Regierung und Künstler schielen zum englisch-französischen Modell
Gedankenspiele: Internetsperre für deutsche Filesharer
Moritz Zielenkewitz
Auch die Bundeskanzlerin selbst geht in ihrem aktuellen Video-Podcast auf den Wunsch der Künstler ein, das Thema zur Chefsache zu erklären. Statt zu verbinden, will sie "Barrieren schaffen" und die öffentliche Diskussion fortführen. "Das Herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können" - mindestens unglücklich formuliert, klingt das Zitat wie ein Ruf nach europaweiter Zusammenarbeit.

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Chefsache: Merkels Video-Podcast zum geistigen Eigentum.
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Von dort gab es aber bereits Anfang April eine gänzlich andere Reaktion: Das EU-Parlament hat sich gegen die Sperrung von Internet-Zugängen ausgesprochen. Laut EU müsse das Urheberrecht den Bürgerrechten wie Informationsfreiheit und kultureller Entfaltung untergeordnet werden.
Ausgesperrte Komplikationen
An die Frage nach dem "Ob" muss sich im Falle der Internetsperre für Filesharer auch immer ein "Wie" anschließen. Denn selbst wenn Tauschbörsen-Nutzer - wie derzeit bei Abmahnungen üblich - mit Hilfe des ISP über ihre IP-Adresse identifiziert werden, dürfte diese Informationsmenge noch nicht für eine rechtskräftige Sperrung ausreichen.
Denn oftmals sind Firmen, Bildungseinrichtungen oder das WLAN des Nachbarn vom Filesharing betroffen - diese Computer permanent vom Internet auszusperren, erscheint kaum durchführbar und würde das Ziel verfehlen, die Handlungen der Personen zu unterbinden. Inwieweit sich die ISP kampflos in den Status des gläsernen Telekommunikations-Anbieters begeben werden, ist ebenfalls nicht sicher.
Die Pressemitteilung von Kulturstaatsminister Naumann, den Link zu Merkels Video-Podcast sowie netzwelt-Artikel zur Situation in Frankreich und Großbritannien finden Sie unten in den Links zum Thema.
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