2007 hörte der Staat doppelt so viele Telefonate ab wie im Vorjahr
Überwachung: Der große Lauschangriff wird Realität
Markus Henkel
In Hamburg beispielsweise hat Dr. Andreas Dressel, SPD Bürgerschaftsabgeordneter, eine "schriftliche kleine Anfrage" an den Senat in Hamburg gestellt. Er wollte wissen, wie viele Telefonüberwachungen in den letzten Jahren jeweils von welcher Behörde durchgeführt worden sind. "Solche Anfragen muss man immer wieder stellen, auch weil das Fernmeldegeheimnis ein in Artikel 10 des Grundgesetzes geschütztes Rechtsgut ist. Es geht also auch um den Schutz des Bürgers", sagt Dressel gegenüber netzwelt. "Ob es einen wurmt, kann dann meist erst nach dem Studieren der Zahlen festgestellt werden", führt er weiter fort. In Hamburg wurden laut einer Antwort des Senats in den ersten neun Monaten 2007 836 Überwachungen von der Polizei durchgeführt.
Das Abhören von Bürgern ist nicht erst seit Wolfgang Schäubles "Überwachungswahn" in der Kritik. So hat das Max-Planck-Institut schon im Jahr 2003 eine umfassende und viel beachtete Studie zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der Telefonüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" vorgelegt. Die Studie zeigte erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung der Benachrichtigungspflicht nach Paragraf 101 StPO. Sein Absatz fünf beschreibt, dass die Benachrichtigung des Betroffenen erfolgen muss, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks aber auch der persönlichen Freiheit möglich ist - also wenn das Verfahren eingestellt wurde.
Keine Panik: Verdacht alleine reicht nicht aus
Dagegen rechtfertigt die Berliner Justiz die hohe Zahl der abgehörten Telefonate mit den Worten: "Die Zahl ist dem Umstand geschuldet, dass wir in einer Kommunikationsgesellschaft leben", so Justizstaatssekretär Hasso Lieber gegenüber der Berliner Morgenpost. Gerade Drogenhändler verfügten über mehrere Handys. Laut Lieber sei auch so die Verdoppelung der Telefonüberwachungsmaßnahmen zu erklären.
Die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine Telefonüberwachung beschreiben die Beamten des Bundeskriminalamtes so: "Zwar verpflichtet das Legalitätsprinzip (Anfangsverdacht) in Deutschland die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn eine Straftat etwa durch Anzeigeerstattung bekannt geworden ist. Doch muss alleine schon der Verdacht eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich machen", beschreibt Anke Spriestersbach, Sprecherin des BKAs, die Vorgehensweise auf Anfrage von netzwelt.
"Das Instrument Telefonüberwachung ist dazu nur ein Mosaikstein, der in einem laufenden Verfahren, selbst mit schweren Verdachtsmomenten, niemals alleine zum Tragen kommen kann. Hinzu kommen zum Beispiel bei einer Drogenfahndung ein eventueller Zugriff, Verhöre und die Beweissicherstellung. Erst dann kann auch der Staatsanwalt richtig aktiv werden", so die Kriminalbeamtin weiter.
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