Hansenet macht es anderen Anbietern nach: Fristlose Kündigung
Flatrate-Kündigung: Auch Alice geht gegen "Missbrauch" vor
Markus Henkel
Vor gar nicht allzu langer Zeit hatten es Viel-Telefonierer noch schwer. Hohe Telefonrechnungen plagten sie am Ende des Monats. Durch Telefon- und Internetflatrates verschiedener Anbieter sollte die Angst vor hohen Rechnungen weichen. Sollte? Zurzeit werden Kunden von Flatrate-Anbietern fristlos gekündigt, da sie angeblich den Tarif ausnutzten.
Kündigung ohne Grund, aber fristgerecht
Nach Congstar und Base sind nun auch Fälle bekannt, die das Hamburger Telekommunikationsunternehmen Hansenet betreffen. Hansenet kündige fristlos die Ausland-Flatrate und gebe im Kündigungsschreiben selbst keinen Grund für die Kündigung an - von fristgerecht ist die Rede. Der Internetanschluss sei von der Kündigung nicht betroffen. Der Slogen eines bekannten Unternehmens kommt dabei besonders unglaubwürdig herüber: "Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen".
Die Hamburger reihen sich damit in die Riege der Unternehmen ein, die sich bei der Kalkulation ihrer Angebote anscheinend verrechnet haben. Auch Congstar und Base haben ihren Kunden die Sprach- und Daten-Flatrates gekündigt. Hansenet scheint noch einen Schritt weiter zugehen: Sollte die normale Telefon-Flatrate "missbraucht" werden, könnte auch die Auslandsflatrate gekündigt werden.
Das Tuch des Schweigens
Einige Mobilfunk-, Telefon- und Internet-Provider verkaufen zwar die Flatrates, hüllen aber das Tuch des Schweigens darüber, dass es bei der Nutzung eine Einschränkung gibt, die der Kunde nicht überschreiten darf. Dieser erfährt selbst auf Nachfrage nicht, wann diese Einschränkung greift. Wer also Glück hat, wird nur ermahnt und darf somit weiter telefonieren oder surfen. Wer Pech hat, muss sich einen neuen Provider suchen.
Bei einer Kündigung geht man automatisch in den teureren und im Minutentakt abrechnenden Tarif über. Viele Verbraucherschützer warnen vor solchen Vorgehensweisen der Provider. Man solle sich den Vertrag genau durchlesen, bevor man diesen unterschreibt. Falls der Kunde über solche Kündigungsklauseln stolpert, solle er den Vertreter sofort darauf ansprechen und erst einmal nichts unterschreiben, gegebenenfalls zu einer Beratungsstelle des Verbraucherschutzes gehen.
Das Geschäftsmodell "Flatrate" schien so einfach zu sein. Ein Pauschalpreis machte es möglich, nicht mehr über hohe Rechnungen nachzudenken. Nun macht der Begriff "Fair-Flatrate" die Runde, und dagegen ist auch nichts zu sagen. Nur wäre hier wünschenswert, dass dem Kunden seine Grenzen aufgezeigt würden.
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