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28.05.2008
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Wegen Weigerung die Besitzer von IP-Adressen zu ermitteln

Filesharing: Oberstaatsanwalt angezeigt

Jan Johannsen

Filesharing: Oberstaatsanwalt angezeigt

Die Wuppertaler Staatswaltschaft hatte mit ihrer Weigerung, den Massenanzeigen gegen Nutzer von Tauschbörsen nachzugehen, für Aufsehen gesorgt. Inzwischen sieht sich der leitende Oberstaatsanwalt Helmut Schoß mit einer Anzeige wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung konfrontiert.

Im März war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft in Wuppertal Strafanzeigen gegen Nutzer von Filesharing-Angeboten nicht mehr nachgeht. Ihr Sprecher Wolf Baumert begründete dieses Vorgehen damals damit, dass es den Rechteinhabern bei der Stellung von Strafanzeigen nicht um Strafverfolgung, sondern nur um Daten für zivilrechtliche Verfahren, wie Schadensersatzansprüche oder Abmahnungen, ginge. Juristen in Saarbrücken und in München teilen die Auffassung der Wuppertaler Staatsanwälte.

Nach Informationen von Spiegel Online hat unter anderem der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth Anzeige erstattet. Die Wuppertaler sehen dem Verfahren aber gelassen entgegen. Man habe die Entscheidung juristisch begründet und halte nach wie vor an dieser Rechtsauffassung fest.

Zuständige Ermittlungsbehörde rechnet mit Einstellung

Auch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf signalisiert, dass das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt wird. Die Entscheidung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, keine Filesharer mehr zu ermitteln, möge umstritten sein. Ein strafrechtlicher Vorwurf erwachse daraus aber nicht. Gegen die Entscheidung seien vielmehr prozesssuale Anfechtungsmöglichkeiten der richtige Weg.


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