Bundestag begrenzt Gebühren und erweitert Auskunftspflicht

Filesharing: Auswirkungen von neuem Gesetz umstritten

Filesharing: Auswirkungen von neuem Gesetz umstritten Heute hat die Große Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beschlossen. Hinter diesem sperrigen Titel stecken unter anderem eine erweiterte Auskunftspflicht für Provider gegenüber der Musikindustrie und die Begrenzung der Abmahngebühren.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Auskunftsanspruch gegenüber Dritten
  2. 2Auswirkungen in der Praxis minimal?
  3. 3Keine hohen Abmahngebühren mehr

Bisher mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, damit die Staatsanwaltschaft für sie die Inhaber von IP-Adressen bei den Providern ermittelt. Das Strafverfahren wird meist eingestellt, aber dank der persönlichen Daten konnte die Musikindustrie zivilrechtlich gegen die Betroffenen vorgehen. In letzter Zeit haben Staatsanwälte begonnen, eine Ermittlung der Inhaber von IP-Adressen für Zivilklagen zu verweigern.

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Auskunftsanspruch gegenüber Dritten

Nach der Neufassung des Gesetzes haben Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, in diesem Fall Internetprovidern. Der Anspruch wird von einem Richter überprüft. Die Auskunftspflicht soll allerdings nur gelten, wenn "das Ausmaß der Rechtsverletzung über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht". Die genauen Auswirkungen dieser Formulierung sind unter Juristen umstritten.

Einige Experten verstehen diese Einschränkung als Bagatellgrenze, die kleine Fische unter Filesharern schützt. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag sieht das anders: "Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!"

Auswirkungen in der Praxis minimal?

Dass die Musikindustrie sich wirklich über das Gesetz freuen kann, auf das sie seit langer Zeit gedrängt hat, wird bezweifelt. "In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben", stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 1.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.

Reichstag
Der Bundestag tagt im Reichstag (Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde/Lichtblick).

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Beiträgeinsgesamt 5 Beiträge

Zitat: Den Abmahnkanzleien stehen die Kosten der Rechtsverfolgung zu, also werden sie diese 200 € in die Rechnungen zu den Anwaltskosten stellen, vermute ich jetzt mal. Ich...

Zitat: Den Abmahnkanzleien stehen die Kosten der Rechtsverfolgung zu, also werden sie diese 200 € in die Rechnungen zu den Anwaltskosten stellen, vermute ich jetzt mal. Ja...

Zitat: Was ich Positiv finden ist, das die jetzt für jede Auskunft erstmal Bezahlen müssen, den das die bisher immer Kostenlos die Informationen bekommen haben finde ich eine Frechheit, ich muss...

Also so weit so gut, Vorratsdatenspeicherung finde ich beschissen und aus dem ganzen wird man nicht so Recht schlau. Provider dürfen Daten Speicher die für die Rechnungserstellung Notwendig sind, aber...

Die 100 Euro Deckelung der Abmahngebühren wird nichts bringen, da sich die Musikindustrie davon nicht betroffen fühlt. Wurde auch im Bundestag besprochen: Gilt für einfach gelagerte Fälle wie eine Straßenkarte...

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