Filesharing: Auswirkungen von neuem Gesetz umstritten
Keine hohen Abmahngebühren mehr
Pro Auskunft werden künftig 200 Euro Gerichtskosten fällig. Bei der Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen müsste die Musikindustrie erst einmal mehrere Millionen Euro zahlen, bevor sie an die Adressen der Filesharer kommt. Bislang war die Auskunft für die Musikindustrie kostenlos.
Stellvertretend für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), erklärte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie bereits gestern: "Statt die Probleme zu lösen, wirft der jetzt vorliegende Gesetzentwurf viele neue Fragen auf und verlagert die Kosten der Rechtsverfolgung auf die Seite der Geschädigten." Der Gesetzgeber habe die Chance verpasst, das Urheberrecht der digitalen Realität anzupassen.
Das Gesetz beinhaltet eine Höchstgrenze für die Gebühren, die ein Anwalt für eine Abmahnung erheben kann. Bei einfach gelagerten Fällen und erstmaliger Abmahnung ist sie auf 100 Euro begrenzt und richtet sich nicht mehr nach der Höhe des Streitwertes. Allerdings gilt diese Begrenzung nur im Urheberrecht und nicht im gesamten Recht des geistigen Eigentums.
Neben diesen Aspekten, die Auswirkungen auf Tauchbörsennutzer haben können, regelt das Gesetz auch das Handeln des Zolls gegen Produktfälschungen und die Sicherung von Ursprungsbezeichnungen bei Agrarprodukten. Also dass Feta-Käse aus Griechenland kommen muss und der Schwarzwälder Schinken auch wirklich im Schwarzwald hergestellt wurde.
Weitere Informationen
Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.
Links zum Thema
- Stellungnahme der Kreativwirtschaft
- Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderunge des Rechtsausschusses
- Pressemitteilung des Grünen-Abgeordneten Jerzy Montag
