2007 hörte der Staat doppelt so viele Telefonate ab wie im Vorjahr
Überwachung: Der große Lauschangriff wird Realität
Der große Lauschangriff ist in Berlin Realität geworden. Hier sind im Jahr 2007 knapp eine Million Gespräche abgehört worden. Dieses geht aus dem Jahresbericht über die Praxis der Telefonüberwachung hervor, den der Senat von Berlin dem Abgeordnetenhaus vorgelegt hat. Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, kritisiert gegenüber der Berliner Morgenpost die Flut der Abhöraktionen. Auch weil schon ein ganz geringer Anfangsverdacht ausreiche, um in die Privatsphäre einzudringen.
Lauschangriffe verdoppelten sich gegenüber 2006
Die Zahlen geben ihm scheinbar Recht: So verdoppelten sich gegenüber dem Vorjahr 2006 die Lauschangriffe, denn damals waren es noch 540 Überwachungen. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden insgesamt 1.101 Berliner überwacht. Bei den meisten Überwachungen wurde bis zu vier Wochen mit zugehört. Dabei müssen zwei Anschlüsse ein unglaubliches Interesse geweckt haben: Hier haben die Beamten nämlich 14 Monate am telefonischen Geschehen teilgenommen.

TKÜ-Übersicht der Bundesnachrichtenagentur
Aber auch die Zahl der einzelnen Verfahren erhöhte sich von 113 im Vorjahr auf 178 im Jahr 2007. Das liegt vielleicht auch an der Auslegung des § 100a Satz 2 StPO (Strafprozessordnung): So darf ohne Wissen des Eigentümers das Telefon abgehört werden - vorausgesetzt, es liegt der Verdacht einer erheblichen Straftat vor. Im Gesetz werden 20 Tatbestände beschrieben, nach denen ein Beamter am anderen Ende mithören darf. Darunter fallen Geldwäsche, Sexualstraftaten, Mord und Totschlag.
Bei den Delikten selbst ist ein Auseinanderklaffen zu erkennen. Drogendelikte sind etwa mit 500 Personen ganz vorne bei den Verbrechen angesiedelt, die eine Telefonüberwachung rechtfertigten - gefolgt von 239 Verdächtigen bei Mord- und Totschlag-Delikten. Bundesweit liegt die Zahl natürlich viel höher. So hat die Bundesnetzagentur Zahlen in ihrer Jahresstatistik 2007 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht.
Nach dieser Statistik wurden von den Gerichten 38.386 Anordnungen zu Überwachung genehmigt. Darunter waren wiederum 7.603 sogenannte Verlängerungsanordnungen. 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonen und 5.078 von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN) waren insgesamt betroffen. Dabei stellt die Bundesnetzagentur einen anhaltenden Anstieg bei der Überwachung der Mobilfunktelefone fest. Was wahrscheinlich auch auf einen Anstieg der Teilnehmer zurückzuführen ist.

Ich antworte einfach mal beiden Schreibern. Zum einen handelt es sich um einen Lauschangriff - um nichts anderes. Welcher nun schlimmer oder fragwürdiger ist, kann ich nicht beurteilen. Auch weil ich nicht...
Zitat: Dabei müssen zwei Anschlüsse ein unglaubliches Interesse geweckt haben: Hier haben die Beamten nämlich 14 Monate am telefonischen Geschehen teilgenommen. ...
Von wegen "Großer Lauschangriff" ... ganz normale Telefonüberwachungen sind das - nicht zu vergleichen mit der tatsächlichen akustischen Wohnraumüberwachung gem. § 100c Abs. 1 StPO ...