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05.05.2008
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Medienindustrie weitet Druck auf Filesharer aus

Rollt die Abmahnwelle nun auch gegen Downloader?

Markus Henkel

Rollt die Abmahnwelle nun auch gegen Downloader?

Downloader aufgepasst: Berichten zufolge weitet die Medienindustrie ihren Druck auf Filesharer aus. Waren bisher nur diejenigen Filesharingnutzer betroffen, die Dateien zum Upload anboten, so sind es nun auch die reinen Downloader, die so genannten Leecher.

Ein seltener Fall

"Ich bin ein seltener Fall", beschreibt der Foren-User Thor sein Dilemma. Dieser nutzte einen modifizierten Client, der lediglich den Download zuließ, nicht aber den Upload. In der an ihn zugestellten Abmahnung wird er aber für den Upload eines "Schmuddelfilms" abgemahnt. Wie kann das sein?

Die meisten Clients sind so eingestellt, dass sie automatisch die Dateien freigeben, die auch heruntergeladen werden. Auf Grund dieser technischen Begebenheit arbeiten auch die Abmahnungskanzleien. Sie notieren sich die IP-Adresse, ermitteln den Leitungsinhaber und mahnen den User ab. Doch was ist, wenn der Upload, wie in diesem speziellen Fall, technisch überhaupt nicht möglich war?

Beweise werden wohl nicht helfen

User Thor sucht nun nach einem Anwalt, der ihn in diesem Fall verteidigen soll. Wahrscheinlich ist aber schon jetzt, dass dieser Fall neue Regularien hervorbringen wird. Denn in den letzten Wochen wurde "wieder einmal" über ein Verbot der Filesharing-Programme diskutiert - natürlich auf Seiten der Medienindustrie. Große Firmen wettern schon jetzt dagegen, nutzen sie diese Netzwerke doch, um beispielsweise große Datenmengen mit Geschäftskunden zu tauschen.


Torrent-Suchmaschine vor dem Aus

Erste Anzeichen für ein härteres Vorgehen zeigt ein Fall aus den USA. Hier ist der zweieinhalbjährige Rechtsstreit in die nächste Runde gegangen. Die Motion Picture Association of America (MPAA) klagt gegen die BitTorrent-Suchmaschine isoHunt. Diese bietet auf ihren Plattformen Metafiles an, die oftmals auf urheberrechtlich geschützes Material verlinken. Da isoHunt aber nur die Links zu den Dateien anbietet, selbst also keine Files speichert, sollen nun beide Parteien dem Richter den technischen Hintergrund des Filesharing erklären. Die MPAA will als Kläger dem möglichen Verbot der Suchmaschine den Nährboden von Torrent-Angeboten eindämmen.

Wenn es sich um Filesharing dreht, liegt die Spannung förmlich im Netzwerk. Die neue Vorgehensweise der Medienindustrie wird mal wieder für neuen Gegenwind auf Seiten der Filesharer sorgen. Diese werden aber, wie es die Vergangenheit schon oft zeigte, mit einer Antwort nicht lange auf sich warten lassen.


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News Flash, am 05.12.2008 15:11

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