Rechtliche Grundlagen von Adsense und anderen Affiliate-Programme

Online-Werbung: Haftung von Webseitenbetreibern

Werbeprogramme wie Adsense oder Zanox sind für Betreiber von Webseiten praktisch. Ohne viel Aufwand erscheinen Werbeanzeigen und sie erhalten einen Anteil der Einnahmen. Doch wie sieht es mit der Haftung aus, wenn verbotene Produkte oder zwielichtige Dienstleistungen beworben werden? Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Wachs gibt Auskunft.

netzwelt.de google adsene
Auch netzwelt nutzt die Textanzeigen von Google.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Der Rechtsanwalt erklärt
  2. 2Haftung des Affiliate
  3. 3Haftung des Merchants
  4. 4Werbung (fast) ohne Gefahren, aber mit Verantwortung

Die Möglichkeiten, Einnahmen mit Werbung auf der eigenen Homepage zu erzielen, sind vielfältig. Sie reichen von Werbebannern, die man eigenhändig in den Code der Seite einbaut über so genannte Affiliate-Programme in all ihren verschiedenen Formen bis zur Vermarktung durch eine Agentur. Wobei Letzteres auf Seiten mit großen Besucherzahlen begrenzt ist.

Werbung

Privat betriebene Webseiten oder Blogs, die über die Werbung nur die monatlichen Hosting-Kosten erwirtschaften sollen, nutzen inzwischen fast nur noch Affiliate-Programme oder Systeme wie Google, die Bannerklicks vergüten. Eigenhändig Werbebanner einbauen und mit den Firmen die Bezahlung abwickeln, ist meist zu viel Aufwand für beide Parteien.

Das bekannteste Werbe-Programm dieser Art ist Adsense von Google. Dort kann sich jeder anmelden und bekommt auf den freigebenen Plätzen seiner Homepage Textanzeigen eingeblendet. Ähnlich arbeiten auch Werbevermittler wie Zanox, Affilinet, Contaxe und viele mehr. Wobei nicht alle so schnell wie Adsense Anzeigen vergeben. Bei ihnen muss man sich bewerben, um Werbung vermittelt zu bekommen.

Der Rechtsanwalt erklärt

Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Wachs aus Hamburg erläutert für netzwelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung über Affiliate- oder Partnerprogramme. Seiner Meinung nach ist sie sowohl für den Affiliate (Werbender, auf dessen Homepage sich die Werbung befindet) als auch für den Merchant (Unternehmer, der die Anzeige aufgegeben hat) nicht ohne Risiken.

RA Wachs
Der Hamburger Anwalt Dr. Alexander Wachs istspezialisiert auf Medien- und Urheberrecht.

Durch die teilweise sehr unterschiedliche Art und Ausgestaltung der Partnerprogramme sei die Rechtsmaterie in diesem Gebiet höchst komplex. Rechtsanwalt Wachs sagt, dass es "problematisch wird, wenn die Werbung wettbewerbsrechtlich, urheberrechtlich oder markenrechtlich angreifbar ist." Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Raubkopien von Musik-CDs oder Computerspielen sowie Produktfälschungen oder Plagiate beworben werden.

Seriöse Werbevermittler sind bemüht, nur Anzeigen zu vermitteln, die rechtlich einwandfrei sind. Da dieses ihnen nicht immer gelingt und auch unterschiedliche moralische Ansprüche existieren, setzten sie auch auf Rückmeldungen von Surfern, die die Anzeigen lesen. Bei den von Adsense vermittelten Anzeigen kann man nach einem Klick auf die Kennzeichnung "Google-Anzeigen" die Werbung bewerten, aber auch Beschwerden loswerden.

Haftung des Affiliate

Laut Rechtsanwalt Alexander Wachs ist die Haftung des Affiliate abhängig von der Kenntnis und des eigenen Beitrags, der auf seiner Seite geschalteten Werbung. "Hat er selber das anstößige Banner entworfen und/oder selbst den anstößigen Link auf Seite gesetzt, hat er also die Rechtsverletzung selbst begangen, kann er auch in Anspruch genommen werden."

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es wäre noch interessant zu wissen, welche persönlichen angaben (kontaktdaten, steuernummer...) man zusätzlich auf der seite machen muss, wenn man als privatperson werbung zulässt. in der rechtsprechung geht man...

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