des Delikts und der Schadenssumme - vor allem, weil es dabei um die Verletzung von Grundrechten gehe.

Instrument Staatsanwaltschaft

Wie aber läuft eine solche Strafanzeige ab und an welcher Stelle kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel? Anwälte zeigen im Auftrag der Unterhaltungsindustrie Filesharer an, sobald sie an die am Datentausch beteiligten IP-Adressen gelangen. Mit dieser IP wenden sie sich an die Staatsanwaltschaft, um über den Provider an die Kontaktdaten, also die tatsächliche Identität des Nutzers, zu gelangen.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 4 Beiträge

Hier ein etwas ausführlicherer Bericht (1 Woche alt) der Frankfurt Rundschau zum Thema Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie und Provider in Großbritannien - mit Kommentaren aus Deutschland. ...

Parallel zu ihrer großen Entrüstung über die Entscheidung der Staatsanwälte will die Filmindustrie (und wohl auch die Musikindustrie) bereits eine neue Strategie entwickeln: Zusammenarbeit mit den Providern, um...

Mal abwarten, was die Praxis bringt. Für meinen Geschmack ist hier noch viel zu viel Auslegungssage. Aber nichtsdestotrotz: Auch wenn die Abmahnwelle dadurch abflauen sollte: Der Musiktausch in dieser Form bleibt...

Diese Pläne der Ermittlungsbehörden sind erstmal richtig, denn sie werden auf Kosten Aller von Wenigen tatsächlich instrumentalisiert. Und uns bleibt vielleicht doch erspart wegen einer Datei kriminalisiert zu...

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