Warnung vor Anmeldung für Download kostenloser Programme

Verbraucherschützer: Kostenfalle Softwaresuche

Verbraucherschützer: Kostenfalle Softwaresuche Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Internetseiten, die für den Download von kostenlosen Programmen eine Anmeldung verlangen und anschließend Rechnungen verschicken. Bei ihr häufen sich derzeit Anfragen zu Rechnungen des Anbieters mega-downloads.net.

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Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Die Ratsuchenden sind sich aber sicher, diese Seite nie besucht zu haben. Die Erklärung ist einfach: Über Suchmaschinen wie Google, Yahoo oder ask hatten die Betroffenen beispielsweise nach kostenlosen Programmen wie OpenOffice, eMule oder Virenschutzprogrammen gesucht.

mega-downloads.net
Auf der Startseite von mega-download.net wird prominent auf die Kosten für den Download von Software, die eigentlich kostenlos ist, hingewiesen.

Die Suchergebnisse leiteten sie zu mega-downloads.net. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Seite mit der Überschrift "Jetzt anmelden". Dort findet sich eine Eingabemaske für persönliche Daten. Daneben steht der Hinweis, dass man zunächst ein Testabonnement eingeht, aus dem mit Ablauf des Anmeldetages ein 24-Monatsabonnement über die Nutzung des Angebots zum Preis von acht Euro monatlich wird. In der Annahme, die Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen.

mega-downloads.net
Pech hat, wer über Suchmaschinen direkt auf den Seiten der Software landet. Dort fehlt der Hinweis auf die Kosten für den Download.

mega-downloads.net
Bei der Anmeldung wird man am Rande auf die Kosten hingewiesen - übersieht sie aber in der Eile oft.



Die Verbraucherzentrale rät, sich durch Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern zu lassen. Die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mega-downloads.net sollten mit der Begründung, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist, zurückgewiesen werden.

Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an, der in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist oder auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden kann. Den Link finden Sie am Ende des Artikels in den Links zum Thema.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 10 Beiträge

"Die Suchergebnisse leiteten sie zu mega-downloads.net. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Seite mit der Überschrift "Jetzt anmelden"." Das ist sachlich falsch. Sie kamen zu einer Anmeldeseite mit...

Wenn du keine Adresse angegeben hast, würde ich mir erstmal keine weiteren Sorgen machen und abwarten. :)

Zitat: und meine IP Nummer mehr war das ja eigentlich auch nicht, aber können die damit was anfangen? nö >> Drohung mit der IP-Adresse: Dichtung und Wahrheit

Sie haben ja nur meine E-mail Adresse und meine IP Nummer mehr war das ja eigentlich auch nicht, aber können die damit was anfangen? Die email war der richtige Name.

On man reagiert oder nicht ist die Entscheidung des Einzelnen. Man kann nicht generell sagen was besser ist. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass man, falls man keine echten Daten angegeben hat, nicht reagieren...

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