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25.06.2008
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2007 hörte der Staat doppelt so viele Telefonate ab wie im Vorjahr

Überwachung: Der große Lauschangriff wird Realität

Markus Henkel

Überwachung: Der große Lauschangriff wird Realität

Der große Lauschangriff ist in Berlin Realität geworden. Hier sind im Jahr 2007 knapp eine Million Gespräche abgehört worden. Dieses geht aus dem Jahresbericht über die Praxis der Telefonüberwachung hervor, den der Senat von Berlin dem Abgeordnetenhaus vorgelegt hat. Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, kritisiert gegenüber der Berliner Morgenpost die Flut der Abhöraktionen. Auch weil schon ein ganz geringer Anfangsverdacht ausreiche, um in die Privatsphäre einzudringen.

Lauschangriffe verdoppelten sich gegenüber 2006

Die Zahlen geben ihm scheinbar Recht: So verdoppelten sich gegenüber dem Vorjahr 2006 die Lauschangriffe, denn damals waren es noch 540 Überwachungen. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden insgesamt 1.101 Berliner überwacht. Bei den meisten Überwachungen wurde bis zu vier Wochen mit zugehört. Dabei müssen zwei Anschlüsse ein unglaubliches Interesse geweckt haben: Hier haben die Beamten nämlich 14 Monate am telefonischen Geschehen teilgenommen.

TKÜ-Übersicht

Bild verkleinernBild vergrößern

TKÜ-Übersicht der Bundesnachrichtenagentur
(Klick vergrößert.)

Aber auch die Zahl der einzelnen Verfahren erhöhte sich von 113 im Vorjahr auf 178 im Jahr 2007. Das liegt vielleicht auch an der Auslegung des § 100a Satz 2 StPO (Strafprozessordnung): So darf ohne Wissen des Eigentümers das Telefon abgehört werden - vorausgesetzt, es liegt der Verdacht einer erheblichen Straftat vor. Im Gesetz werden 20 Tatbestände beschrieben, nach denen ein Beamter am anderen Ende mithören darf. Darunter fallen Geldwäsche, Sexualstraftaten, Mord und Totschlag.

Bei den Delikten selbst ist ein Auseinanderklaffen zu erkennen. Drogendelikte sind etwa mit 500 Personen ganz vorne bei den Verbrechen angesiedelt, die eine Telefonüberwachung rechtfertigten - gefolgt von 239 Verdächtigen bei Mord- und Totschlag-Delikten. Bundesweit liegt die Zahl natürlich viel höher. So hat die Bundesnetzagentur Zahlen in ihrer Jahresstatistik 2007 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht.

Nach dieser Statistik wurden von den Gerichten 38.386 Anordnungen zu Überwachung genehmigt. Darunter waren wiederum 7.603 sogenannte Verlängerungsanordnungen. 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonen und 5.078 von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN) waren insgesamt betroffen. Dabei stellt die Bundesnetzagentur einen anhaltenden Anstieg bei der Überwachung der Mobilfunktelefone fest. Was wahrscheinlich auch auf einen Anstieg der Teilnehmer zurückzuführen ist.


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omnidan, am 29.06.2008 15:07

Von wegen "Großer Lauschangriff" ... ganz normale Telefonüberwachungen sind das - nicht zu vergleichen mit der tatsächlichen akustischen Wohnraumüberwachung gem. § 100c Abs. 1 StPO ...


Goldstück, am 30.06.2008 10:22

Zitat:

Dabei müssen zwei Anschlüsse ein unglaubliches Interesse geweckt haben: Hier haben die Beamten nämlich 14 Monate am telefonischen Geschehen teilgenommen.


waren wahrscheinlich interessante Sexgespräche ;)

hm ja........ wo fängt der "Verdachtspunkt" an ? wenn ich mich mit Bekannten (die vielleicht sogar beschattet werden,sagen wir mal :rolleyes: wegen Drogen)treffe und etwas trinken gehe falle ich dann unter die Verdächtigten? auch wenn ich nichts über die Geschäfte der Bekannten weiß ?
naja ist wohl alles ein bischen weit hergeholt meine Geschichte ,aber dennoch.............wo fängt ein Verdachtspunkt an ?
an für sich ist es mir egal ob die bei meinen Telephongesprächen mit hören wollen oder nicht ,aber wenn ich die ganze politische Lage so mal betrachte ,ja dann muß ich sagen......werden wir immer mehr bevormundet,aber das ist wohl ein anderes Thema.
zurück zum Lauschangriff.....wenn es hilft Verbrechen zu verhindern....dann nur zu ............wenn der Verdachtspunkt geklärt ist ;)


Laengsynt, am 04.07.2008 13:19

Ich antworte einfach mal beiden Schreibern.
Zum einen handelt es sich um einen Lauschangriff - um nichts anderes. Welcher nun schlimmer oder fragwürdiger ist, kann ich nicht beurteilen. Auch weil ich nicht betroffen bin. Aber wenn so viele Menschen abgehört wurden, ist das schon ein recht großer Aufwand, oder?

Dazu kann ich nur empfehlen:

http://www.netzwelt.de/news/78076-tr-069-router-plug-and-play-mit-risiken.html

Nimmt sich ein ähnliches Thema an, mit Blick in die Zukunft. Hier wird eine Schnittstellentechnik vorgestellt, die modifiziert einiges drauf haben "könnte". Nicht wieder in den falschen Hals bekommen.:D

Aber nun zum Anfangsverdacht:
Dieser besteht bei der Polizei fast immer. Sonst würden sie nicht fragen oder nach haken. Das ist leider so und macht die Geschichte nicht runder.

Also immer schön verschlüsseln, keine Drogen nehmen und dafür lieber alle netzwelt-Artikel lesen.

PS: Bier ist erlaubt - aber nur eins!

Euer Laengsynt


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