Vebraucherzentralen kritisieren unzulässige Bestimmungen in Verträgen
Vorsicht Kostenfalle: 19 Mobilfunkanbieter abgemahnt
Yasmin Kötter
Was Mobilfunkanbieter sorgfältig im Kleingedruckten verstecken, ist nicht immer rechtens: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gleich 19 Mobilfunkanbieter aufgrund von unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Kaum ein Anbieter ohne versteckte Klauseln
Die Bilanz der Untersuchung: Die Verbaucherschützer fanden in jedem der Verträge Bedingungen, die dem Kunden Nachteile bringen. Unter die Lupe genommen wurden vor allem Haftungsregelungen, Kündigungsklauseln und ob die Anbieter sich die Änderung der Preise und Leistungen vorbehalten. "Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Bundesverband.
Tatsächlich nähmen sich viele das Recht heraus, die aktuell geltenden Preise, Leistungen und die Geschäftsbedingungen willkürlich ändern zu können. Dabei seien solche Auflagen gerichtlich unwirksam. Die Verbraucherzentralen stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

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Originaltext Callmobile: Das genaue Lesen der Fußnoten lohnt sich.
(Klick vergrößert.)
Callmobile musste wegen irreführender Werbung vor Gericht
Netzwelt hat bereits die Kosten und versteckten Fallen der Prepaid-Anbieter in einer Marktübersicht aufgelistet. Dabei fiel unter anderem der Anbieter Callmobile negativ auf, der sich nun vor Gericht verteidigen musste. Callmobile wirbt mit dem Versprechen "Keine Grundgebühr", obwohl es eine Einschränkung gibt: "Bei einem geringeren Nutzungsaufkommen als sechs Euro über einen Zeitraum von drei Monaten wird zur Deckung der Kosten für die Kontopflege eine Administrationsgebühr in Höhe von einem Euro pro Monat in Rechnung gestellt."
Das heißt im Klartext: Wer drei Monate lang weder telefoniert noch SMS schreibt, wird mit einer monatlichen Gebühr von einem Euro bestraft. Laut Gericht führe der Anbieter die Kunden damit in die Irre, da diese nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen würden. Dabei spielt es laut Gerichtsbeschluss keine Rolle, wie hoch der Betrag ist. Selbst bei einer Gebühr von zehn Cent würde mit dem Werbe-Slogan ein falscher Eindruck geschaffen.
Im gleichen Atemzug wurde Callmobile auch die Werbung mit der Aussage "kostenlos Mobilnummer mitnehmen" untersagt, da nicht die Gebühren erstattet werden, die der vorherige Diensteanbieter für die Freigabe der Nummer berechnet. Die Folge: Callmobile musste seine Slogans mit Sternchen und Fußnoten versehen, die auf die Auflagen hinweisen.
Kleingedrucktes: Der Teufel steckt im Detail
Für Verbraucher wichtig zu wissen: Anbieter müssen Einschränkungen kenntlich machen, allerdings reicht dazu ein Hinweis im Kleingedruckten. Daher der Tipp: Wer sich vor versteckten Kosten schützen möchte, sollte unbedingt aufmerksam alle Fußnoten lesen. Das mag Zeit kosten, kann aber ein böse Erwachen nach Vertragsabschluss vermeiden.
Die abgemahnten Anbieter im Überblick
| allMobility | blau Mobilfunk | brand mobile |
| congstar | E-Plus | FONIC |
| Gemodi | HFO Telecom | Klarmobil |
| McSIM Mobilfunk | mobilcomm Communication | moconta |
| O2 | Ortel Mobile | simply Communication |
| simyo | T-Mobile | vistream3 |
| Vodafone D2 |
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