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14.05.2008
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Piratbyran kritisiert gerichtliche Verwertbarkeit

Do-it-yourself: Beweis-Screenshots für Filesharer

Filesharing

Do-it-yourself: Beweis-Screenshots für Filesharer

Haben Sie Angst, abgemahnt zu werden, weil jemand einen Screenshot von Ihren Aktivitäten in Tauschbörsen gemacht hat? Wie manipulierbar solche Screenshots sind, zeigen die Filesharing-Aktivisten von Piratbyran mit ihrer "Beweismaschine".

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Das Web-Tool mit dem Namen "bevismaskinen" (zu Deutsch "die Beweismaschine") muss lediglich mit einem Namen, IP-Adresse und Dateibezeichnung gefüttert werden. Auf Wunsch generiert die Beweismaschine Teile der nötigen Informationen auch selber. Ein Klick, und der Screenshot ist fertig.

Beweismaschine

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Name, IP, Datei: Mehr braucht die Beweismaschine nicht.
(Klick vergrößert.)

Auf dem folgenden Screenshot scheint klar erkennbar zu sein, dass der soeben ins Formular eingetragene Filesharer im Client DC++ Daten heruntergeladen hat. Es sollte nun ein Leichtes sein, rechtliche Schritte einzuleiten, der Screenshot beinhaltet schließlich alle relevanten Details.

Screenshot

Bild verkleinernBild vergrößern

Fertig ist der überführende Beweis-Screenshot.
(Klick vergrößert.)

Piratbyran will mit der Aktion zeigen, dass diese vielerorts gängige Praxis zur Beweisführung kein adäquates Mittel darstellt. Diese Ansicht scheint sich auch vor Gericht durchgesetzt zu haben: Dort als Ausdruck vorgelegte Screenshots von angeblichen Tauschbörsen-Nutzern werden in Einzelfällen bereits nicht mehr akzeptiert.

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Tags: Filesharing, P2P

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