Weiterempfehlen   Leserbrief
29.04.2008
Druckversion
powered by

Eingriff in die Intimsphäre verhindert

Porno-Filesharing: Landgericht verweigert Akteneinsicht

Moritz Zielenkewitz

Porno-Filesharing: Landgericht verweigert Akteneinsicht

Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wiegt schwerer als "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" - so urteilte das Landgericht München I und lehnte die Akteneinsicht eines Anwalts ab, der die Identität eines Filesharers ausfindig machen wollte.

Das Gericht beruft sich bei der Entscheidung auf den Paragrafen 406e der Strafprozessordnung: Akteneinsicht ist dann zu verweigern, wenn ihr schutzwürdige Interessen des Beschuldigten entgegen stehen. Da über die in diesem Fall beobachtete IP-Adresse pornografische Inhalte am Up- und Download beteiligt waren, würde laut Landesgericht diese Einsicht "ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers" eingreifen.

Zudem war das Gericht der Auffassung, das Interesse der Rechteinhaberin, die den Anwalt beauftragt hatte, richte sich "nicht auf die Verfolgung von konkreten Urheberrechtsverletzern, sondern auf die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Inhaber von Netzzugängen". Ein damit verbundener Anscheinsbeweis sei jedoch im Strafprozessrecht unbekannt.

Urteil Landesgericht

Bild verkleinernBild vergrößern

Keine Akteneinsicht: Intimsphäre genießt höheren Stellenwert.
(Klick vergrößert.)

Bezeichnend: Das Münchener Landesgericht gab weiterhin an, das Protokollieren einer IP-Adresse und selbst deren Zuordnung zu einer bestimmten Person sage noch nichts darüber aus, ob "diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat."

Der Beschluss stammt bereits vom 12. März und wurde jetzt veröffentlicht. Die Abmahnungen, mit denen sich Tauschbörsen-Nutzer auch vermehrt im Zusammenhang mit Pornografie konfrontiert sehen, verlieren so an Durchschlagskraft. Das Landesgericht München machte nämlich deutlich, dass die Akteneinsicht bei einer Urheberrechtsverletzung kein Automatismus sei.


Weitere Artikel zum Thema

Links zum Artikel

Druckversion | Kommentare


Mehr über: Filesharing, Pornografie-Special


Diskutieren Sie zu diesen Artikel im Forum!
Neues Thema eröffnen


Eikmeier, am 29.04.2008 23:21

Da hier gerade aktuelle Entscheidungen aufgelistet werden, setze ich mal zwei dazu:

1. Keine ausreichende Abmahnung bei falscher Bezeichnung

2. Eine richterliche Anordnung zur Herausgabe der Anschlussinhaberdaten ist nicht erforderlich

Man muss allerdings beide Entscheidungen genau lesen und darf sie nicht verallgemeinern.


Neues Thema eröffnen Neues Thema eröffnen

Diesen Artikel verlinken
HTML-Code

Code zum Einbinden in ein Forum

Kopieren Sie den Code und fügen Sie diesen auf der gewünschte Seite ein

Creative Commons License Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons-Lizenz.

Werbung


Top Filesharing-Downloads

Filesharing Programme

Netzwelt stellt Ihnen die wichtigsten P2P-Netze und Filesharing-Programme in ausführlichen Specials vor.

Anonymität in Tauschbörsen

Anonymes Filesharing: Möglichkeiten und Tools

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Tools, um sich in Tauschbörsen zu schützen, wir stellen Ihnen die nützlichsten und besten Programme vor, mit denen Sie im Netz anonym saugen können.

Filesharing FAQs

Wer unbedacht Musik oder Filme im Internet tauscht, muss mit Konsequenzen rechnen: Immer mehr P2P-Nutzer bekommen Post von Polizei oder Staatsanwalt. Doch wie können Filesharer überhaupt verfolgt werden? Was ist erlaubt und was nicht? Die große Filesharing-FAQ klärt auf.

Kostenlose Filesharing Downloads

Filesharing-Clients für BitTorrent, FastTrack, eMule und Gnutella

Die besten, schnellsten und sichersten Filesharing-Clients für BitTorrent, FastTrack, eMule und Gnutella.

Top-Filesharing Downloads

Fallen in Tauschbörsen

Über seine eigenen Urlaubsfotos möchte sicherlich niemand in Tauschbörsen stolpern, aber auch Fakedateien und Viren sind mittlerweile ein lästiges Risiko.

Recht: P2P-Ratgeber

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt wer bei einer Klage in der Beweispflicht ist, ob Eltern für Kinder haften und ob P2P generell illegal ist.

Rechtsanwalt Christian Solmecke

akuma.de - Unser Musikdienst

akuma.de - Das digitale Kaufhaus für Musik

Service-Angebote der netzwelt

Werbung


nach oben
Aktuell
Software Updates
Top Downloads
Downloadarchiv
Downloads per RSS
Software-Anleitungen
Video Anleitungen
Audio Anleitungen
Sicherheits Anleitungen
Anleitungen Übersicht
Software-Specials
Filesharing
Firefox
Google Earth
Windows Vista
Beliebte Freeware-Pakete
Video Freeware
Windows Vista Freeware
Foto Freeware
Windows XP Freeware

Wählen Sie aus über 3.000 Downloads die richtigen Programme für sich aus. Von Sicherheits-Software über Tuning-Tools und Bildschirmschoner oder sogar Spiele. Alle Downloads sind kostenlos. Wir unterscheiden zwischen Freeware (komplett kostenlos) und Shareware (Probeversion). Die Software wurde auf Funktionalität getestet und Viren geprüft und um Anleitungen, Testergebnisse, Tipps und Screenshots erweitert.

RSS Feed abonnieren Nie mehr ein Update dieser Seite verpassen?
Hier klicken, um netzwelt.de zu abonnieren!

Copyright © 2008 by netzwelt.de - Porno-Filesharing: Landgericht verweigert Akteneinsicht - Eingriff in die Intimsphäre verhindert
H2 media factory GmbH Impressum | Presse | Kooperationen | Werbung | Rechtliche Hinweise | Sitemap | Jobs