Karlsruher Richter mit einer Grundsatzentscheidung zum Datenschutz

Bundesverfassungsgericht: Nummernschilder-Scans sind verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Nummernschilder-Scans sind verfassungswidrig Die automatische Erfassung von Autokennzeichen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag in Karlsruhe entschieden. Der automatisierte, massenhafte und wahllose Abgleich von Nummernschildern mit einer Fahndungsdatenbank ist damit nicht mehr erlaubt. Das Urteil gilt als eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz.

Drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten geklagt, weil sie durch das Erfassen der Nummernschilder ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Die Karlsruher Richter entschieden zu Gunsten der Kläger, erklärten gleichzeitig die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Länder als verfassungswidrig und nichtig.

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Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die Richter des ersten Senats in Karlsruhe begründeten die Entscheidung mit einem Hinweis auf die "Unbestimmtheit" der Regelung in Hessen und Schleswig-Holstein. So sei nicht explizit geregelt, unter welchen Umständen die Polizei die KFZ-Kennzeichen mit einer Fahndungsdatenbank abgleichen dürfe. Dies sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Beim Kennzeichen-Scan fuhren auf zahlreichen, öffentlichen Landstraßen Fahrzeuge an einer Videokamera vorbei. Diese glich die erfassten Nummernschilder automatisch mit einer Datenbank ab. Einen besonderen Anlass oder einen Anfangsverdacht benötigte die Polizei für diese Art der Fahdung nicht.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 2 Beiträge

und drogendealer und menschenhändler auch... nee, jetzt mal im ernst, iceman,... hat schon ein bisschen stammtischniveau, oder?

na dann kann man den Klägern nur gratulieren. Jetzt haben kriminielle und Autoschieber wieder freie Fahrt.

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