Goldgrube Internet: Auktionen auf Ebay
Artikelbezeichnung
Es gibt viele Programme, die die Benutzung von eBay sowohl als Käufer als auch als privater oder gewerblicher Verkäufer erleichtern. Unabhängig von diesen Software-Tools gibt es eine Reihe von Tipps, die einem das Erstellen von Auktionen erleichtern und für hoffentlich befriedigende Erlöse sorgen.
Die Artikelbezeichnung, beziehungsweise Überschrift, sollte möglichst präzise die zur Versteigerung stehende Ware bezeichnen. Dazu gehören der vollständige Produktname und andere verständliche Suchbegriffe. Denken Sie immer daran, dass die Artikelbezeichnung potentielle Verkäufer dazu animieren muss, sie anzuklicken, nachdem Sie über die Suche oder in der Kategorie auf sie gestoßen sind.
Tabu ist die Benutzung von Lockwörtern, die nichts mit dem angebotenen Artikel zu tun haben und nur dazu dienen sollen, Leute auf die Auktionsseite zu locken. Erstens wird keiner dieser unter Vorspielung falscher Tatsachen angelockten Käufer ihr Kunde werden. Zweitens greift eBay bei solchen und anderen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen und Prinzipien hart durch.
Kategorie
Ebay bietet 35 Hauptkategorien, wie Baby, Bücher, Musik oder Software mit tausenden Unterkategorien an, in die sich Produkte einordnen lassen. Je genauer ein Artikel eingeordnet ist, desto besser können ihn Interessenten finden. Gegen einen Aufpreis erlaubt eBay auch eine Versteigerung in zwei Kategorien einzustellen, sofern sie beide zutreffend sind.

Nur eine kleine Auswahl der unzähligen Kategorien von eBay.
Beschreibung
Die Beschreibung ihres Artikel sollte genau, ausführlich und dabei immer noch verständlich und ansprechend sein. Die Käufer müssen schnell erfassen können, worum es sich handelt und in welchem Zustand sich das Produkt befindet. Mängel, Kratzer oder Schäden müssen genannt werden. Andernfalls droht nicht nur Ärger mit unzufriedenen Käufern, sondern im schlimmsten Fall sogar mit der Polizei wegen eines Betrugs.
Bei technischen Geräten sollten die genauen Daten enthalten sein. Auch der Lieferumfang, Versandkosten, Versandarten und Bezahlmöglichkeiten möchten die Käufer in der Beschreibung finden. Auch die juristischen Hinweise (siehe unten) gehören in diesen Abschnitt.






